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revisionsbedürftige Wundheilungsstörungen des Geburtskanals durch Eröffnung und/oder Sekundärnaht
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Bei jeder Form der Sekundärheilung, auch wenn es sich um kleine Eingriffe handelt.
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Reintervention wegen Komplikation(en) erforderlich
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Reinterventionen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Dies bezieht sich auf die Felder (Wundhämatom/Nachblutung), (Gefäßläsion), (Nervenschaden) und (Fraktur). Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms
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schmerzfreies Gehen < 20 min
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gemeint ist: Maximale schmerzfreie Gehzeit < 20 min
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Reintervention wegen Komplikation(en) erforderlich
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Reinterventionen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Dies bezieht sich auf die Felder (Wundhämatom/Nachblutung), (Gefäßläsion), (Nervenschaden) und (Fraktur). Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms
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Reintervention wegen Komplikation(en) erforderlich
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Reinterventionen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Dies bezieht sich auf die Felder (Wundhämatom/Nachblutung), (Gefäßläsion), (Nervenschaden) und (Fraktur). Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms
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schmerzfreies Gehen < 20 min
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gemeint ist: Maximale schmerzfreie Gehzeit < 20 min
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Reintervention wegen Komplikation(en) erforderlich
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Reinterventionen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Dies bezieht sich auf die Felder (Wundhämatom/Nachblutung), (Gefäßläsion), (Nervenschaden) und (Fraktur). Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms
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schmerzfreies Gehen < 20 min
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gemeint ist: Maximale schmerzfreie Gehzeit < 20 min
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Reintervention wegen Komplikation(en) erforderlich
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Reinterventionen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Dies bezieht sich auf die Felder (Wundhämatom/Nachblutung), (Gefäßläsion), (Nervenschaden) und (Fraktur). Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms
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Reintervention wegen Komplikation(en) erforderlich
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Reinterventionen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Dies bezieht sich auf die Felder (Wundhämatom/Nachblutung), (Gefäßläsion), (Nervenschaden) und (Fraktur). Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms
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zu operierende Seite
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Wenn beide Seiten operiert werden, ist ein zweiter Teildatensatz "Brust" anzulegen und auszufüllen.
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Primärtumor T
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Bei sekundären Rekonstruktionen: frei lassen Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: (Schlüssel 1) Die TNM-Klassifikation erfolgt nach der 6. Auflage 2002 (1,2) Obligat sind nur die Hauptkategorien, die Unterteilung in Subkategorien (bei T1, T4, N2, N3) ist fakultativ. (1) UICC (2002) TNM classification of malignant tumours, 6th ed. (Soblin LH, Wittekind Ch, eds.). John Wiley & Sons, New York (2) UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6. Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg). Springer, Berlin Heidelberg New York 1. Allgemeine Regeln zur klinischen Klassifikation Im Falle multizentrischer Karzinome (Definition siehe unten) wird der Tumor mit der höchsten T-Kategorie klassifiziert. Simultane bilaterale Tumoren werden getrennt klassifiziert. Schema zur T-Klassifikation TX Primärtumor kann nicht beurteilt werden T0 Kein Anhalt für Primärtumor Tis Carcinoma in situ: Tis (DCIS): Duktales Carcinoma in situ Tis (LCIS): Lobuläres Carcinoma in situ Tis (Paget): M. Paget der Mamille ohne nachweisbaren Tumor(1) Die Zusätze DCIS, LCIS und Paget können in der QS-Dokumentation nicht verschlüsselt werden. Invasive Karzinome ohne direkte Ausdehnung auf Brustwand(2) oder Haut(3). T1 Tumor 2 cm oder weniger T1mic Mikroinvasion (4) T1a Tumor > 0,1 – 0,5 cm T1b Tumor > 0,5 – 1,0 cm T1c Tumor > 1,0 – 2,0 cm T2 Tumor > 2 – 5 cm T3 Tumor > 5 cm T4 Tumor jeder Größe mit direkter Ausbreitung auf Brustwand(2) oder Haut(3). T4a Ausdehnung auf Brustwand(2) T4b Ödem (einschließlich Apfelsinenhaut) oder Ulzeration der Brusthaut oder Satellitenmetastasen der Haut der gleichen Brust. T4c Kriterien von T4a und T4b T4d Entzündliches (inflammatorisches) Karzinom(5). (1)M. Paget kombiniert mit einem nachweisbaren Tumor wird entsprechend der Größe des Tumors klassifiziert. (2) Die Brustwand schließt die Rippen, die Interkostalmuskulatur und den vorderen Serratusmuskel mit ein, nicht aber die Pektoralismuskulatur. (3) Als Ausdehnung auf die Haut gelten Ödem inkl. Apfelsinenhaut, Ulzeration der Brusthaut oder Satellitenmetastasen der Haut der gleichen Brust. Einziehungen der Haut oder der Mamille oder andere Hautveränderungen (außer denjenigen, die in T4b, 4d klassifiziert sind) können in T1, T2, T3 vorkommen, ohne die T-Klassifikation zu beeinflussen. (4) Unter Mikroinvasion wird ein Eindringen von Karzinomzellen über die Basalmembran hinaus in das angrenzende Gewebe verstanden. Kein Invasionsherd darf mehr als 0,1 cm in größter Ausdehnung messen. Wenn multiple Mikroinvasionsherde vorliegen, wird nur die Ausdehnung des größten Herdes für die Klassifikation verwendet. (Eine Summe aus der Größe aller Mikroinvasionsherde darf nicht gebildet werden). Das Vorhandensein multipler Mikroinvasionsherde sollte ebenso wie bei multiplem größeren Karzinomen festgehalten werden. (5) Entzündliche (inflammatorische) Karzinome der Brust sind durch eine diffuse braune Induration der Haut mit erysipelähnlichem Rand gekennzeichnet, gewöhnlich ohne eine palpable Tumormasse.
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Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: (Schlüssel 1) Die TNM-Klassifikation erfolgt nach der 6. Auflage 2002 (1,2) Obligat sind nur die Hauptkategorien, die Unterteilung in Subkategorien (bei T1, T4, N2, N3) ist fakultativ. (1) UICC (2002) TNM classification of malignant tumours, 6th ed. (Soblin LH, Wittekind Ch, eds.). John Wiley & Sons, New York (2) UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6. Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg). Springer, Berlin Heidelberg New York 1. Allgemeine Regeln zur klinischen Klassifikation Im Falle multizentrischer Karzinome (Definition siehe unten) wird der Tumor mit der höchsten T-Kategorie klassifiziert. Simultane bilaterale Tumoren werden getrennt klassifiziert. Schema zur T-Klassifikation TX Primärtumor kann nicht beurteilt werden T0 Kein Anhalt für Primärtumor Tis Carcinoma in situ: Tis (DCIS): Duktales Carcinoma in situ Tis (LCIS): Lobuläres Carcinoma in situ Tis (Paget): M. Paget der Mamille ohne nachweisbaren Tumor(1) Diese Zusätze können in der QS-Dokumentation nicht verschlüsselt werden. Invasive Karzinome ohne direkte Ausdehnung auf Brustwand(2) oder Haut(3). T1 Tumor 2 cm oder weniger T1mic Mikroinvasion (4) T1a Tumor > 0,1 – 0,5 cm T1b Tumor > 0,5 – 1,0 cm T1c Tumor > 1,0 – 2,0 cm T2 Tumor > 2 – 5 cm T3 Tumor > 5 cm T4 Tumor jeder Größe mit direkter Ausbreitung auf Brustwand(2) oder Haut(3). T4a Ausdehnung auf Brustwand(2) T4b Ödem (einschließlich Apfelsinenhaut) oder Ulzeration der Brusthaut oder Satellitenmetastasen der Haut der gleichen Brust. T4c Kriterien von T4a und T4b T4d Entzündliches (inflammatorisches) Karzinom(5). (1)M. Paget kombiniert mit einem nachweisbaren Tumor wird entsprechend der Größe des Tumors klassifiziert. (2) Die Brustwand schließt die Rippen, die Interkostalmuskulatur und den vorderen Serratusmuskel mit ein, nicht aber die Pektoralismuskulatur. (3) Als Ausdehnung auf die Haut gelten Ödem inkl. Apfelsinenhaut, Ulzeration der Brusthaut oder Satellitenmetastasen der Haut der gleichen Brust. Einziehungen der Haut oder der Mamille oder andere Hautveränderungen (außer denjenigen, die in T4b, 4d klassifiziert sind) können in T1, T2, T3 vorkommen, ohne die T-Klassifikation zu beeinflussen. (4) Unter Mikroinvasion wird ein Eindringen von Karzinomzellen über die Basalmembran hinaus in das angrenzende Gewebe verstanden. Kein Invasionsherd darf mehr als 0,1 cm in größter Ausdehnung messen. Wenn multiple Mikroinvasionsherde vorliegen, wird nur die Ausdehnung des größten Herdes für die Klassifikation verwendet. (Eine Summe aus der Größe aller Mikroinvasionsherde darf nicht gebildet werden). Das Vorhandensein multipler Mikroinvasionsherde sollte ebenso wie bei multiplem größeren Karzinomen festgehalten werden. (5) Entzündliche (inflammatorische) Karzinome der Brust sind durch eine diffuse braune Induration der Haut mit erysipelähnlichem Rand gekennzeichnet, gewöhnlich ohne eine palpable Tumormasse.
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Regionäre Lymphknoten N
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Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: Definition der regionären Lymphknoten Regionäre Lymphknoten sind: - Ipsilaterale axilläre Lymphknoten (einschl. intramammäre Lymphknoten und interpektorale (Rotter-) Lymphknoten
- Ipsilaterale infraklavikuläre (subklavikuläre) Lymphknoten
- Ipsilaterale Lymphknoten an der A. mammaria interna
- Ipsilaterale supraklavikuläre Lymphknoten
Metastasen in allen anderen Lymphknoten werden als Fernmetastasen klassifiziert. Schema zur N-Klassifikation - Vorbemerkung: Berücksichtigt wird nur „klinischer Befall“, bestimmt durch klinische Untersuchung oder bildgebende Verfahren ausgenommen Lymphszintigraphie. Befunde an Sentinel-Node-Biopsien werden stets als pN eingeordnet und in der klinischen N-Klassifikation nicht berücksichtigt(1,2).
- Regionäre LK können nicht beurteilt werden NX
- Keine regionären Lymphknotenmetastasen N0
- Klinischer Befall nur von ipsilateralen axillären und/oder ipsilateralen Mammaria-Lymphknoten
Klinischer Befall ipsilateraler infra- (sub-)klavikulärer Lymphknoten N3a Klinischer Befall ipsilateraler supraklavikulärer Lymphknoten N3c (1) UICC (2002) TNM classification of malignant tumours, 6th ed.(Soblin LH, Wittekind Ch, eds.). John Wiley & Sons, New York (2) UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6. Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg). Springer, Berlin Heidelberg New York
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Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: Definition der regionären Lymphknoten Regionäre Lymphknoten sind: - Ipsilaterale axilläre Lymphknoten (einschl. intramammäre Lymphknoten und interpektorale (Rotter-) Lymphknoten
- Ipsilaterale infraklavikuläre (subklavikuläre) Lymphknoten
- Ipsilaterale Lymphknoten an der A. mammaria interna
- Ipsilaterale supraklavikuläre Lymphknoten
Metastasen in allen anderen Lymphknoten werden als Fernmetastasen klassifiziert. Schema zur N-Klassifikation - Vorbemerkung: Berücksichtigt wird nur „klinischer Befall“, bestimmt durch klinische Untersuchung oder bildgebende Verfahren ausgenommen Lymphszintigraphie. Befunde an Sentinel-Node-Biopsien werden stets als pN eingeordnet und in der klinischen N-Klassifikation nicht berücksichtigt(1,2).
- Regionäre LK können nicht beurteilt werden NX
- Keine regionären Lymphknotenmetastasen N0
- Klinischer Befall nur von ipsilateralen axillären und/oder ipsilateralen Mammaria-Lymphknoten
Klinischer Befall ipsilateraler infra- (sub-)klavikulärer Lymphknoten N3a Klinischer Befall ipsilateraler supraklavikulärer Lymphknoten N3c (1) UICC (2002) TNM classification of malignant tumours, 6th ed.(Soblin LH, Wittekind Ch, eds.). John Wiley & Sons, New York (2) UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6. Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg). Springer, Berlin Heidelberg New York
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Fernmetastasen M
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Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben Zur Fernmetastasensuche sollen als Standard das Knochenszintigramm, ein Röntgen-Thorax und eine Lebersonographie gefordert werden (entspricht interdisziplinärer Stufe-3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms(1)). Nur bei Vorliegen dieser Untersuchungen kann eine Fernmetastasierung ausgeschlossen werden und damit M0 dokumentiert werden. Ein zytologisch positiver Knochenmarksbefund allein bedeutet M0. Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: Regeln zur klinischen M-Klassifikation: (TNM Klassifikation nach UICC, 6. Auflage, 2002) (1) Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften . Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. Eine nationale S3-Leitlinie. Deutsche Krebsgesellschaft e.V., (Hrsg.) AWMF Leitlinienregister, Nr. 032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni 2004. www.uni-duesseldorf.de/awmf/llindex.html Bei sekundären Eingriffen (z. B. Rekonstruktionen) - bei Screening-Befunden, die maximal 1 Jahr zurückliegen:
M-Status entsprechend dieser Befunde - falls kein aktuelles Screening:
MX (Fernmetastasen können nicht beurteilt werden)
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Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben Zur Fernmetastasensuche sollen als Standard das Knochenszintigramm, ein Röntgen-Thorax und eine Lebersonographie gefordert werden (entspricht interdisziplinärer Stufe-3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms(1)). Nur bei Vorliegen dieser Untersuchungen kann eine Fernmetastasierung ausgeschlossen werden und damit M0 dokumentiert werden. Ein zytologisch positiver Knochenmarksbefund allein bedeutet M0. Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: Regeln zur klinischen M-Klassifikation: (TNM Klassifikation nach UICC, 6. Auflage, 2002) (1) Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften . Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. Eine nationale S3-Leitlinie. Deutsche Krebsgesellschaft e.V., (Hrsg.) AWMF Leitlinienregister, Nr. 032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni 2004. www.uni-duesseldorf.de/awmf/llindex.html
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Histologie vor dem ersten Eingriff bei diesem stationären Aufenthalt vorliegend
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Ein histologischer Befund z.B. durch Stanzbiopsie liegt vor dem ersten operativen Eingriff bei diesem stationären Aufenthalt vor.
Bei sekundären Rekonstruktion: "Ja", wenn histologischer Befund der Primär-Operation vorliegt
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Ein histologischer Befund z.B. durch Stanzbiopsie liegt vor dem ersten operativen Eingriff bei diesem stationären Aufenthalt vor.
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Histologie
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Die histologische Klassifikation erfolgt entsprechend den in Schlüssel 5 aufgelisteten Kategorien. Die Graduierung des DCIS erfolgt nach den Vorschlägen einer Internationalen Konsensuskonferenz(6) (6) Consensus Conference Committee (1997) Consensus conference on the classification of ductal carcinoma in situ. Cancer 80: 1798-1802. Bei sekundären Rekonstruktionen: Befund der Primär-Operation
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Die histologische Klassifikation erfolgt entsprechend den in Schlüssel 5 aufgelisteten Kategorien. Die Graduierung des DCIS erfolgt nach den Vorschlägen einer Internationalen Konsensuskonferenz(6) (6) Consensus Conference Committee (1997) Consensus conference on the classification of ductal carcinoma in situ. Cancer 80: 1798-1802.
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Datum der prätherapeutischen histologischen Diagnose
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Eingetragen wird das Datum des definitiven Befundes des pathologischen Institutes. Bei sekundären Rekonstruktionen: Datum der Primär-Operation
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Eingetragen wird das Datum des definitiven Befundes des pathologischen Institutes.
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Methode bekannt
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Ausfüllhinweis ergänzen: Bei sekundären Rekonstruktionen: 1 = ja (Item 24: offene Biopsie)
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offene Biopsie
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Art der Materialgewinnung: Offene Biopsien sind chirurgische Eingriffe bei noch nicht gesicherter mikroskopischer Diagnose. Sie werden als lokale Exzision (Tumorektomie, Exzisionsbiopsie) vorgenommen, gelegentlich (bei Verdacht auf M. Paget) auch als Mamillenexzision.
Bei sekundären Rekonstruktionen: 1 = ja
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Art der Materialgewinnung: Offene Biopsien sind chirurgische Eingriffe bei noch nicht gesicherter mikroskopischer Diagnose. Sie werden als lokale Exzision (Tumorektomie, Exzisionsbiopsie) vorgenommen, gelegentlich (bei Verdacht auf M. Paget) auch als Mamillenexzision.
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präoperative tumorspezifische Therapie
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Bei sekundären Rekonstruktionen: Adjuvante und neoadjuvante Therapie der Primärerkrankung
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Folgeeingriff wegen Primärerkrankung
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Bei sekundären Rekonstruktionen: 3 = Folgeeingriff, aus anderem Grund
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brusterhaltende Operation (BET)
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Bei sekundären Rekonstruktionen: 0 = nein, bei Rekonstruktion nach Mastektomie 1 = ja, bei Rekonstruktion nach BET
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Angaben des Pathologen zum Sicherheitsabstand
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Im Falle einer histologischen Komplett-Remission nach neoadjuvanter Therapie ist hier 0 = nein anzugeben. In den Fällen, in denen vom Pathologen im histologischen Befund die Angabe R0 vorliegt oder auch „ist im Gesunden entfernt“ ohne Angabe des metrischen Abstandes in Millimetern soll 0 = nein dokumentiert werden. (Die Forderung einer metrischen minimalen Abstandsangabe zum Resektionsrand entspricht der Stufe-3-Leitlinie Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland1 und der Stufe-3-Leitinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau2.) Resektionen nicht im Gesunden (R1) sind mit 1 = ja anzugeben. Bei Nachresektaten ohne histologisch nachweisbare Tumorreste ist hier 1 = ja einzugeben, wenn die minimale zum Tumor ursprünglich gelegene Schichtdicke (mm) bekannt ist. 1SchulzSchulz KD, Albert US und die Mitglieder der Planungsgruppe und Leiter der Arbeitsgruppen Konzertierte Aktion Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland. Stufe-3-Leitlinie Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland. 1. Auflage. Zuckschwerdt, München. 2003. 2Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften . Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. Eine nationale S3-Leitlinie. Deutsche Krebsgesellschaft e.V., (Hrsg.) AWMF Leitlinienregister, Nr. 032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni 2004. www.uni-duesseldorf.de/awmf/llindex.html
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Im Falle einer histologischen Komplett-Remission nach neoadjuvanter Therapie ist hier 0 = nein anzugeben. In den Fällen, in denen vom Pathologen im histologischen Befund die Angabe R0 vorliegt oder auch „ist im Gesunden entfernt“ ohne Angabe des metrischen Abstandes in Millimetern soll 0 = nein dokumentiert werden. Resektionen nicht im Gesunden (R1) sind mit 1 = ja anzugeben. Bei Nachresektaten ohne histologisch nachweisbare Tumorreste ist hier 1 = ja einzugeben, wenn die minimale zum Tumor ursprünglich gelegene Schichtdicke (mm) bekannt ist.
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geringster angegebener Abstand des TU (invasiver und nicht-invasiver Anteil) zum Resektionsrand
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Zum Eingriff zugehörige Histologie: Im pathologischen Befund soll der minimale Abstand des Tumors von den Resektionsrändern angegeben werden. Dabei ist bei invasivem Tumor mit umgebender in-situ-Komponente die letztere mit einzubeziehen. Sowohl kontinuierliche Primärtumorausläufer als auch diskontinuierliche Tumorherde (sog. Satelliten bei Multifokalität) werden berücksichtigt. Tumorzellen oder –zellverbände in Lymph- oder Blutgefäßen am Resektionsrand werden nur dann berücksichtigt, wenn sie Kontakt mit dem Endothel oder Gefäßinvasion zeigen (1). (1) Wittekind Ch, Compton CC, Green FL, Sobin LH (2002) TNM residual tumor classification revisited, Cancer 94: 2511-2519. Wenn die Entfernung des Tumors zum Resektionsrand geringer als 1 mm ist (der Tumor aber den Resektionsrand nicht direkt erreicht), soll „NN“ (für nahe) dokumentiert werden. Wenn der Tumor den Resektionsrand erreicht, wird „00“ angegeben. Bei Nachresektaten ohne histologisch nachweisbare Tumorreste ist die minimale zum Tumor ursprünglich gelegene Schicktdicke (mm) anzugeben. Resektionen nicht im Gesunden (R1) sind mit 00 anzugeben. Weitere Empfehlungen zur Angabe des Sicherheitsabstandes: Zur Beurteilung des mit Pektoralisfaszie entnommenen dorsalen und des mit Haut entnommenen ventralen Resektionsrandes gibt es derzeit keine Empfehlungen. Aus sachlichen Erwägungen ist derzeit folgendes Vorgehen zu empfehlen: Beim intraduktalen Karzinom (duktales Carcinoma in situ) ist bei miterfasster Faszie und miterfasster Haut das DCIS in diesen beiden Resektionsrändern im Gesunden entfernt. In diesen Fällen werden nur die jeweils anderen Resektionsgrenzen berücksichtigt. Beim invasiven Mammakarzinom empfehlen wir folgendes Vorgehen: Der tumorfreie dorsale Resektionsrand sollte in mm angegeben werden. Hier ist entscheidend, ob die miterfasste Faszie und evtl. die Pektoralismuskulatur frei von Tumorinfiltraten oder befallen ist, da sich hieraus Hinweise für eine mögliche Strahlentherapie ergeben. Für den ventralen (hauttragenden) Anteil eines Exzidates ist lediglich anzugeben, ob die Subkutis, Dermis oder Epidermis befallen ist. Eine metrische Angabe (mm) ist hier nicht nötig. > Damit bezieht sich beim invasiven Karzinom die Angabe des geringsten angegebenen Sicherheitsabstandes auf die dorsalen und seitlichen Resektionsränder
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Zum Eingriff zugehörige Histologie: Im pathologischen Befund soll der minimale Abstand des Tumors von den Resektionsrändern angegeben werden. Dabei ist bei invasivem Tumor mit umgebender in-situ-Komponente die letztere mit einzubeziehen. Sowohl kontinuierliche Primärtumorausläufer als auch diskontinuierliche Tumorherde (sog. Satelliten bei Multifokalität) werden berücksichtigt. Tumorzellen oder –zellverbände in Lymph- oder Blutgefäßen am Resektionsrand werden nur dann berücksichtigt, wenn sie Kontakt mit dem Endothel oder Gefäßinvasion zeigen(1). (1) Wittekind Ch, Compton CC, Green FL, Sobin LH (2002) TNM residual tumor classification revisited, Cancer 94: 2511-2519. Wenn der Tumor den Resektionsrand (R1/R2) erreicht, wird „0“ angegeben. Bei Nachresektaten ohne histologisch nachweisbare Tumorreste ist die minimale zum Tumor ursprünglich gelegene Schichtdicke (mm) anzugeben. Weitere Empfehlungen zur Angabe des Sicherheitsabstandes: Zur Beurteilung des mit Pektoralisfaszie entnommenen dorsalen und des mit Haut entnommenen ventralen Resektionsrandes gibt es derzeit keine Empfehlungen. Aus sachlichen Erwägungen ist derzeit folgendes Vorgehen zu empfehlen: Beim intraduktalen Karzinom (duktales Carcinoma in situ) ist bei miterfasster Faszie und miterfasster Haut das DCIS in diesen beiden Resektionsrändern im Gesunden entfernt. Eine Angabe zur Breite des tumorfreien Resektionsrandes erübrigt sich somit diesen beiden Bereichen. Beim invasiven Mammakarzinom empfehlen wir folgendes Vorgehen: Der tumorfreie dorsale Resektionsrand sollte in mm angegeben werden. Im Bericht ist festzuhalten, ob die miterfasste Faszie und evtl. Pektoralismuskulatur frei von Tumorinfiltraten oder befallen ist, da sich hieraus Hinweise für eine mögliche Strahlentherapie ergeben. Beim ventralen (hauttragenden) Anteil eines Exzidates ist anzugeben, ob die Subkutis, Dermis oder Epidermis befallen ist. Eine metrische Angabe (mm) ist hier nicht nötig.
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Revisions-Operation auf Grund von intra-/postoperativen Komplikation(en) notwendig
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Revisionsoperationen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Hinweis: Dokumentiert werden soll eine (operative)/offene Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Seroms.
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Angabe ob eine Revisionsoperation bei diesem Eingriff erforderlich war.
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Definitive postoperative Histologie
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Angabe, ob endgültige Histologie vorliegt. Bei mehrzeitigem Vorgehen zur Primärbehandlung des Tumors (z. b. Nachresektion bei unvollständiger Tumorentfernung im Ersteingriff) ist hier 1 = „ja“ anzugeben, wenn bei Abschluss des Datensatzes die histologischen Befunde aller Operationen zur Primärbehandlung des Tumors vorliegen. Wenn mehrere Datensätze angelegt werden müssen wegen Reoperation(en) außerhalb der oberen Grenzverweildauer, ist hier 1 = „ja“ nur nach der letzten Operation anzugeben. Bei sekundären Rekonstruktionen: 0 = „nein“, falls im Rahmen der sekundären Rekonstruktion keine histologische Untersuchung erfolgte
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führender Befund
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Auswahl nach Schlüssel 5: Histologie Im Falle einer histologischen Komplett-Remission nach neoadjuvanter Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier ausnahmsweise der führende präoperative histologische Befund anzugeben. Bei mehrzeitigem Vorgehen zur Primärbehandlung, auch bei Erst-Operation vor diesem stationären Aufenthalt, ist der gravierendste histologische Befund einzutragen. Die Einteilung der Vorläufer-Läsionen 51 bis 55 entsprechen den Empfehlungen der WHO: Tavassoli F. A., Devilee P: World Health Organization Classification of Tumours. Pathology and Genetics of Tumours of the Breast and emale Genital Organs. IARC Press. Lyon 2003.
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Auswahl nach Schlüssel 5: Histologie Im Falle einer histologischen Komplett-Remission nach neoadjuvanter Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier ausnahmsweise der führende präoperative histologische Befund anzugeben. Bei mehrzeitigem Vorgehen zur Primärbehandlung, auch bei Erst-Operation vor diesem stationären Aufenthalt, ist der gravierendste histologische Befund einzutragen.
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Anzahl histologisch untersuchter regionärer Lymphknoten
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Im Falle von Lymphknotenkonglomeraten ist folgenderweise zu dokumentieren: 1. wenn einzelne Lymphknoten auch mikroskopisch nicht mehr identifizierbar sind, wie 1 Lymphknoten. Begründung: Wenn Konglomerattumor oder Kapsel-überschreitende Metastase in axillären Lymphknoten, betrifft das i. d. R. zwei oder drei Lymphknoten. Dass alle zu einem Konglomerattumor verschmelzen ist unwahrscheinlich. 2. zumeist aber mikroskopisch noch individuelle Lymphknoten abgrenz- und zählbar.
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intraprozedural auftretende Ereignisse oder Komplikationen
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„Hier ist jeder intraprozedurale Verschluss aufzunehmen, unabhängig davon, ob dieser mit den ergänzenden therapeutischen Maßnahmen (z.B. Stent) erfolgreich zu rekanalisieren ist“
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NNH
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Revisionseingriff
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Revisionsoperationen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Hinweis: Dokumentiert werden soll eine (operative)/offene Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Seroms.
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Angabe ob eine Revisionsoperation bei diesem Eingriff erforderlich war.
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