Ausfüllhinweise
Karotis-Rekonstruktion (10/2)
Stand: 12. April 2005 (BQS-Spezifikation 8.0 SR2)

Teildatensatz Basis (B)

Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis
1
Institutionskennzeichen
Kodes:
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.

Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.



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1,1
Betriebsstätten-Nummer
Gültige Angabe: ≥ 1

Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben.



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2
Fachabteilung
Kodes:
Schlüssel Fachabteilungen
Format: § 301-Vereinbarung

3
Identifikationsnummer des Patienten
-

Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/BQS übermittelt.

4
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
5
Geschlecht
Kodes:
1 = männlich
2 = weiblich
-
6
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.


Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005
7
zu operierende Seite
Kodes:
1 = rechts
2 = links

Wenn beide Seiten operiert werden, ist ein zweiter Datensatz Operation anzulegen und auszufüllen.

8
asymptomatische Karotisläsion
Kodes:
0 = nein
1 = ja
Format: (kein neu aufgetretenes fokal-neurologisches Defizit im ipsilateralen Stromgebiet innerhalb der letzten 6 Monate. Ereignisse, die länger als sechs Monate zurückliegen und deren Residuen zählen auch zu den asymptomatischen Karotisläsionen)

Es wird nach dem Vorhandensein einer zerebralen oder okulären Symptomatik bzw. dem Nichtvorhandensein einer Symptomatik (= asymptomatisch) der zu operierenden Karotisläsion gefragt, nicht danach, ob der Patient insgesamt (z. B. auf der kontralateralen Hemisphäre) symptomatisch war.

Ein fokal-neurologisches Defizit oder eine Amaurosis fugax im ipsilateralen Stromgebiet, welches länger als 6 Monate zurückliegt, ist nicht als neurologische Ausfallsymptomatik zu werten.

9
symptomatische Karotisläsion (elektiv)
Kodes:
1 = Amaurosis fugax ipsilateral
2 = Ipsilateral Hemisphären TIA
3 = Apoplex mit Rankin 0-5
9 = Sonstige
-
10
Zeitraum letztes Ereignis bis zur Operation
Angabe in: Tage
Gültige Angabe: ≥ 0 Tage
Angabe ohne Warnung: ≤ 180 Tage

Hier kann auf Angaben des Patienten, des zuweisenden Arztes oder auch von Angehörigen zurückgegriffen werden. Ein Intervall, welches länger als 6 Monate zurückliegt, bedeutet, dass diese Stenose/Läsion als asymptomatische Läsion zu gelten hat.

11
symptomatische Karotisläsion (Notfall)
Kodes:
1 = Crescendo-TIA (rezidivierend auftretendes, transientes, fokal-neurologisches Defizit im Versorgungsgebiet der Arteria carotis interna m. zunehmender Frequenz, mehreren Episoden an einem oder mehreren Tagen m. zunehmender Dauer und zunehmendem Schweregrad)
2 = akuter/progredienter Apoplex
9 = Sonstige

1 = Crescendo-TIA (rezidivierend auftretendes, transientes, fokal-neurologisches Defizit im Versorgungsgebiet der Arteria carotis interna m. zunehmender Frequenz, mehreren Episoden an einem oder mehreren Tagen m. zunehmender Dauer und zunehmendem Schweregrad)

2 = Akuter/progredienter Apoplex Bei einem akuten Schlaganfall handelt es sich um ein plötzlich einsetzendes neurologisches Defizit mit Hemiplegie, Hemiparese, Aphasie, Blickwendung und ggf. einsetzenden Bewusstseinsstörungen. Beim progredienten Apoplex („Stroke-in-evolution“ oder „progressive-stroke“) handelt es sich um ein akut einsetzendes neurologisches Defizit wechselnden Schwergrades mit innerhalb von Stunden oder Tagen einsetzender schrittweiser Verschlechterung

9 = Sonstige

12
Schweregrad der Behinderung
Kodes:
0 = Rankin 0: kein neurologisches Defizit nachweisbar
1 = Rankin 1: Apoplex mit funktionell irrelevantem neurologischen Defizit
2 = Rankin 2: leichter Apoplex mit funktionell geringgradigem Defizit und / oder leichter Aphasie
3 = Rankin 3: mittelschwerer Apoplex mit deutlichem Defizit mit erhaltener Gehfähigkeit und / oder mittelschwerer Aphasie
4 = Rankin 4: schwerer Apoplex, Gehen nur mit Hilfe möglich und / oder komplette Aphasie
5 = Rankin 5: invalidisierender Apoplex: Patient ist bettlägerig bzw. rollstuhlpflichtig

Die Rankinskala dient der Qualifizierung des neurologischen Defizits nach Schlaganfall entsprechend den Schlüsseln im Datensatz

13
Präoperative fachneurologische Untersuchung
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Diese Untersuchung sollte von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt werden. Entsprechend Item 70

14
Einstufung nach ASA-Klassifikation
Kodes:
1 = normaler, ansonsten gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung
3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung und Leistungseinschränkung
4 = Patient mit inaktivierender Allgemeinerkrankung, ständige Lebensbedrohung
5 = moribunder Patient

Risikoklassifikation

ASA= American Society of Anesthesiologists

15
Duplexsonographie
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Bei den Angaben zur Diagnostik sind aktuelle, als Dokument vorliegende Befunde gemeint, unabhängig, ob ambulant oder stationär erbracht (Items 15-22).

16
transkranielle Doppler- oder Duplexsonographie
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
17
intravenöse digitale Subtraktionsangiographie
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
18
intraarterielle digitale Subtraktionsangiographie
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
19
Spiral-CT-Angiographie
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
20
Magnetresonanzangiographie
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
21
kraniale Computertomographie
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
22
kraniale Magnetresonanztomographie
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
23
morphologischer Befund rechte Hemisphäre unauffällig
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Hier ist der morphologische Befund im Schädel-CT bzw. MRT im rechten bzw. linken vorderen Stromgebiet gemeint. (Items 23-30)

24
lakunärer Infarkt/Mikroangiopathie
Kodes:
1 = ja
-
25
hämodynamischer Infarkt
Kodes:
1 = ja
-
26
territorialer Infarkt
Kodes:
1 = ja
-
27
morphologischer Befund linke Hemisphäre unauffällig
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
28
lakunärerInfarkt/Mikroangiopathie
Kodes:
1 = ja
-
29
hämodynamischer Infarkt
Kodes:
1 = ja
-
30
territorialer Infarkt
Kodes:
1 = ja
-
31
Stenosegrad links
Angabe in: Prozent
Gültige Angabe: 0 - 100 Prozent

Hier soll der Stenosegrad der extra kraniellen Arteria carotis interna links angegeben werden. Ein Verschluss entspricht einem Stenosegrad von 100%.

32
Stenosegrad rechts
Angabe in: Prozent
Gültige Angabe: 0 - 100 Prozent

Hier soll der Stenosegrad der extra kraniellen Arteria carotis interna rechts angegeben werden. Ein Verschluss entspricht einem Stenosegrad von 100%.

33
verwendetes Kriterium
Kodes:
1 = NASCET
2 = ECST
3 = Ultraschall (DEGUM)

Der Stenosegrad soll exakt berechnet werden nach den jeweiligen angiographischen Messverfahren:

NASCET North American Symptomatic Carotid Endarterectomy Trial beschreibt Stenosegrad, bezogen auf den Durchmesser der ACI distal der Stenose im Bereich der wieder parallel laufenden Arterienwand

ECST European Carotid Surgery Trial beschreibt den lokalen Stenosegrad bezogen auf den gedachten Lumendurchmesser im Stenosenbereich

Ultraschall-Kriterien Es wird auf die Kriterien zur Dopplersonographie nach Widder verwiesen (s. Tabelle 1 im Anhang).

34
sonstige Karotisläsionen der zu operierenden Seite
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
35
exulzerierende Plaques
Kodes:
1 = ja
-
36
Aneurysma
Kodes:
1 = ja
-
37
symptomatisches Coiling
Kodes:
1 = ja
-
38
Mehretagenläsion
Kodes:
1 = ja
-
39
Sonstige
Kodes:
1 = ja
-
40
medikamentöse Thromboseprophylaxe
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
41
OP-Datum
Format: TT.MM.JJJJ
-
42
Operation OPS
Kodes:
Schlüssel OPS (amtliche Kodes) (Quelle http://www.dimdi.de)

Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren.

In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt.  Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend.  Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen,  sind  im OPS-Katalog 2005 besonders gekennzeichnet.
Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen  angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so  ist die Dokumentation unplausibel.


Beispiel:
Für den OPS-Kode 5-144.01 (Extrakapsuläre Extraktion der Linse [ECCE]: Über sklero-kornealen Zugang: Mit Einführung einer kapselfixierten Hinterkammerlinse= Einschlussprozedur für den Datensatz Kataraktchirurgie) ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich.  Gültige Kodes sind somit  5-144.01:R,   5-144.01:L oder  5-144.01:B.  Die Dokumentation des Kodes 5-144.01 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.

 
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2006 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2005 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2005 aufgenommen worden ist.

42,1
OPS-Version
Kodes:
1 = OPS-301 Version 1.1
2 = OPS-301 Version 2.0
3 = OPS-301 Version 2.1
4 = OPS-301 Version 2004
5 = OPS Version 2005
Hier  ist  die  Versionskennung  der  dokumentierten  OPS-Kodes  anzugeben.

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43
Allgemeinanästhesie
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Systemische Anästhetikagabe, die einen Zustand des Bewusstseinsverlustes und der Empfindungslosigkeit hervorruft, in dem ein chirurgischer Eingriff ohne Abwehrreaktionen möglich ist.

44
Loco-Regionalanästhesie
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Regionale Leitungsanästhesie durch periphere oder zentrale Leitungsblockade kombiniert mit lokaler Infiltrationsanästhesie.

45
Dauer des Eingriffs (Schnitt-Nahtzeit)
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 1 Minuten
Angabe ohne Warnung: ≤ 240 Minuten
-
46
Rezidiveingriff
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
47
Shunt-Einlage
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
48
konventionelle TEA mit Patch
Kodes:
0 = nein
1 = Vene
2 = PTFE
3 = Polyurethan
4 = Dacron
9 = Sonstige
-
49
Eversions-TEA
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
50
Karotis-Interponat
Kodes:
0 = nein
1 = Vene
2 = PTFE
3 = Dacron
9 = Sonstige
-
51
sonstige Operationsverfahren
Kodes:
0 = nein
1 = Externa-Plastik
2 = Karotido-karotidaler Bypass
9 = Sonstige
-
52
zusätzliche intraoperative Maßnahmen
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
53
Angioplastie
Kodes:
1 = ja
-
54
Stent
Kodes:
1 = ja
-
55
Lyse
Kodes:
1 = ja
-
56
Sonstige
Kodes:
1 = ja
-
57
Gesamtabklemmdauer
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 0 Minuten
Angabe ohne Warnung: ≤ 600 Minuten
-
58
Neuro-Monitoring
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
59
SEP
Kodes:
1 = ja
-
60
EEG
Kodes:
1 = ja
-
61
Oxymetrie
Kodes:
1 = ja

Hierbei handelt es sich um die jugularvenöse Oxymetrie

62
Sonstige
Kodes:
1 = ja
-
63
intraoperative Kontrolle
Kodes:
0 = nein
1 = Sonographie
2 = Angiographie
3 = Angioskopie
9 = Sonstige
-
64
Simultaneingriff
Kodes:
0 = nein
1 = Aorto-koronarer Bypass
2 = periphere arterielle Rekonstruktion
3 = Aortenrekonstruktion
9 = Sonstige
-
65
Zweit-Op im gleichen stationären Aufenthalt
Kodes:
0 = nein
1 = Aorto-koronarer Bypass
2 = periphere arterielle Rekonstruktion
3 = Aortenrekonstruktion
4 = Operation der kontralateralen Arteria carotis interna
9 = Sonstige
-
66
postoperative Kontrolle der Strombahn
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
67
Doppler/Duplex
Kodes:
1 = ja
-
68
Angiographie
Kodes:
1 = ja
-
69
Sonstige
Kodes:
1 = ja
-
70
postoperative fachneurologische Untersuchung
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Diese Untersuchung sollte von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt werden. Entsprechend Item 13

71
neurologisches Defizit bis zur Entlassung
Kodes:
0 = Nein
1 = TIA
2 = Perioperativer Schlaganfall

Hier bitte jedes perioperativ neu aufgetretene ipsi- und/oder kontralateral neurologische Defizit angeben.

72
Schweregrad des neurologischen Defizits bei Entlassung
Kodes:
0 = Rankin 0: kein neurologisches Defizit nachweisbar
1 = Rankin 1: Apoplex mit funktionell irrelevantem neurologischem Defizit
2 = Rankin 2: leichter Apoplex mit funktionell geringgradigem Defizit und / oder leichter Aphasie
3 = Rankin 3: mittelschwerer Apoplex mit deutlichem Defizit mit erhaltener Gehfähigkeit und / oder mittelschwerer Aphasie
4 = Rankin 4: schwerer Apoplex, Gehen nur mit Hilfe möglich und / oder komplette Aphasie
5 = Rankin 5: invalidisierender Apoplex: Patient ist bettlägerig bzw. rollstuhlpflichtig
6 = Rankin 6: Apoplex mit tödlichem Ausgang

72 kommt nur zur Anwendung, wenn ein perioperativer Schlaganfall vorliegt. 71=2

73
Untersuchung durchgeführt
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
74
morphologischer Befund unauffällig
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Der CT und/oder MRT-morphologische Befund bezieht sich auf ein etwaiges perioperatives neurologisches Defizit Items 74-78

75
ischämischer Territorialinfarkt
Kodes:
1 = ja
-
76
hämodynamischer Infarkt
Kodes:
1 = ja
-
77
parenchymatöse Blutung
Kodes:
1 = ja
-
78
Sonstige
Kodes:
1 = ja
-
79
lokale Komplikationen
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen

80
OP-pflichtige Nachblutung
Kodes:
1 = ja
-
81
periphere Nervenläsion
Kodes:
1 = ja
Format: (N. hypoglossus, N. facialis, N. laryngeus recurrens)
-
82
Karotisverschluss
Kodes:
1 = ja
-
83
Sonstige
Kodes:
1 = ja
-
84
postoperative Wundinfektion (nach Definition der CDC)
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Angabe zur postoperativen (eingriffsbezogenen) Wundinfektion.

Wenn die Angabe mit 1 = Ja beantwortet worden ist

ist die Einteilung der Wundinfektion nach CDC-Klassifikation anzugeben:

Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. Außerdem gilt:

  • Die Entscheidung über das Vorhandensein einer Infektion erfolgt unter Berücksichtigung klinischer Daten und der Ergebnisse von paraklinischen Untersuchungen.
  • Die klinischen Hinweise können aus der direkten Patientenbeobachtung gewonnen oder den Krankenunterlagen entnommen werden
  • Laborbefunde können kulturelle Befunde sein, Ergebnisse serologischer Untersuchungen oder mikroskopischer Nachweismethoden.
  • Andere zu berücksichtigende diagnostische Untersuchungen sind: Röntgen-, Ultraschall-, CT-, MRT-, Szintigrafie- und Endoskopie-Untersuchungen, Biopsien oder Punktionen.
  • Die Diagnose des behandelnden Arztes, die aus der direkten Beobachtung während einer Operation, einer endoskopischen Untersuchung oder anderer diagnostischer Maßnahmen bzw. aus der klinischen Beurteilung resultiert, ist ebenfalls ein akzeptables Kriterium für eine Infektion, sofern nicht zwingende Gründe für die Annahme des Gegenteils vorliegen (z. B. vorläufige Diagnosen, die später nicht erhärtet werden konnten).

Die nosokomialen Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein.

Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht als nosokomiale Infektionen angesehen, es sei denn, ein Erregerwechsel oder das Auftreten neuer Symptome deutet stark auf eine neu erworbene Infektion hin.

Eine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten, aber ohne klinische Symptome) ist keine Infektion.

85
CDC-Klassifikation
Kodes:
1 = A1 (oberflächliche Infektion)
2 = A2 (tiefe Infektion)
3 = A3 (Räume/Organe)

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur postoperativen Wundinfektion mit 1 = Ja beantwortet worden ist.

CDC-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen

A1 Postoperative oberflächliche Wundinfektion

Infektion an der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  • Eitrige Sekretion aus der oberflächlichen Inzision.
  • Kultureller Nachweis eines Mikroorganismus aus einer steril entnommenen Flüssigkeitskultur oder aus dem Wundabstrich von der oberflächlichen Inzision.
  • Eines der folgenden Anzeichen: Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit, lokalisierte Schwellung, Rötung oder Überwärmung, und Chirurg öffnet die oberflächliche Inzision bewusst. Dieses Kriterium gilt jedoch nicht bei Vorliegen einer negativen mikrobiologischen Kultur von der oberflächlichen Inzision.
  • Diagnose des behandelnden Arztes.

A2 Postoperative tiefe Wundinfektion

Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  • Eitrige Sekretion aus der Tiefe der Inzision, aber nicht aus dem operierten Organ bzw. Körperhöhle, da solche Infektionen dann zur Kategorie A3 gehören würden.
  • Spontan oder vom Chirurgen bewusst geöffnet, wenn der Patient mindestens eines der nachfolgenden Symptome hat: Fieber (> 38°C), lokalisierter Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit. Dieses Kriterium gilt jedoch nicht bei Vorliegen einer negativen mikrobiologischen Kultur aus der Tiefe der Inzision.
  • Abszess oder sonstige Zeichen der Infektion, die tieferen Schichten betreffend, sind bei der klinischen Untersuchung, während der erneuten Operation, bei der histopathologischen Untersuchung oder bei radiologischen Untersuchungen ersichtlich.
  • Diagnose des behandelnden Arztes.

A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet

Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  • Eitrige Sekretion aus einer Drainage, die Zugang zu dem Organ bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet hat.
  • Isolierung eines Mikroorganismus aus steril entnommener Flüssigkeitskultur (bzw. Wundabstrich) oder Gewebekultur aus einem Organ bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet.
  • Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion des Organs bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet, ist bei klinischer Untersuchung, während der erneuten Operation, bei der histopathologischen Untersuchung oder bei radiologischen Untersuchungen ersichtlich.
  • Diagnose des behandelnden Arztes.


86
allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikationen
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Angabe der allgemeinen postoperativen Komplikation (Abgrenzung zu den chirurgischen Komplikationen).

Wenn die Frage mit 1 = Ja beantwortet worden ist, ist mindestens eine der folgenden Komplikationen anzugeben:

87
kardiovaskuläre Komplikation(en)
Kodes:
1 = ja
Format: (dekompensierte Herzinsuffizienz, schwere Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt)
-
88
tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
Kodes:
1 = ja
-
89
pulmonale Komplikationen
Kodes:
1 = ja
Format: (Lungenembolie, Pneumonie)
-
90
Sonstige
Kodes:
1 = ja
-
91
Entlassungsdatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.


Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005
92
Entlassungsdiagnose(n) ICD-10
Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de)

Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2006 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2005 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2005 aufgenommen worden ist.

92,1
Entlassungsdiagnose(n) ICD-10-Version
Kodes:
0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993
1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999
2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000
3 = ICD-10-GM Version 2004
4 = ICD-10-GM Version 2005
Hier  ist  die  Versionskennung  der  dokumentierten  ICD-10-GM-Kodes  anzugeben.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
93
Entlassungsgrund
Kodes:
01 = Behandlung regulär beendet
02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
05 = Zuständigkeitswechsel des Leistungsträgers
06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
07 = Tod
08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV '95)
09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
12 = Interne Verlegung
13 = Externe Verlegung zur psychosomatischen Betreuung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
16 = externe Verlegung in eine anderes Krankenhaus und nachfolgende Rückverlegung oder interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG und nachfolgende Rückverlegung
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG
18 = Rückverlegung
19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung mit Komplikation
21 = Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme
Format: § 301-Vereinbarung

Wenn die Angabe des Entlassungsgrunds mit 07 = Tod beantwortet worden ist, sind Angaben bezüglich des Zusammenhangs mit der zugrunde liegenden Erkrankung und einer erfolgten Sektion anzugeben.

Der Entlassungsgrund 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung ist auch dann anzugeben, wenn der Patient zwischenzeitlich kurzfristig nach Hause entlassen wird und seine Rehabilitationsmaßnahme von dort aus antritt.

94
Tod im Zusammenhang mit der dokumentierten Karotis-Rekonstruktion oder der zugrunde liegenden Erkrankung
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Hier ist „ja“ anzugeben, wenn in der Todesbescheinigung in der Kausalkette die dokumentierte Leistung aufgeführt ist.

95
Sektion erfolgt
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zum Entlassungsgrund mit 07 = Tod beantwortet worden ist.