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Ausfüllhinweise
Karotis-Rekonstruktion (10/2) |
| Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
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1
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Institutionskennzeichen
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Kodes:
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de) |
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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1,1
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: ≥ 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt. Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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2
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Fachabteilung
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Kodes:
Schlüssel Fachabteilungen Format: § 301-Vereinbarung |
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3
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Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/BQS übermittelt. |
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4
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
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5
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Geschlecht
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Kodes:
1 = männlich 2 = weiblich |
- |
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6
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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7
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zu operierende Seite
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Kodes:
1 = rechts 2 = links |
Wenn beide Seiten operiert werden, ist ein zweiter Datensatz Operation anzulegen und auszufüllen. |
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8
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asymptomatische Karotisläsion
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Kodes:
0 = nein 1 = ja Format: (kein neu aufgetretenes fokal-neurologisches Defizit im ipsilateralen Stromgebiet innerhalb der letzten 6 Monate. Ereignisse, die länger als sechs Monate zurückliegen und deren Residuen zählen auch zu den asymptomatischen Karotisläsionen) |
Es wird nach dem Vorhandensein einer zerebralen oder okulären Symptomatik bzw. dem Nichtvorhandensein einer Symptomatik (= asymptomatisch) der zu operierenden Karotisläsion gefragt, nicht danach, ob der Patient insgesamt (z. B. auf der kontralateralen Hemisphäre) symptomatisch war. Ein fokal-neurologisches Defizit oder eine Amaurosis fugax im ipsilateralen Stromgebiet, welches länger als 6 Monate zurückliegt, ist nicht als neurologische Ausfallsymptomatik zu werten. |
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9
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symptomatische Karotisläsion (elektiv)
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Kodes:
1 = Amaurosis fugax ipsilateral 2 = Ipsilateral Hemisphären TIA 3 = Apoplex mit Rankin 0-5 9 = Sonstige |
- |
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10
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Zeitraum letztes Ereignis bis zur Operation
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Angabe in: Tage
Gültige Angabe: ≥ 0 Tage Angabe ohne Warnung: ≤ 180 Tage |
Hier kann auf Angaben des Patienten, des zuweisenden Arztes oder auch von Angehörigen zurückgegriffen werden. Ein Intervall, welches länger als 6 Monate zurückliegt, bedeutet, dass diese Stenose/Läsion als asymptomatische Läsion zu gelten hat. |
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11
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symptomatische Karotisläsion (Notfall)
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Kodes:
1 = Crescendo-TIA (rezidivierend auftretendes, transientes, fokal-neurologisches Defizit im Versorgungsgebiet der Arteria carotis interna m. zunehmender Frequenz, mehreren Episoden an einem oder mehreren Tagen m. zunehmender Dauer und zunehmendem Schweregrad) 2 = akuter/progredienter Apoplex 9 = Sonstige |
1 = Crescendo-TIA (rezidivierend auftretendes, transientes, fokal-neurologisches Defizit im Versorgungsgebiet der Arteria carotis interna m. zunehmender Frequenz, mehreren Episoden an einem oder mehreren Tagen m. zunehmender Dauer und zunehmendem Schweregrad) 2 = Akuter/progredienter ApoplexBei einem akuten Schlaganfall handelt es sich um ein plötzlich einsetzendes neurologisches Defizit mit Hemiplegie, Hemiparese, Aphasie, Blickwendung und ggf. einsetzenden Bewusstseinsstörungen. Beim progredienten Apoplex („Stroke-in-evolution“ oder „progressive-stroke“) handelt es sich um ein akut einsetzendes neurologisches Defizit wechselnden Schwergrades mit innerhalb von Stunden oder Tagen einsetzender schrittweiser Verschlechterung 9 = Sonstige |
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12
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Schweregrad der Behinderung
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Kodes:
0 = Rankin 0: kein neurologisches Defizit nachweisbar 1 = Rankin 1: Apoplex mit funktionell irrelevantem neurologischen Defizit 2 = Rankin 2: leichter Apoplex mit funktionell geringgradigem Defizit und / oder leichter Aphasie 3 = Rankin 3: mittelschwerer Apoplex mit deutlichem Defizit mit erhaltener Gehfähigkeit und / oder mittelschwerer Aphasie 4 = Rankin 4: schwerer Apoplex, Gehen nur mit Hilfe möglich und / oder komplette Aphasie 5 = Rankin 5: invalidisierender Apoplex: Patient ist bettlägerig bzw. rollstuhlpflichtig |
Die Rankinskala dient der Qualifizierung des neurologischen Defizits nach Schlaganfall entsprechend den Schlüsseln im Datensatz |
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13
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Präoperative fachneurologische Untersuchung
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Diese Untersuchung sollte von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt werden. Entsprechend Item 70 |
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14
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Einstufung nach ASA-Klassifikation
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Kodes:
1 = normaler, ansonsten gesunder Patient 2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung 3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung und Leistungseinschränkung 4 = Patient mit inaktivierender Allgemeinerkrankung, ständige Lebensbedrohung 5 = moribunder Patient |
Risikoklassifikation ASA= American Society of Anesthesiologists |
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15
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Duplexsonographie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Bei den Angaben zur Diagnostik sind aktuelle, als Dokument vorliegende Befunde gemeint, unabhängig, ob ambulant oder stationär erbracht (Items 15-22). |
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16
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transkranielle Doppler- oder Duplexsonographie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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17
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intravenöse digitale Subtraktionsangiographie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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18
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intraarterielle digitale Subtraktionsangiographie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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19
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Spiral-CT-Angiographie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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20
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Magnetresonanzangiographie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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21
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kraniale Computertomographie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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22
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kraniale Magnetresonanztomographie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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23
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morphologischer Befund rechte Hemisphäre unauffällig
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Hier ist der morphologische Befund im Schädel-CT bzw. MRT im rechten bzw. linken vorderen Stromgebiet gemeint. (Items 23-30) |
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24
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lakunärer Infarkt/Mikroangiopathie
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Kodes:
1 = ja |
- |
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25
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hämodynamischer Infarkt
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Kodes:
1 = ja |
- |
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26
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territorialer Infarkt
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Kodes:
1 = ja |
- |
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27
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morphologischer Befund linke Hemisphäre unauffällig
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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28
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lakunärerInfarkt/Mikroangiopathie
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Kodes:
1 = ja |
- |
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29
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hämodynamischer Infarkt
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Kodes:
1 = ja |
- |
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30
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territorialer Infarkt
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Kodes:
1 = ja |
- |
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31
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Stenosegrad links
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Angabe in: Prozent
Gültige Angabe: 0 - 100 Prozent |
Hier soll der Stenosegrad der extra kraniellen Arteria carotis interna links angegeben werden. Ein Verschluss entspricht einem Stenosegrad von 100%. |
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32
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Stenosegrad rechts
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Angabe in: Prozent
Gültige Angabe: 0 - 100 Prozent |
Hier soll der Stenosegrad der extra kraniellen Arteria carotis interna rechts angegeben werden. Ein Verschluss entspricht einem Stenosegrad von 100%. |
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33
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verwendetes Kriterium
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Kodes:
1 = NASCET 2 = ECST 3 = Ultraschall (DEGUM) |
Der Stenosegrad soll exakt berechnet werden nach den jeweiligen angiographischen Messverfahren: NASCET North American Symptomatic Carotid Endarterectomy Trialbeschreibt Stenosegrad, bezogen auf den Durchmesser der ACI distal der Stenose im Bereich der wieder parallel laufenden Arterienwand ECST European Carotid Surgery Trialbeschreibt den lokalen Stenosegrad bezogen auf den gedachten Lumendurchmesser im Stenosenbereich
Ultraschall-Kriterien Es wird auf die Kriterien zur Dopplersonographie nach Widder verwiesen (s. Tabelle 1 im Anhang). |
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34
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sonstige Karotisläsionen der zu operierenden Seite
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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35
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exulzerierende Plaques
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Kodes:
1 = ja |
- |
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36
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Aneurysma
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Kodes:
1 = ja |
- |
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37
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symptomatisches Coiling
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Kodes:
1 = ja |
- |
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38
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Mehretagenläsion
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Kodes:
1 = ja |
- |
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39
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Sonstige
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Kodes:
1 = ja |
- |
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40
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medikamentöse Thromboseprophylaxe
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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41
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OP-Datum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
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42
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Operation OPS
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Kodes:
Schlüssel OPS (amtliche Kodes) (Quelle http://www.dimdi.de) |
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog 2005 besonders gekennzeichnet.
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42,1
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OPS-Version
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Kodes:
1 = OPS-301 Version 1.1 2 = OPS-301 Version 2.0 3 = OPS-301 Version 2.1 4 = OPS-301 Version 2004 5 = OPS Version 2005 |
Hier ist die Versionskennung der dokumentierten OPS-Kodes anzugeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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43
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Allgemeinanästhesie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Systemische Anästhetikagabe, die einen Zustand des Bewusstseinsverlustes und der Empfindungslosigkeit hervorruft, in dem ein chirurgischer Eingriff ohne Abwehrreaktionen möglich ist. |
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44
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Loco-Regionalanästhesie
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Regionale Leitungsanästhesie durch periphere oder zentrale Leitungsblockade kombiniert mit lokaler Infiltrationsanästhesie. |
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45
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Dauer des Eingriffs (Schnitt-Nahtzeit)
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Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 1 Minuten Angabe ohne Warnung: ≤ 240 Minuten |
- |
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46
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Rezidiveingriff
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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47
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Shunt-Einlage
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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48
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konventionelle TEA mit Patch
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Kodes:
0 = nein 1 = Vene 2 = PTFE 3 = Polyurethan 4 = Dacron 9 = Sonstige |
- |
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49
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Eversions-TEA
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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50
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Karotis-Interponat
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Kodes:
0 = nein 1 = Vene 2 = PTFE 3 = Dacron 9 = Sonstige |
- |
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51
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sonstige Operationsverfahren
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Kodes:
0 = nein 1 = Externa-Plastik 2 = Karotido-karotidaler Bypass 9 = Sonstige |
- |
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52
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zusätzliche intraoperative Maßnahmen
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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53
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Angioplastie
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Kodes:
1 = ja |
- |
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54
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Stent
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Kodes:
1 = ja |
- |
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55
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Lyse
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Kodes:
1 = ja |
- |
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56
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Sonstige
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Kodes:
1 = ja |
- |
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57
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Gesamtabklemmdauer
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Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 0 Minuten Angabe ohne Warnung: ≤ 600 Minuten |
- |
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58
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Neuro-Monitoring
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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59
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SEP
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Kodes:
1 = ja |
- |
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60
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EEG
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Kodes:
1 = ja |
- |
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61
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Oxymetrie
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Kodes:
1 = ja |
Hierbei handelt es sich um die jugularvenöse Oxymetrie |
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62
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Sonstige
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Kodes:
1 = ja |
- |
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63
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intraoperative Kontrolle
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Kodes:
0 = nein 1 = Sonographie 2 = Angiographie 3 = Angioskopie 9 = Sonstige |
- |
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64
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Simultaneingriff
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Kodes:
0 = nein 1 = Aorto-koronarer Bypass 2 = periphere arterielle Rekonstruktion 3 = Aortenrekonstruktion 9 = Sonstige |
- |
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65
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Zweit-Op im gleichen stationären Aufenthalt
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Kodes:
0 = nein 1 = Aorto-koronarer Bypass 2 = periphere arterielle Rekonstruktion 3 = Aortenrekonstruktion 4 = Operation der kontralateralen Arteria carotis interna 9 = Sonstige |
- |
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66
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postoperative Kontrolle der Strombahn
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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67
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Doppler/Duplex
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Kodes:
1 = ja |
- |
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68
|
Angiographie
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Kodes:
1 = ja |
- |
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69
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Sonstige
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Kodes:
1 = ja |
- |
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70
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postoperative fachneurologische Untersuchung
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Diese Untersuchung sollte von einem Facharzt für Neurologie durchgeführt werden. Entsprechend Item 13 |
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71
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neurologisches Defizit bis zur Entlassung
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Kodes:
0 = Nein 1 = TIA 2 = Perioperativer Schlaganfall |
Hier bitte jedes perioperativ neu aufgetretene ipsi- und/oder kontralateral neurologische Defizit angeben. |
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72
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Schweregrad des neurologischen Defizits bei Entlassung
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Kodes:
0 = Rankin 0: kein neurologisches Defizit nachweisbar 1 = Rankin 1: Apoplex mit funktionell irrelevantem neurologischem Defizit 2 = Rankin 2: leichter Apoplex mit funktionell geringgradigem Defizit und / oder leichter Aphasie 3 = Rankin 3: mittelschwerer Apoplex mit deutlichem Defizit mit erhaltener Gehfähigkeit und / oder mittelschwerer Aphasie 4 = Rankin 4: schwerer Apoplex, Gehen nur mit Hilfe möglich und / oder komplette Aphasie 5 = Rankin 5: invalidisierender Apoplex: Patient ist bettlägerig bzw. rollstuhlpflichtig 6 = Rankin 6: Apoplex mit tödlichem Ausgang |
72 kommt nur zur Anwendung, wenn ein perioperativer Schlaganfall vorliegt. 71=2 |
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73
|
Untersuchung durchgeführt
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- |
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74
|
morphologischer Befund unauffällig
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Der CT und/oder MRT-morphologische Befund bezieht sich auf ein etwaiges perioperatives neurologisches Defizit Items 74-78 |
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75
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ischämischer Territorialinfarkt
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Kodes:
1 = ja |
- |
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76
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hämodynamischer Infarkt
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Kodes:
1 = ja |
- |
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77
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parenchymatöse Blutung
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Kodes:
1 = ja |
- |
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78
|
Sonstige
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Kodes:
1 = ja |
- |
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79
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lokale Komplikationen
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen |
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80
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OP-pflichtige Nachblutung
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Kodes:
1 = ja |
- |
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81
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periphere Nervenläsion
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Kodes:
1 = ja Format: (N. hypoglossus, N. facialis, N. laryngeus recurrens) |
- |
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82
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Karotisverschluss
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Kodes:
1 = ja |
- |
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83
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Sonstige
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Kodes:
1 = ja |
- |
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84
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postoperative Wundinfektion (nach Definition der CDC)
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Angabe zur postoperativen (eingriffsbezogenen) Wundinfektion. Wenn die Angabe mit 1 = Ja beantwortet worden ist ist die Einteilung der Wundinfektion nach CDC-Klassifikation anzugeben: Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. Außerdem gilt:
Die nosokomialen Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht als nosokomiale Infektionen angesehen, es sei denn, ein Erregerwechsel oder das Auftreten neuer Symptome deutet stark auf eine neu erworbene Infektion hin. Eine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten, aber ohne klinische Symptome) ist keine Infektion. |
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85
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CDC-Klassifikation
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Kodes:
1 = A1 (oberflächliche Infektion) 2 = A2 (tiefe Infektion) 3 = A3 (Räume/Organe) |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur postoperativen Wundinfektion mit 1 = Ja beantwortet worden ist. CDC-Definitionen für Postoperative WundinfektionenA1 Postoperative oberflächliche WundinfektionInfektion an der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
A2 Postoperative tiefe WundinfektionInfektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im OperationsgebietInfektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
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86
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allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikationen
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Angabe der allgemeinen postoperativen Komplikation (Abgrenzung zu den chirurgischen Komplikationen). Wenn die Frage mit 1 = Ja beantwortet worden ist, ist mindestens eine der folgenden Komplikationen anzugeben: |
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87
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kardiovaskuläre Komplikation(en)
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Kodes:
1 = ja Format: (dekompensierte Herzinsuffizienz, schwere Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt) |
- |
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88
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tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
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Kodes:
1 = ja |
- |
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89
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pulmonale Komplikationen
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Kodes:
1 = ja Format: (Lungenembolie, Pneumonie) |
- |
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90
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Sonstige
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Kodes:
1 = ja |
- |
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91
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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92
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Entlassungsdiagnose(n) ICD-10
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Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de) |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen |
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92,1
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Entlassungsdiagnose(n) ICD-10-Version
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Kodes:
0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993 1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999 2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000 3 = ICD-10-GM Version 2004 4 = ICD-10-GM Version 2005 |
Hier ist die Versionskennung der dokumentierten ICD-10-GM-Kodes anzugeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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93
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Entlassungsgrund
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Kodes:
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Leistungsträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV '95) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = Interne Verlegung 13 = Externe Verlegung zur psychosomatischen Betreuung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 16 = externe Verlegung in eine anderes Krankenhaus und nachfolgende Rückverlegung oder interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG und nachfolgende Rückverlegung 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG 18 = Rückverlegung 19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung 20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung mit Komplikation 21 = Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme Format: § 301-Vereinbarung |
Wenn die Angabe des Entlassungsgrunds mit 07 = Tod beantwortet worden ist, sind Angaben bezüglich des Zusammenhangs mit der zugrunde liegenden Erkrankung und einer erfolgten Sektion anzugeben. Der Entlassungsgrund 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung ist auch dann anzugeben, wenn der Patient zwischenzeitlich kurzfristig nach Hause entlassen wird und seine Rehabilitationsmaßnahme von dort aus antritt. |
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94
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Tod im Zusammenhang mit der dokumentierten Karotis-Rekonstruktion oder der zugrunde liegenden Erkrankung
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Hier ist „ja“ anzugeben, wenn in der Todesbescheinigung in der Kausalkette die dokumentierte Leistung aufgeführt ist. |
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95
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Sektion erfolgt
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zum Entlassungsgrund mit 07 = Tod beantwortet worden ist. |