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Ausfüllhinweise
Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation (17/2) |
| Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis | ||||||
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1
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Institutionskennzeichen
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Kodes:
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de) |
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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1,1
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: ≥ 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt. Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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2
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Fachabteilung
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Kodes:
Schlüssel Fachabteilungen Format: § 301-Vereinbarung |
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3
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Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/BQS übermittelt. |
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4
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- | ||||||
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5
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Geschlecht
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Kodes:
1 = männlich 2 = weiblich |
- | ||||||
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6
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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7
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Aufnahmediagnose(n) ICD-10
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Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de) |
Die Kodierung der Aufnahmediagnaosen geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-GM-Katalog. |
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7,1
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Aufnahmediagnose(n) ICD-10-Version
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Kodes:
0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993 1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999 2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000 3 = ICD-10-GM Version 2004 4 = ICD-10-GM Version 2005 |
Hier ist die Versionskennung der dokumentierten ICD-10-GM-Kodes anzugeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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8
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zu operierende Seite
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Kodes:
1 = rechts 2 = links |
Seitenangabe der zu operierenden Hüfte |
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9
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schmerzfreies Gehen < 20 min
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
geändert gemeint ist: Maximale schmerzfreie Gehzeit < 20 min
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10
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Ruheschmerzen
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Qualitative Angabe bezüglich Ruheschmerzen des Patienten |
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11
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Schmerz länger als 6 Monate bestehend
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- | ||||||
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12
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Medikamenteneinnahme aufgrund der Schmerzen
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Kodes:
0 = nein 1 = bei Bedarf 2 = regelmäßig |
- | ||||||
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13
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Vorschädigung der zu operierenden Hüfte
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Es ist ja anzugeben, wenn eine Vorschädigung im Sinne einer Voroperation, eines vorangegangenen Traumas, einer Nekrose oder einer Entzündung besteht. |
||||||
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14
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Voroperation
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Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
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15
|
Vorangegangenes Trauma
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
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16
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Nekrose
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Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
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17
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Entzündung
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Kodes:
1 = ja |
Definition der Osteomyelitis Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein: 1. Mikroorganismus aus dem Knochen in der Kultur anzüchtbar. 2. Während der Operation oder bei der histopathologischen Untersuchung festgestellte Osteomyelitis. 3. Zwei der folgenden Anzeichen, ohne andere erkennbare Ursache:
Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein: 1. Aus Gelenkflüssigkeit oder Synovialbiopsie isolierter Mikroorganismus. 2. Während der Operation oder bei der histopathologischen Untersuchung ersichtliche Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion. 3. Zwei der folgenden Anzeichen, ohne sonstige Ursache: Gelenkschmerz Schwellung, Empfindlichkeit, Überwärmung, Anzeichen von Erguss oder Bewegungseinschränkung und eines der folgenden:
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||||||
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18
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Bewegungsausmaß passiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt (betroffene Seite)
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Neutral-0-Methode* (Angabe in Grad)
Bewegungsmaße Hüfte Gradeinteilung* (Beispiel)
* (vgl. Gerhardt und Rippstein 1993, SFTR-Dokumentierung, Müller 2000/01, Chirurgie für Studium und Praxis, 5. Auflage) |
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19,1
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Extension/Flexion 1
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Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 15 Grad |
siehe oben
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19,2
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Extension/Flexion 2
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Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 140 Grad |
- | ||||||
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19,3
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Extension/Flexion 3
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 140 Grad |
- | ||||||
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20,1
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Ab-/Adduktion 1
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Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 45 Grad |
siehe oben
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||||||
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20,2
|
Ab-/Adduktion 2
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Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 45 Grad |
- | ||||||
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20,3
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Ab-/Adduktion 3
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 45 Grad |
- | ||||||
|
21,1
|
Außen-/Innenrotation 1
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 50 Grad |
siehe oben
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||||||
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21,2
|
Außen-/Innenrotation 2
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 50 Grad |
- | ||||||
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21,3
|
Außen-/Innenrotation 3
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 50 Grad |
- | ||||||
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22
|
Osteophyten
|
Kodes:
0 = keine oder fraglich 1 = eindeutig 2 = große |
- | ||||||
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23
|
Gelenkspalt
|
Kodes:
0 = nicht oder fraglich verschmälert 1 = eindeutig verschmälert 2 = fortgeschritten verschmälert 3 = aufgehoben |
- | ||||||
|
24
|
Sklerose
|
Kodes:
0 = keine Sklerose 1 = leichte Sklerose 2 = leichte Sklerose mit Zystenbildung 3 = Sklerose mit Zysten |
- | ||||||
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25
|
Deformierung
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Kodes:
0 = keine Deformierung 1 = leichte Deformierung 2 = deutliche Deformierung |
- | ||||||
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26
|
Einstufung nach ASA-Klassifikation
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Kodes:
1 = normaler, ansonsten gesunder Patient 2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung 3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung und Leistungseinschränkung 4 = Patient mit inaktivierender Allgemeinerkrankung, ständige Lebensbedrohung 5 = moribunder Patient |
Risikoklassifikation ASA= American Society of Anesthesiologists |
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27
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Wundkontaminationsklassifikation (nach Definition der CDC)
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Kodes:
1 = aseptische Eingriffe 2 = bedingt aseptische Eingriffe 3 = kontaminierte Eingriffe 4 = septische Eingriffe |
Präoperative Wundkontamination nach CDC– Kriterien1 = aseptische Eingriffe: 2 = bedingt aseptische Eingriffe:
3 = kontaminierte Eingriffe: 4 = septische Eingriffe: (Quelle: Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) 2004) |
||||||
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28
|
OP-Datum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- | ||||||
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29
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Operation OPS (inkl. möglicher Zusatzkodierungen, z.B. Anwendung eines Navigationssystems)
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Kodes:
Schlüssel OPS (amtliche Kodes) (Quelle http://www.dimdi.de) |
Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren. In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt. Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog 2005 besonders gekennzeichnet.
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||||||
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29,1
|
OPS-Version
|
Kodes:
1 = OPS-301 Version 1.1 2 = OPS-301 Version 2.0 3 = OPS-301 Version 2.1 4 = OPS-301 Version 2004 5 = OPS Version 2005 |
Hier ist die Versionskennung der dokumentierten OPS-Kodes anzugeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
||||||
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30
|
Dauer des Eingriffs (Schnitt-Nahtzeit)
|
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 1 Minuten Angabe ohne Warnung: ≤ 240 Minuten |
- | ||||||
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31
|
perioperative Antibiotikaprophylaxe
|
Kodes:
0 = nein 1 = single shot 2 = intraoperative Zweitgabe 3 = öfter |
- | ||||||
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32
|
medikamentöse Thromboseprophylaxe
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- | ||||||
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33
|
Wurde der Schaft zementiert?
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Angabe zur Prothesenverankerung (Schaftkomponente). Wenn die Angabe zur Schaftzementierung mit 1 = Ja beantwortet worden ist, ist mindestens eine der folgenden Abfragen zu beantworten:
|
||||||
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34
|
Vakuumzementmischtechnik
|
Kodes:
1 = ja |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Schaftzementierung mit 1 = Ja beantwortet worden ist (Item 39). |
||||||
|
35
|
Druckreinigung des Markraums
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
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36
|
Verwendung eines Markraumsperrers
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
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37
|
Knochentransplantation
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- | ||||||
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38
|
Osteosynthese
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- | ||||||
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39
|
Bluttransfusion
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Gabe von Erythrozytenpräparaten intraoperativ bzw. während des gesamten postoperativen Verlaufs im Zusammenhang mit dem dokumentierten Eingriff |
||||||
|
40
|
Eigenblut
|
Kodes:
1 = ja |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Bluttransfusion mit 1 = Ja beantwortet worden ist. |
||||||
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41
|
Anzahl der Transfusionseinheiten
|
Gültige Angabe: ≥ 0
Angabe ohne Warnung: ≤ 10 |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Bluttransfusion mit 1 = Ja beantwortet worden ist. |
||||||
|
42
|
Fremdblut
|
Kodes:
1 = ja |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Bluttransfusion mit 1 = Ja beantwortet worden ist. |
||||||
|
43
|
Anzahl der Transfusionseinheiten
|
Gültige Angabe: ≥ 0
Angabe ohne Warnung: ≤ 10 |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Bluttransfusion mit 1 = Ja beantwortet worden ist. |
||||||
|
44
|
Verwendung eines Cell-Savers
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Blutrückgewinnung, -aufbereitung und Retransfusion mit dem Retransfusionssystem während der Operation oder postoperativ |
||||||
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45
|
postoperatives Röntgenbild a/p
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Zu dokumentieren sind Aufnahmen während des gesamten Aufenthaltes bis zur Entlassung. |
||||||
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46
|
postoperatives Röntgenbild axial
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Zu dokumentieren sind Aufnahmen während des gesamten Aufenthaltes bis zur Entlassung. |
||||||
|
47
|
behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen |
||||||
|
48
|
Implantatfehllage
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
|
49
|
Implantatdislokation
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
|
50
|
Implantatbruch
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
|
51
|
Endoprothesenluxation
|
Kodes:
1 = ja |
Dokumentiert werden soll hier jede Luxation, egal ob sie offen oder geschlossen reponiert werden muss |
||||||
|
52
|
Wundhämatom/Nachblutung
|
Kodes:
1 = ja |
Hier ist 1 =„ja“ anzugeben, wenn im Zusammenhang mit dem Primäreingriff eine Intervention wegen Blutung/ Hämatom erforderlich wird (OP, Punktion, Bluttransfusion). |
||||||
|
53
|
Gefäßläsion
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
|
54
|
Nervenschaden
|
Kodes:
1 = ja |
Der Begriff „Nervenschaden“ wird durch jeden motorischen Nervenschaden definiert, der dem definierten Versorgungsgebiet eines Nerven zugeordnet ist. |
||||||
|
55
|
Fraktur
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
|
56
|
Reintervention wegen Komplikation(en) erforderlich
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
geändert Reinterventionen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Dies bezieht sich auf die Felder (Wundhämatom/Nachblutung), (Gefäßläsion), (Nervenschaden) und (Fraktur). Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms |
||||||
|
57
|
postoperative Wundinfektion (nach Definition der CDC)
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Angabe zur postoperativen (eingriffsbezogenen) Wundinfektion. Wenn die Angabe mit 1 = Ja beantwortet worden ist ist die Einteilung der Wundinfektion nach CDC-Klassifikation anzugeben: Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. Außerdem gilt:
Die nosokomialen Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht als nosokomiale Infektionen angesehen, es sei denn, ein Erregerwechsel oder das Auftreten neuer Symptome deutet stark auf eine neu erworbene Infektion hin. Eine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten, aber ohne klinische Symptome) ist keine Infektion. |
||||||
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58
|
CDC-Klassifikation
|
Kodes:
1 = A1 (oberflächliche Infektion) 2 = A2 (tiefe Infektion) 3 = A3 (Räume/Organe) |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur postoperativen Wundinfektion mit 1 = Ja beantwortet worden ist. CDC-Definitionen für Postoperative WundinfektionenA1 Postoperative oberflächliche WundinfektionInfektion an der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
A2 Postoperative tiefe WundinfektionInfektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im OperationsgebietInfektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
|
||||||
|
59
|
allgemeine postoperative Komplikation(en)
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen |
||||||
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60
|
Pneumonie
|
Kodes:
1 = ja |
Pneumoniekriterien nach CDC Es muss einem der folgenden Kriterien entsprechen: 1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien:
Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien:
|
||||||
|
61
|
kardiovaskuläre Komplikation(en)
|
Kodes:
1 = ja |
Komplikationen des Herzens oder des Blutkreislaufes, die im Zusammenhang mit dem Eingriff aufgetreten sind und behandlungsbedürftig sind (z. B. medikamentös, interventionell) |
||||||
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62
|
tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
|
Kodes:
1 = ja |
Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose |
||||||
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63
|
Lungenembolie
|
Kodes:
1 = ja |
Nach Diagnose durch bildgebendes Verfahren oder durch klinische Diagnose |
||||||
|
64
|
Sonstige
|
Kodes:
1 = ja |
z. B. AV-Fistel, Aneurysma spurium, Nervenläsion |
||||||
|
65
|
Bewegungsausmaß passiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt (betroffene Seite)
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Neutral-0-Methode* (Angabe in Grad)
* (vgl. Gerhardt und Rippstein 1993, SFTR-Dokumentierung, Müller (2000/01), Chirurgie für Studium und Praxis, 5. Auflage) |
||||||
|
66,1
|
Extension/Flexion 1
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 15 Grad |
siehe oben Hinweis: Eine postoperative Überprüfung des Bewegungsausmaßes sollte 15/0/140 nicht wesentlich überschreiten
|
||||||
|
66,2
|
Extension/Flexion 2
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 140 Grad |
- | ||||||
|
66,3
|
Extension/Flexion 3
|
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 140 Grad |
- | ||||||
|
67
|
Treppensteigen möglich (mit Gehhilfen)
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- | ||||||
|
68
|
operationsbedingt
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
|
69
|
selbständiges Gehen möglich (mit Gehhilfen)
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- | ||||||
|
70
|
operationsbedingt
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
|
71
|
selbständige Versorgung in der täglichen Hygiene möglich
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
- | ||||||
|
72
|
operationsbedingt
|
Kodes:
1 = ja |
- | ||||||
|
73
|
Entlassungsdatum Krankenhaus
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
||||||
|
74
|
Entlassungsdiagnose(n) ICD-10
|
Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de) |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen |
||||||
|
74,1
|
Entlassungsdiagnose(n) ICD-10-Version
|
Kodes:
0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993 1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999 2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000 3 = ICD-10-GM Version 2004 4 = ICD-10-GM Version 2005 |
Hier ist die Versionskennung der dokumentierten ICD-10-GM-Kodes anzugeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
||||||
|
75
|
Entlassungsgrund
|
Kodes:
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Leistungsträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV '95) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = Interne Verlegung 13 = Externe Verlegung zur psychosomatischen Betreuung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 16 = externe Verlegung in eine anderes Krankenhaus und nachfolgende Rückverlegung oder interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG und nachfolgende Rückverlegung 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG 18 = Rückverlegung 19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung 20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung mit Komplikation 21 = Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme Format: § 301-Vereinbarung |
Wenn die Angabe des Entlassungsgrunds mit 07 = Tod beantwortet worden ist, sind Angaben bezüglich des Zusammenhangs mit der zugrunde liegenden Erkrankung und einer erfolgten Sektion anzugeben. Der Entlassungsgrund 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung ist auch dann anzugeben, wenn der Patient zwischenzeitlich kurzfristig nach Hause entlassen wird und seine Rehabilitationsmaßnahme von dort aus antritt. |
||||||
|
76
|
Tod im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Erkrankung
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Hier ist „ja“ anzugeben, wenn in der Todesbescheinigung in der Kausalkette die dokumentierte Leistung aufgeführt ist. |
||||||
|
77
|
Sektion erfolgt
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zum Entlassungsgrund mit 07 = Tod beantwortet worden ist. |
| Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
|
1
|
Lagen bei Aufnahme ein oder mehrere Dekubitalulzera vor?
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Hier ist ein ja anzugeben, wenn bei der Aufnahme in die behandelnde chirurgische / orthopädische / unfallchirurgische Abteilung bereits ein oder mehrere Dekubitalulzera vorliegen. |
|
2
|
Anzahl der Dekubitalulzera
|
Gültige Angabe: ≥ 1
|
Hier ist die genaue Anzahl der Dekubitalulzera einzutragen. |
|
3
|
Gradeinteilung des höchstgradigen Dekubitusulkus
|
Kodes:
1 = Grad 1: Rötung (nicht wegdrückbar) bei intakter Haut 2 = Grad 2: Läsion der Haut 3 = Grad 3: Läsion der Unterhaut, die bis auf Faszie und/oder Muskel reichen kann 4 = Grad 4: Läsion von Knochen und/oder Gelenk |
Der Dekubitus, mit der höchsten Ausprägung nach der Gradierungsskala ist hier anzugeben. Grad 1: Persistierende, umschriebene Hautrötung bei intakter Haut. Weitere klinische Zeichen können Ödembildung, Verhärtung und eine lokale Überwärmung sein. Grad 2: Teilverlust der Haut. Epidermis bis hin zu Anteilen der Dermis (Korium) sind geschädigt. Der Druckschaden ist oberflächlich und kann sich klinisch als Blase, Hautabschürfung oder flaches Geschwür zeigen. Grad 3: Verlust aller Hautschichten und Schädigung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, die bis auf die darunter liegende Faszie reichen kann. Der Dekubitus zeigt sich als tiefes, offenes Geschwür. Grad 4: Verlust aller Hautschichten mit ausgedehnter Zerstörung, Gewebsnekrose oder Schädigung von Muskeln, Knochen oder unterstützenden Strukturen (Sehnen, Gelenkkapsel). Gradierung nach National Pressure Ulcer Advisory Panel (NPUAP) 1989 |
|
4
|
Lagen bei Entlassung ein oder mehrere Dekubitalulzera vor?
|
Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Hier ist ein ja anzugeben, wenn bei der Entlassung aus der behandelnden chirurgischen / orthopädischen / unfallchirurgischen Abteilung ein oder mehrere Dekubitalulzera vorliegen. Die Erfassung soll innerhalb der letzten 24 Stunden des Krankenhausaufenthaltes erfolgen. |
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5
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Anzahl der Dekubitalulzera
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Gültige Angabe: ≥ 1
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Hier ist die genaue Anzahl der Dekubitalulzera einzutragen. |
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6
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Gradeinteilung des höchstgradigen Dekubitusulkus
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Kodes:
1 = Grad 1: Rötung (nicht wegdrückbar) bei intakter Haut 2 = Grad 2: Läsion der Haut 3 = Grad 3: Läsion der Unterhaut, die bis auf Faszie und/oder Muskel reichen kann 4 = Grad 4: Läsion von Knochen und/oder Gelenk |
Der Dekubitus, mit der höchsten Ausprägung nach der Gradierungsskala ist hier anzugeben. Es muss sich nicht um den gleichen Dekubitus, wie unter Datenfeld 3 angegeben, handeln. Die Gradierung ist entsprechend den Hinweisen zu Datenfeld 3 anzuwenden. |