Ausfüllhinweise
Knie-Schlittenprothesen-Erstimplantation (17/6)
Stand: 12. April 2005 (BQS-Spezifikation 8.0 SR2)

Teildatensatz Basis (B)

Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis
1
Institutionskennzeichen
Kodes:
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de)

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.

Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.



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1,1
Betriebsstätten-Nummer
Gültige Angabe: ≥ 1

Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben.



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2
Fachabteilung
Kodes:
Schlüssel Fachabteilungen
Format: § 301-Vereinbarung

3
Identifikationsnummer des Patienten
-

Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/BQS übermittelt.

4
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
5
Geschlecht
Kodes:
1 = männlich
2 = weiblich
-
6
Aufnahmedatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.


Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005
7
Aufnahmediagnose(n) ICD-10
Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de)

Die Kodierung der Aufnahmediagnaosen geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-GM-Katalog.

7,1
Aufnahmediagnose(n) ICD-10-Version
Kodes:
0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993
1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999
2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000
3 = ICD-10-GM Version 2004
4 = ICD-10-GM Version 2005
Hier  ist  die  Versionskennung  der  dokumentierten  ICD-10-GM-Kodes  anzugeben.

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8
zu operierende Seite
Kodes:
1 = rechts
2 = links

Wenn beide Seiten operiert werden, ist ein zweiter Datensatz Operation anzulegen und auszufüllen.

9
schmerzfreies Gehen < 20 min
Kodes:
0 = nein
1 = ja
geändert
gemeint ist: Maximale schmerzfreie Gehzeit < 20 min
10
Ruheschmerzen
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
11
Schmerz länger als 6 Monate bestehend
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
12
Medikamenteneinnahme aufgrund der Schmerzen
Kodes:
0 = nein
1 = bei Bedarf
2 = regelmäßig
-
13
Voroperation im Kniegelenk oder kniegelenknah
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Angabe bezüglich der Voroperation des zu operierenden Knies

14
Bewegungsausmaß passiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt (betroffene Seite)
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Neutral-0-Methode*

  • 1. Zahl: Vom Körper weggeführte Bewegung
  • 2. Zahl: 0-Stellung (falls nicht erreicht, 1. bzw. 3. Zahl)
  • 3. Zahl: Zur Körpermitte hinführende Bewegung

Bewegungsmaße Knie Gradeinteilung* (Beispiel)
Extension / Flexion (passiv) 10°/0°/150°

(vgl. Gerhardt und Rippstein 1993, SFTR-Dokumentierung, Müller 2000/01, Chirurgie für Studium und Praxis, 5. Auflage)

15,1
Extension/Flexion 1
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 10 Grad

siehe oben
Hinweis: Eine postoperative Überprüfung des Bewegungsausmaßes sollte 10/0/150 nicht wesentlich überschreiten.

15,2
Extension/Flexion 2
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad
-
15,3
Extension/Flexion 3
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad
-
16
Bandinstabilität
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
17
Deformität
Kodes:
0 = nein
1 = X-Stellung
2 = O-Stellung
-
18
Aufnahme im Stehen zur Achsenbestimmung
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
19
Osteophyten
Kodes:
0 = keine oder beginnend Eminentia oder gelenkseitige Patellapole
1 = eindeutig
-
20
Gelenkspalt
Kodes:
0 = nicht oder mäßig verschmälert
1 = hälftig verschmälert
2 = ausgeprägt verschmälert oder aufgehoben
-
21
Sklerose
Kodes:
0 = keine Sklerose
1 = mäßige subchondrale Sklerose
2 = ausgeprägte subchondrale Sklerose
3 = Sklerose mit Zysten Femur, Tibia, Patella
-
22
Deformierung
Kodes:
0 = keine Deformierung
1 = Entrundung der Femurkondylen
2 = ausgeprägte Destruktion, Deformierung
-
23
Einstufung nach ASA-Klassifikation
Kodes:
1 = normaler, ansonsten gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung
3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung und Leistungseinschränkung
4 = Patient mit inaktivierender Allgemeinerkrankung, ständige Lebensbedrohung
5 = moribunder Patient

Risikoklassifikation

ASA= American Society of Anesthesiologists

24
Wundkontaminationsklassifikation (nach Definition der CDC)
Kodes:
1 = aseptische Eingriffe
2 = bedingt aseptische Eingriffe
3 = kontaminierte Eingriffe
4 = septische Eingriffe

Präoperative Wundkontamination nach CDC– Kriterien

1 = aseptische Eingriffe:
nichtinfiziertes OP-Gebiet, in dem keine Entzündung vorhanden ist und weder der Respirations-, Gastrointestinal- oder Urogenitaltrakt eröffnet wurden. Sie werden primär verschlossen und, wenn nötig, mit einer geschlossenen Drainage versorgt. Operative Wunden nach stumpfen, nicht penetrierenden Traumata werden eingeschlossen, sofern die o. g. Kriterien erfüllt sind. - z. B. elektive Schilddrüsen-, Herz-, Gelenk-OP.

2 = bedingt aseptische Eingriffe:
Eingriffe, bei denen der Respirations-, Gastrointestinal- oder Urogenitaltrakt unter kontrollierten Bedingungen und ohne ungewöhnliche Kontamination eröffnet werden.

  • z. B. Appendektomie oder OP im Bereich des Oropharynx, der Vagina oder der Gallenwege, Sectio caesarea, sofern keine Hinweise für Infektionen oder Verletzungen der aseptischen Technik vorliegen.

3 = kontaminierte Eingriffe:
Offene, frische Zufallswunden, außerdem Operationen mit einem größeren Bruch in der aseptischen Technik (z. B. offene Herzmassage) oder mit deutlichem Austritt von Darminhalt sowie Eingriffe, bei denen eine akute nichteitrige Entzündung vorhanden ist. - z. B. abdominoperineale Rektumamputation, Sectio caesarea bei mütterlichem Fieber, erhöhten Entzündungszeichen oder vorzeitigem Blasensprung

4 = septische Eingriffe:
Alte Verletzungswunden mit devitalisiertem Gewebe und solche Eingriffe bei bereits vorhandener Infektion oder nach Perforation im Gastrointestinaltrakt. Bei dieser Wundkontaminationsklasse ist das Operationsfeld schon präoperativ mit Erregern von möglichen postoperativen Infektionen besiedelt. - z. B. OP nach Darmperforation, bei eitriger Cholezystitis, Klappenersatz bei florider Endokarditis, Sectio caesarea mit stinkendem Fruchtwasser bei Amnioninfektionssyndrom.

(Quelle: Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) 2004)

25
OP-Datum
Format: TT.MM.JJJJ
-
26
Operation OPS(inkl. möglicher Zusatzkodierungen, z.B. Anwendung eines Navigationssystems)
Kodes:
Schlüssel OPS (amtliche Kodes) (Quelle http://www.dimdi.de)

Alle OPS-Kodes des durchgeführten Eingriffs sind hier zu dokumentieren.

In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig) eingeführt.  Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend.  Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen,  sind  im OPS-Katalog 2005 besonders gekennzeichnet.
Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen  angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so  ist die Dokumentation unplausibel.


Beispiel:
Für den OPS-Kode 5-144.01 (Extrakapsuläre Extraktion der Linse [ECCE]: Über sklero-kornealen Zugang: Mit Einführung einer kapselfixierten Hinterkammerlinse= Einschlussprozedur für den Datensatz Kataraktchirurgie) ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich.  Gültige Kodes sind somit  5-144.01:R,   5-144.01:L oder  5-144.01:B.  Die Dokumentation des Kodes 5-144.01 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.

 
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2006 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2005 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2005 aufgenommen worden ist.

26,1
OPS-Version
Kodes:
1 = OPS-301 Version 1.1
2 = OPS-301 Version 2.0
3 = OPS-301 Version 2.1
4 = OPS-301 Version 2004
5 = OPS Version 2005
Hier  ist  die  Versionskennung  der  dokumentierten  OPS-Kodes  anzugeben.

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27
Dauer des Eingriffs (Schnitt-Nahtzeit)
Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: ≥ 1 Minuten
Angabe ohne Warnung: ≤ 240 Minuten
-
28
medikamentöse Thromboseprophylaxe
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
29
perioperative Antibiotikaprophylaxe
Kodes:
0 = nein
1 = single shot
2 = intraoperative Zweitgabe
3 = öfter
-
30
Bluttransfusion
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Gabe von Erythrozytenpräparaten intraoperativ bzw. während des gesamten postoperativen Verlaufs im Zusammenhang mit dem dokumentierten Eingriff

31
Eigenblut
Kodes:
1 = ja

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Bluttransfusion mit 1 = Ja beantwortet worden ist.

32
Anzahl der Transfusionseinheiten
Gültige Angabe: ≥ 0
Angabe ohne Warnung: ≤ 10

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Bluttransfusion mit 1 = Ja beantwortet worden ist.

33
Fremdblut
Kodes:
1 = ja

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Bluttransfusion mit 1 = Ja beantwortet worden ist.

34
Anzahl der Transfusionseinheiten
Gültige Angabe: ≥ 0
Angabe ohne Warnung: ≤ 10

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Bluttransfusion mit 1 = Ja beantwortet worden ist.

35
Verwendung eines Cell-Savers
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Blutrückgewinnung, -aufbereitung und Retransfusion mit dem Retransfusionssystem während der Operation oder postoperativ

36
Wurde zementiert?
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Wenn eine Komponente zementiert worden ist, ist eine Angabe zur Zementierungstechnik zu machen.

37
Vakuumzementmischtechnik
Kodes:
1 = ja

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur Schaftzementierung mit 1 = Ja beantwortet worden ist (Item 39).

38
postoperatives Röntgenbild in 2 Ebenen
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Zu dokumentieren sind Aufnahmen während des gesamten Aufenthaltes bis zur Entlassung.

39
behandlungsbedürftige intra-/postoperative chirurgische Komplikation(en)
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen

40
Wundhämatom/Nachblutung
Kodes:
1 = ja

Hier ist 1 =„ja“ anzugeben, wenn im Zusammenhang mit dem Primäreingriff eine Intervention wegen Blutung/ Hämatom erforderlich wird (OP, Punktion, Bluttransfusion).

41
Gefäßläsion
Kodes:
1 = ja
-
42
Nervenschaden
Kodes:
1 = ja

Der Begriff „Nervenschaden“ wird durch jeden motorischen Nervenschaden definiert, der dem definierten Versorgungsgebiet eines Nerven zugeordnet ist.

43
Fraktur
Kodes:
1 = ja
-
44
Implantatfehllage
Kodes:
0 = nein
1 = Femur-Komponente
2 = Tibia-Komponente
-
45
Patellafehlstellung
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
46
postoperative Wundinfektion (nach Definition der CDC)
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Angabe zur postoperativen (eingriffsbezogenen) Wundinfektion.

Wenn die Angabe mit 1 = Ja beantwortet worden ist

ist die Einteilung der Wundinfektion nach CDC-Klassifikation anzugeben:

Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. Außerdem gilt:

  • Die Entscheidung über das Vorhandensein einer Infektion erfolgt unter Berücksichtigung klinischer Daten und der Ergebnisse von paraklinischen Untersuchungen.
  • Die klinischen Hinweise können aus der direkten Patientenbeobachtung gewonnen oder den Krankenunterlagen entnommen werden
  • Laborbefunde können kulturelle Befunde sein, Ergebnisse serologischer Untersuchungen oder mikroskopischer Nachweismethoden.
  • Andere zu berücksichtigende diagnostische Untersuchungen sind: Röntgen-, Ultraschall-, CT-, MRT-, Szintigrafie- und Endoskopie-Untersuchungen, Biopsien oder Punktionen.
  • Die Diagnose des behandelnden Arztes, die aus der direkten Beobachtung während einer Operation, einer endoskopischen Untersuchung oder anderer diagnostischer Maßnahmen bzw. aus der klinischen Beurteilung resultiert, ist ebenfalls ein akzeptables Kriterium für eine Infektion, sofern nicht zwingende Gründe für die Annahme des Gegenteils vorliegen (z. B. vorläufige Diagnosen, die später nicht erhärtet werden konnten).

Die nosokomialen Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein.

Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht als nosokomiale Infektionen angesehen, es sei denn, ein Erregerwechsel oder das Auftreten neuer Symptome deutet stark auf eine neu erworbene Infektion hin.

Eine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten, aber ohne klinische Symptome) ist keine Infektion.

47
CDC-Klassifikation
Kodes:
1 = A1 (oberflächliche Infektion)
2 = A2 (tiefe Infektion)
3 = A3 (Räume/Organe)

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur postoperativen Wundinfektion mit 1 = Ja beantwortet worden ist.

CDC-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen

A1 Postoperative oberflächliche Wundinfektion

Infektion an der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  • Eitrige Sekretion aus der oberflächlichen Inzision.
  • Kultureller Nachweis eines Mikroorganismus aus einer steril entnommenen Flüssigkeitskultur oder aus dem Wundabstrich von der oberflächlichen Inzision.
  • Eines der folgenden Anzeichen: Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit, lokalisierte Schwellung, Rötung oder Überwärmung, und Chirurg öffnet die oberflächliche Inzision bewusst. Dieses Kriterium gilt jedoch nicht bei Vorliegen einer negativen mikrobiologischen Kultur von der oberflächlichen Inzision.
  • Diagnose des behandelnden Arztes.

A2 Postoperative tiefe Wundinfektion

Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  • Eitrige Sekretion aus der Tiefe der Inzision, aber nicht aus dem operierten Organ bzw. Körperhöhle, da solche Infektionen dann zur Kategorie A3 gehören würden.
  • Spontan oder vom Chirurgen bewusst geöffnet, wenn der Patient mindestens eines der nachfolgenden Symptome hat: Fieber (> 38°C), lokalisierter Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit. Dieses Kriterium gilt jedoch nicht bei Vorliegen einer negativen mikrobiologischen Kultur aus der Tiefe der Inzision.
  • Abszess oder sonstige Zeichen der Infektion, die tieferen Schichten betreffend, sind bei der klinischen Untersuchung, während der erneuten Operation, bei der histopathologischen Untersuchung oder bei radiologischen Untersuchungen ersichtlich.
  • Diagnose des behandelnden Arztes.

A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet

Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:

  • Eitrige Sekretion aus einer Drainage, die Zugang zu dem Organ bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet hat.
  • Isolierung eines Mikroorganismus aus steril entnommener Flüssigkeitskultur (bzw. Wundabstrich) oder Gewebekultur aus einem Organ bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet.
  • Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion des Organs bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet, ist bei klinischer Untersuchung, während der erneuten Operation, bei der histopathologischen Untersuchung oder bei radiologischen Untersuchungen ersichtlich.
  • Diagnose des behandelnden Arztes.


48
Reintervention wegen Komplikation(en) erforderlich
Kodes:
0 = nein
1 = ja
geändert

Reinterventionen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Dies bezieht sich auf die Felder (Wundhämatom/Nachblutung), (Gefäßläsion), (Nervenschaden) und (Fraktur).

Hinweis: Dokumentiert werden soll eine operative Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Hämatoms

49
allgemeine behandlungsbedürftige postoperative Komplikation(en)
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Zu dokumentieren sind behandlungsbedürftige Komplikationen

50
Pneumonie
Kodes:
1 = ja

Pneumoniekriterien nach CDC

Es muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:

1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der

Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien:

  • Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums.
  • Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert.
  • Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret,
  • bronchoalveoläre Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe. 2. Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt neues oder progressives Infiltrat, Verdichtung,

Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien:

  • Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung der Charakteristika des Sputums.
  • Mikroorganismus aus Blutkultur isoliert.
  • Isolierung eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveolärer Lavage, Bronchialabstrich oder Biopsieprobe.
  • Isolierung eines Virus oder Ermittlung von viralem Antigen in Atemwegsekreten.
  • Diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) für den Krankheitserreger in wiederholten Serumproben.
  • Histopathologischer Nachweis einer Pneumonie.
51
kardiovaskuläre Komplikation(en)
Kodes:
1 = ja

Komplikationen des Herzens oder des Blutkreislaufes, die im Zusammenhang mit dem Eingriff aufgetreten sind und behandlungsbedürftig sind (z. B. medikamentös, interventionell)

52
tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose
Kodes:
1 = ja

Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose

53
Lungenembolie
Kodes:
1 = ja

Nach Diagnose durch bildgebendes Verfahren oder durch klinische Diagnose

54
Sonstige
Kodes:
1 = ja

z. B. AV-Fistel, Aneurysma spurium, Nervenläsion

55
Bewegungsausmaß aktiv mit Neutral-Null-Methode bestimmt (betroffene Seite)
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Neutral-0-Methode*

  • 1. Zahl: Vom Körper weggeführte Bewegung
  • 2. Zahl: 0-Stellung (falls nicht erreicht, 1. Bzw. 3. Zahl)
  • 3. Zahl: Zur Körpermitte hinführende Bewegung

Bewegungsmaße Knie Gradeinteilung* (Beispiel).

Extension / Flexion (aktiv) 10°/0°/150°

* (vgl. Gerhardt und Rippstein 1993, SFTR-Dokumentierung, Müller 2000/01, Chirurgie für Studium und Praxis, 5. Auflage)

56,1
Extension/Flexion 1
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 10 Grad

siehe oben

Hinweis: Eine postoperative Überprüfung des Bewegungsausmaßes sollte 10/0/150 nicht wesentlich überschreiten.

56,2
Extension/Flexion 2
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad
-
56,3
Extension/Flexion 3
Angabe in: Grad
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad
-
57
Treppensteigen möglich (mit Gehhilfen)
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
58
operationsbedingt
Kodes:
1 = ja
-
59
selbständiges Gehen möglich (mit Gehhilfen)
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
60
operationsbedingt
Kodes:
1 = ja
-
61
selbständige Versorgung in der täglichen Hygiene möglich
Kodes:
0 = nein
1 = ja
-
62
operationsbedingt
Kodes:
1 = ja
-
63
Entlassungsdatum Krankenhaus
Format: TT.MM.JJJJ

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.


Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005
64
Entlassungsdiagnose(n) ICD-10
Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de)

Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2006 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2005 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2005 aufgenommen worden ist.

64,1
Entlassungsdiagnose(n) ICD-10-Version
Kodes:
0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993
1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999
2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000
3 = ICD-10-GM Version 2004
4 = ICD-10-GM Version 2005
Hier  ist  die  Versionskennung  der  dokumentierten  ICD-10-GM-Kodes  anzugeben.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
65
Entlassungsgrund
Kodes:
01 = Behandlung regulär beendet
02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet
04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet
05 = Zuständigkeitswechsel des Leistungsträgers
06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus
07 = Tod
08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV '95)
09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung
11 = Entlassung in ein Hospiz
12 = Interne Verlegung
13 = Externe Verlegung zur psychosomatischen Betreuung
14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
16 = externe Verlegung in eine anderes Krankenhaus und nachfolgende Rückverlegung oder interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG und nachfolgende Rückverlegung
17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG
18 = Rückverlegung
19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung
20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung mit Komplikation
21 = Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme
Format: § 301-Vereinbarung

Wenn die Angabe des Entlassungsgrunds mit 07 = Tod beantwortet worden ist, sind Angaben bezüglich des Zusammenhangs mit der zugrunde liegenden Erkrankung und einer erfolgten Sektion anzugeben.

Der Entlassungsgrund 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung ist auch dann anzugeben, wenn der Patient zwischenzeitlich kurzfristig nach Hause entlassen wird und seine Rehabilitationsmaßnahme von dort aus antritt.

66
Tod im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Erkrankung
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Hier ist „ja“ anzugeben, wenn in der Todesbescheinigung in der Kausalkette die dokumentierte Leistung aufgeführt ist.

67
Sektion erfolgt
Kodes:
0 = nein
1 = ja

Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zum Entlassungsgrund mit 07 = Tod beantwortet worden ist.