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Ausfüllhinweise Mammachirurgie (18/1) |
| Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
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1 |
Institutionskennzeichen |
Kodes:
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de) |
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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1,1 |
Betriebsstätten-Nummer |
Gültige
Angabe: ≥ 1 |
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt. Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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2 |
Fachabteilung |
Kodes:
Schlüssel Fachabteilungen Format: § 301-Vereinbarung |
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3 |
Identifikationsnummer des Patienten |
- |
Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/BQS übermittelt. |
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4 |
Geburtsdatum |
Format:
TT.MM.JJJJ |
- |
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5 |
Geschlecht |
Kodes: 1 = männlich 2 = weiblich |
- |
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6 |
Aufnahmedatum Krankenhaus |
Format:
TT.MM.JJJJ |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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7 |
Aufnahmediagnose(n) ICD-10 |
Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de) |
Die Kodierung der Aufnahmediagnaosen geschieht nach dem am Aufnahmetag
(Krankenhaus) gültigen ICD-GM-Katalog. |
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7,1 |
Aufnahmediagnose(n) ICD-10-Version |
Kodes: 0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993 1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999 2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000 3 = ICD-10-GM Version 2004 4 = ICD-10-GM Version 2005 |
Hier ist die Versionskennung
der dokumentierten ICD-10-GM-Kodes anzugeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Einstufung nach ASA-Klassifikation |
Kodes: 1 = normaler, ansonsten gesunder Patient 2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung 3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung und Leistungseinschränkung 4 = Patient mit inaktivierender Allgemeinerkrankung, ständige Lebensbedrohung 5 = moribunder Patient |
Risikoklassifikation ASA= American Society of Anesthesiologists |
| Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
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9 |
zu operierende Seite |
Kodes: 1 = rechts 2 = links |
geändert Wenn beide Seiten operiert werden, ist ein zweiter
Teildatensatz "Brust" (incl. Teildatensatz Operation) anzulegen und
auszufüllen. |
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10 |
tastbarer Mammabefund |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 28) ist hier der prätherapeutische Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben |
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11 |
Primärtumor T |
Kodes: 0 = kein Anhalt für Primärtumor 1 = Tumor 2 cm oder weniger in größter Ausdehnung 1a = Tumor mehr als 0,1 cm, aber nicht mehr als 0,5 cm im größten Durchmesser 1b = Tumor mehr als 0,5 cm, aber nicht mehr als 1 cm im größten Durchmesser 1c = Tumor mehr als 1 cm, aber nicht mehr als 2 cm im größten Durchmesser 2 = Tumor mehr als 2 cm, aber nicht mehr als 5 cm in größter Ausdehnung 3 = Tumor mehr als 5 cm in größter Ausdehnung 4 = Tumor jeder Größe mit direkter Ausdehnung auf Brustwand oder Haut, wie unter 4a bis 4d beschrieben 4a = Ausdehnung auf Brustwand 4b = Ödem (einschl. Apfelsinenhaut) oder Ulzeration der Haut oder Satellitenknötchen der Haut der gleichen Brust 4c = Kriterien von 4a und 4b gemeinsam 4d = entzündliches (inflammatorisches) Karzinom is = Carcinoma in situ X = Primärtumor kann nicht beurteilt werden |
geändert Bei sekundären Rekonstruktionen: frei lassen
Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: (Schlüssel 1) Die TNM-Klassifikation erfolgt nach der 6. Auflage 2002 (1,2) Obligat sind nur die Hauptkategorien, die Unterteilung in Subkategorien (bei T1, T4, N2, N3) ist fakultativ. (1) UICC (2002) TNM classification of malignant tumours, 6th ed. (Soblin LH, Wittekind Ch, eds.). John Wiley & Sons, New York (2) UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6.
Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg). Springer, Berlin
Heidelberg New York 1. Allgemeine Regeln zur klinischen Klassifikation Im Falle multizentrischer Karzinome (Definition siehe unten) wird der
Tumor mit der höchsten T-Kategorie klassifiziert. Simultane bilaterale
Tumoren werden getrennt klassifiziert. Schema zur T-Klassifikation TX Primärtumor kann nicht beurteilt werden T0 Kein Anhalt für Primärtumor Tis Carcinoma in situ: Tis (DCIS): Duktales Carcinoma in situ Tis (LCIS): Lobuläres Carcinoma in situ Tis (Paget): M. Paget der Mamille ohne nachweisbaren Tumor(1) Die Zusätze DCIS, LCIS und Paget können in der QS-Dokumentation nicht verschlüsselt werden. Invasive Karzinome ohne direkte Ausdehnung auf Brustwand(2)
oder Haut(3). T1 Tumor 2 cm oder weniger T1mic Mikroinvasion (4) T1a Tumor > 0,1 – 0,5 cm T1b Tumor > 0,5 – 1,0 cm T1c Tumor > 1,0 – 2,0 cm T2 Tumor > 2 – 5 cm T3 Tumor > 5 cm T4 Tumor jeder Größe mit direkter Ausbreitung auf Brustwand(2) oder Haut(3). T4a Ausdehnung auf Brustwand(2) T4b Ödem (einschließlich Apfelsinenhaut) oder Ulzeration der Brusthaut oder Satellitenmetastasen der Haut der gleichen Brust. T4c Kriterien von T4a und T4b T4d Entzündliches (inflammatorisches)
Karzinom(5). (1)M. Paget kombiniert mit einem nachweisbaren Tumor wird
entsprechend der Größe des Tumors klassifiziert. (2) Die Brustwand schließt die Rippen, die
Interkostalmuskulatur und den vorderen Serratusmuskel mit ein, nicht aber
die Pektoralismuskulatur. (3) Als Ausdehnung auf die Haut gelten Ödem inkl. Apfelsinenhaut, Ulzeration der Brusthaut oder Satellitenmetastasen der Haut der gleichen Brust. Einziehungen der Haut oder der Mamille oder andere Hautveränderungen
(außer denjenigen, die in T4b, 4d klassifiziert sind) können in T1, T2, T3
vorkommen, ohne die T-Klassifikation zu beeinflussen. (4) Unter Mikroinvasion wird ein Eindringen von
Karzinomzellen über die Basalmembran hinaus in das angrenzende Gewebe
verstanden. Kein Invasionsherd darf mehr als 0,1 cm in größter Ausdehnung
messen. Wenn multiple Mikroinvasionsherde vorliegen, wird nur die
Ausdehnung des größten Herdes für die Klassifikation verwendet. (Eine
Summe aus der Größe aller Mikroinvasionsherde darf nicht gebildet werden).
Das Vorhandensein multipler Mikroinvasionsherde sollte ebenso wie bei
multiplem größeren Karzinomen festgehalten werden. (5) Entzündliche (inflammatorische) Karzinome der Brust sind durch eine diffuse braune Induration der Haut mit erysipelähnlichem Rand gekennzeichnet, gewöhnlich ohne eine palpable Tumormasse. |
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Regionäre Lymphknoten N |
Kodes: 0 = keine regionären Lymphknotenmetastasen 1 = Metastase(n) in beweglichen ipsilateralen axillären Lymphknoten 2 = Metastase(n) in ipsilateralen axillären Lymphknoten, untereinander oder an andere Strukturen fixiert oder in klinisch erkennbaren ipsilateralen Lymphknoten entlang der A. mammaria interna in Abwesenheit klinisch erkennbarer axillärer Lymphknotenmetastasen 2a = Metastase(n) in ipsilateralen axillären Lymphknoten, untereinander oder an andere Strukturen fixiert 2b = Metastase(n) in klinisch erkennbaren ipsilateralen Lymphknoten entlang der A. mammaria interna in Abwesenheit klinisch erkennbarer axillärer Lymphknotenmetastasen 3 = Metastase(n) in ipsilatateralen infraklavikul. LK mit o. ohne Beteil. ax. LK. o. in klin. erkb. ipsilat. LK entl. d. A.mam.int. in Anwh. klin. erkb. ax. LK-Metast. o. Metast. in ipsilat. supraklavik. LK mit o. ohne Beteil. ax. LK o. LK entl. d. A.mam.int. 3a = Metastase(n) in ipsilateralen infraklavikulären Lymphknoten 3b = Metastase(n) in ipsilateralen Lymphknoten entlang der A. mammaria in Anwesenheit axillärer Lymphknotenmetastasen 3c = Metastase(n) in ipsilateralen supraklavikulären Lymphknoten X = regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden |
geändert Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder
Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier der prätherapeutische Befund vor der
neoadjuvanten Therapie anzugeben Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: Definition der regionären Lymphknoten Regionäre Lymphknoten sind:
Metastasen in allen anderen Lymphknoten werden als Fernmetastasen
klassifiziert. Schema zur N-Klassifikation
![]() Klinischer Befall ipsilateraler infra- (sub-)klavikulärer Lymphknoten N3a Klinischer Befall ipsilateraler supraklavikulärer Lymphknoten
N3c (1) UICC (2002) TNM classification of malignant tumours, 6th ed. (Soblin LH, Wittekind Ch, eds.). John Wiley & Sons, New York (2) UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6. Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg). Springer, Berlin Heidelberg New York |
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13 |
Fernmetastasen M |
Kodes: 0 = keine Fernmetastasen 1 = Fernmetastasen X = Fernmetastasen können nicht beurteilt werden |
geändert Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder
Chemotherapie, vgl. Item 29) ist hier der prätherapeutische Befund vor der
neoadjuvanten Therapie anzugeben Zur Fernmetastasensuche sollen als Standard das Knochenszintigramm, ein
Röntgen-Thorax und eine Lebersonographie gefordert werden (entspricht
interdisziplinärer Stufe-3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge
des Mammakarzinoms(1)). Ein zytologisch positiver Knochenmarksbefund allein bedeutet M0. Angabe zur prätherapeutischen Diagnosesicherung: Regeln zur klinischen M-Klassifikation: (TNM Klassifikation nach UICC, 6. Auflage, 2002) Bei sekundären Eingriffen (z. B.
Rekonstruktionen)
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Mikrokalk |
Kodes: 1 = ja |
Befund in der bildgebenden Diagnostik der befallenen Seite: Nachweis von Mikrokalk Ja / Keine Angabe |
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15 |
Multizentrizität |
Kodes: 1 = ja |
Multizentrizität ist nach der Leitlinie der Deutschen
Krebsgesellschaft(1) definiert als Auftreten von getrennten
Karzinomherden in mehr als einem Quadranten bzw. bei einem Abstand von
mindestens 4 cm zwischen den Herden. (1) Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften . Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. Eine nationale S3-Leitlinie. Deutsche Krebsgesellschaft e.V., (Hrsg.) AWMF Leitlinienregister, Nr. 032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni 2004. www.uni-duesseldorf.de/awmf/llindex.html |
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16 |
Multifokalität |
Kodes: 1 = ja |
Multifokalität ist nach der Leitline der Deutschen
Krebsgesellschaft(1) definiert als das Auftreten von getrennten
Karzinomherden in einem Quadranten bzw. nach Faverly et al.(2)
bei einem Abstand zwischen den Herden von weniger als 4 cm. (1) Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte
medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften . Diagnostik, Therapie
und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. Eine nationale S3-Leitlinie.
Deutsche Krebsgesellschaft e.V., (Hrsg.) AWMF Leitlinienregister, Nr.
032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni 2004.
www.uni-duesseldorf.de/awmf/llindex.html |
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17 |
keiner dieser Befunde |
Kodes: 1 = ja |
Auszufüllen, wenn keine der obigen Informationen zutrifft. |
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18 |
Histologie vor dem ersten Eingriff bei diesem
stationären Aufenthalt vorliegend |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
geändert Ein histologischer Befund z.B. durch Stanzbiopsie liegt vor dem ersten
operativen Eingriff bei diesem stationären Aufenthalt vor. |
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19 |
Histologie |
Kodes: 40 = fibrozystische Mastopathie 41 = Fibroadenom 42 = phylloider Tumor 43 = Adenose und Varianten 44 = Adenom 45 = Papillom 46 = duktale Hyperplasie 49 = sonstige benigne Veränderungen 50 = lobuläre Neoplasie (LCIS) 51 = flache epitheliale Atypie (duktale intraepitheliale Neoplasie = DIN 1a) 52 = atypische duktale Hyperplasie (ADH) (DIN 1b) 53 = duktales Carcinoma in situ (DCIS), Grad 1 (DIN 1c) 54 = DCIS, Grad 2 (DIN 2) 55 = DCIS, Grad 3 (DIN 3) 56 = papilläres in situ-Karzinom 60 = invasiv-duktales Karzinom 61 = invasiv-lobuläres Karzinom 62 = tubuläres Karzinom 63 = sonstige invasive Karzinome 70 = benigne sonstige Neoplasien 71 = maligne sonstige Neoplasien 80 = ohne pathologischen Befund |
geändert Die histologische Klassifikation erfolgt entsprechend den in Schlüssel
5 aufgelisteten Kategorien. Die Graduierung des DCIS erfolgt nach den Vorschlägen einer Internationalen Konsensuskonferenz(6) (6) Consensus Conference Committee (1997) Consensus conference on the classification of ductal carcinoma in situ. Cancer 80: 1798-1802.
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20 |
Datum der prätherapeutischen histologischen
Diagnose |
Format:
TT.MM.JJJJ |
geändert Eingetragen wird das Datum des definitiven Befundes des pathologischen
Institutes. |
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21 |
Methode bekannt |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
geändert Ausfüllhinweis ergänzen: Bei sekundären Rekonstruktionen: 1 = ja (Item 24: offene Biopsie) |
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22 |
Stanzbiopsie |
Kodes: 1 = ja |
Art der Materialgewinnung: Als Stanzbiopsien gelten Biopsien mit Nadeln, deren Außendurchmesser 1 mm oder mehr beträgt (Grobnadel-, Core-, Drillbiopsie). |
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23 |
vakuumunterstützte Mammabiopsie |
Kodes: 1 = ja |
Art der Materialgewinnung: Vakuumbiopsien und ABBI-Biopsien werden unter dem Item vakuumunterstützte Mammabiopsie dokumentiert. |
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24 |
offene Biopsie |
Kodes: 1 = ja |
geändert Art der Materialgewinnung: Offene Biopsien sind chirurgische Eingriffe bei noch nicht gesicherter
mikroskopischer Diagnose. Sie werden als lokale Exzision (Tumorektomie,
Exzisionsbiopsie) vorgenommen, gelegentlich (bei Verdacht auf M. Paget)
auch als Mamillenexzision. |
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25 |
Feinnadelbiopsie |
Kodes: 1 = ja |
Art der Materialgewinnung: Bei Feinnadelbiopsien erfolgt die Entnahme mit Nadeln, deren Außendurchmesser maximal 0,9 mm beträgt. Das so gewonnene Material wird meist zytologisch (Aspirationszytologie), kann aber auch histologisch untersucht werden. |
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26 |
andere |
Kodes: 1 = ja |
Art der Materialgewinnung: Auswahl, wenn keine der obigen Methoden zutrifft. |
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27 |
ambulant |
Kodes: 1 = in eigener Einrichtung durchgeführt 2 = in Fremdeinrichtung durchgeführt |
- |
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28 |
stationär |
Kodes: 1 = in eigener Einrichtung durchgeführt 2 = in Fremdeinrichtung durchgeführt |
- |
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29 |
präoperative tumorspezifische Therapie |
Kodes: 0 = nein 1 = systemische Chemotherapie 2 = Strahlentherapie 3 = Kombination von Chemotherapie und Strahlentherapie 4 = Endokrine Therapie 5 = andere |
geändert Bei sekundären Rekonstruktionen: Adjuvante und neoadjuvante
Therapie der Primärerkrankung |
| Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
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52 |
postoperativeWundinfektion (nach Definition der
CDC) |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
Angabe zur postoperativen (eingriffsbezogenen) Wundinfektion. Wenn die Angabe mit 1 = Ja beantwortet worden ist ist die Einteilung der Wundinfektion nach CDC-Klassifikation anzugeben: Allgemeine Prinzipien der CDC-Definitionen für nosokomiale Infektionen Als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine liegen lokale oder systemische Infektionszeichen vor. Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war. Außerdem gilt:
Die nosokomialen Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht als nosokomiale Infektionen angesehen, es sei denn, ein Erregerwechsel oder das Auftreten neuer Symptome deutet stark auf eine neu erworbene Infektion hin. Eine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten, aber ohne klinische Symptome) ist keine Infektion. |
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53 |
CDC-Klassifikation |
Kodes: 1 = A1 (oberflächliche Infektion) 2 = A2 (tiefe Infektion) 3 = A3 (Räume/Organe) |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zur postoperativen Wundinfektion mit 1 = Ja beantwortet worden ist. CDC-Definitionen für Postoperative WundinfektionenA1 Postoperative oberflächliche WundinfektionInfektion an der Inzisionsstelle innerhalb von 30 Tagen nach der Operation, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
A2 Postoperative tiefe WundinfektionInfektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im OperationsgebietInfektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von 1 Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen und erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, und eines der folgenden Kriterien trifft zu:
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54 |
sonstige postoperative Komplikation(en) |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
Angabe zu sonstigen postoperativen Komplikationen lt. Schlüssel 4. |
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55 |
Art der Komplikation (postoperativ) |
Kodes: 1 = Pneumonie 2 = Kardiovaskuläre Komplikationen 3 = tiefe Bein-/Beckenvenenthrombose 4 = Lungenembolie 5 = Infektion der ableitenden Harnwege 9 = Serom/Hämatom 10 = Nachblutung 11 = Gefäß- und / oder Nervenschäden 12 = Dekubitus 13 = Fieber > 38°C (ab 3. Tag postop.> 48 h) 15 = Protheseninfektion 29 = andere postop. Komplikationen |
Schlüsselwert 01 (Pneumonie): Pneumoniekriterien nach CDC Es muss einem der folgenden Kriterien entsprechen: 1. Rasselgeräusche bei der Auskultation oder Dämpfung bei Perkussion während der Untersuchung des Thorax und eines der folgenden Kriterien:
2. Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt neues oder progressives Infiltrat, Verdichtung, Kavitation oder pleuralen Erguss und eines der folgenden Kriterien:
Histopathologischer Nachweis einer Pneumonie. Schlüsselwert 02 (Kardiovaskuläre
Komplikationen): Komplikationen des Herzen oder des
Blutkreislaufes, die im Zusammenhang mit dem Eingriff aufgetreten sind und
behandlungsbedürftig sind (z.B. medikamentös, interventionell) Schlüsselwert 03 (Tiefe/Bein-Beckenvenenthrombose): Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische
Diagnose Schlüsselwert 04 (Lungenembolie): Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische
Diagnose Schlüsselwert 05 (Infektion der ableitenden Harnwege): Symptomatische Harnweginfektion (Kriterien der CDC) muss eines der folgenden Kriterien erfüllen: 1. Eines der folgenden: Fieber (> 38°C), Harndrang, Häufigkeit, Dysurie oder suprapubische Missempfindungen und eine Urinkultur von > 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Arten von Mikroorganismen. 2. Zwei der folgenden: Fieber (> 38°C), Harndrang, Häufigkeit, Dysurie oder suprapubische Missempfindungen und eines der folgenden Anzeichen:
Schlüsselwert 09: (Serom/Hämatom): Nur zu dokumentieren, wenn eine Intervention erforderlich
ist. Schlüsselwert 10: (Nachblutung): Nur zu dokumentieren, wenn eine Intervention (EK-Gabe, Revision,
Punktion) erforderlich ist. Schlüsselwert 11: (Gefäß- und/oder Nervenschäden): Der Begriff „Nervenschaden“ wird durch jeden Nervenschaden (sensibel oder motorisch) definiert, der dem definierten Versorgungsgebiet eines Nerven zugeordnet ist, so dass Hautnervenschäden nicht zu dokumentieren sind. |
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56 |
Revisions-Operation auf Grund von
intra-/postoperativen Komplikation(en) notwendig |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
geändert
Revisionsoperationen sind ungeplante Folgeeingriffe wegen
Komplikationen des Primäreingriffs. Hinweis: Dokumentiert werden soll eine (operative)/offene Revision, nicht aber z. B. die Punktion eines Seroms. |
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57 |
Definitive postoperative Histologie |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
geändert Angabe, ob endgültige Histologie vorliegt. Bei mehrzeitigem Vorgehen zur Primärbehandlung des Tumors (z. b.
Nachresektion bei unvollständiger Tumorentfernung im Ersteingriff)
ist hier 1 = „ja“ anzugeben, wenn bei Abschluss des Datensatzes die
histologischen Befunde aller Operationen zur Primärbehandlung des
Tumors vorliegen. Wenn mehrere Datensätze angelegt werden müssen
wegen Reoperation(en) außerhalb der oberen Grenzverweildauer, ist hier 1 =
„ja“ nur nach der letzten Operation anzugeben.
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58 |
führender Befund |
Kodes: 40 = fibrozystische Mastopathie 41 = Fibroadenom 42 = phylloider Tumor 43 = Adenose und Varianten 44 = Adenom 45 = Papillom 46 = duktale Hyperplasie 49 = sonstige benigne Veränderungen 50 = lobuläre Neoplasie (LCIS) 51 = flache epitheliale Atypie (duktale intraepitheliale Neoplasie = DIN 1a) 52 = atypische duktale Hyperplasie (ADH) (DIN 1b) 53 = duktales Carcinoma in situ (DCIS), Grad 1 (DIN 1c) 54 = DCIS, Grad 2 (DIN 2) 55 = DCIS, Grad 3 (DIN 3) 56 = papilläres in situ-Karzinom 60 = invasiv-duktales Karzinom 61 = invasiv-lobuläres Karzinom 62 = tubuläres Karzinom 63 = sonstige invasive Karzinome 70 = benigne sonstige Neoplasien 71 = maligne sonstige Neoplasien 80 = ohne pathologischen Befund |
geändert Auswahl nach Schlüssel 5: Histologie Im Falle einer histologischen Komplett-Remission nach neoadjuvanter
Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) ist
hier ausnahmsweise der führende präoperative histologische Befund
anzugeben. Bei mehrzeitigem Vorgehen zur Primärbehandlung, auch bei Erst-Operation
vor diesem stationären Aufenthalt, ist der gravierendste histologische
Befund einzutragen.
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59 |
pT |
Kodes: 0 = kein Anhalt für Primärtumor 1 = Tumor 2 cm oder weniger in größter Ausdehnung 1a = mehr als 0,1 cm, aber nicht mehr als 0,5 cm in größter Ausdehnung 1b = mehr als 0,5 cm, aber nicht mehr als 1 cm in größter Ausdehnung 1c = mehr als 1 cm, aber nicht mehr als 2 cm in größter Ausdehnung 1mic = Mikroinvasion 0,1 cm oder weniger in größter Ausdehnung 2 = Tumor mehr als 2 cm, aber nicht mehr als 5 cm in größter Ausdehnung 3 = Tumor mehr als 5 cm in größter Ausdehnung 4 = Tumor jeder Größe mit direkter Ausdehnung auf Brustwand oder Haut soweit unter T4a bis T4d beschrieben 4a = Ausdehnung auf die Brustwand 4b = Ödem (einschließlich Apfelsinenhaut) oder Ulzeration der Brusthaut oder Satellitenknötchen der Haut der gleichen Brust 4c = Kriterien 4 a und 4 b gemeinsam 4d = entzündliches (inflammatorisches) Karzinom isD = DCIS Ductales Carcinoma in situ isL = LCIS Lobuläres Carcinoma in situ isP = Paget M. Paget der Mamille ohne nachweisbaren Tumor X = Primärtumor kann nicht beurteilt werden |
Auswahl nach Schlüssel 6: pT Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) wird die Angabe als ypT gewertet (ypTNM-Klassifikation nach neoadjuvanter Therapie) pTNM-Klassifikation Die pTNM-Klassifikation erfolgt nach UICC 6. Auflage, 2002 (1,2). (1) UICC (2002) TNM classification of malignant tumors, 6th ed. (Sobin LH, Wittekind Ch, eds.). John Wiley & Sons, New York (2) UICC (2002) TNM Klassifikation maligner Tumoren, 6. Aufl. (Wittekind Ch, Meyer H-J, Bootz F, Hrsg). Springer, Berlin Heidelberg New York pT-Klassifikation Eine pT-Klassifikation erfordert die Untersuchung des Primärtumors ohne makroskopisch erkennbaren Tumor an den Resektionsrändern. Ein Fall kann nach pT klassifiziert werden, wenn an den Resektionsrändern Tumor nur histologisch nachgewiesen wird. Die pT-Kategorien entsprechen den T-Kategorien (siehe klinische TNM-Klassifikation). Zur Bestimmung der Tumorgröße wird nur die invasive Komponente gemessen. Wenn eine große in-situ Komponente (z. B. 4 cm) und eine kleine invasive Komponente (z.B. 0,5 cm) besteht, wird der Tumor entsprechend der kleinen invasiven Komponente (im Beispiel pT1a) klassifiziert. |
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60 |
pN |
Kodes: 0 = keine regionären Lymphknotenmetastasen, Fälle mit isolierten Tumorzellen (ITC) in regionären Lymphknoten werden als pN0 klassifiziert 1 = Metastase(n) in 1 bis 3 ipsilat. ax. LK und/oder ipsilat. LK entlang der A. mammaria interna mit mikroskopischer/en Metastase(n), nachgewiesen durch Untersuchung des Schildwächterlymphknotens, aber nicht klin. erkennbar 1a = Metastase(n) in 1 bis 3 axillären Lymphknoten, zumindest eine Metastase mehr als 0,2 cm in größter Ausdehnung 1b = Lymphknoten entlang der A. mammaria interna mit mikroskopischer(n) Metastase(n) nachgewiesen durch Untersuchung des Schildwächterlymphknotens, aber nicht klinisch erkennbar 1c = Kriterien von 1a und 1b 1mi = Mikrometastase(n) (größer als 0,2 mm, aber nicht größer als 0,2 cm) 2 = Metastase(n) in 4 - 9 axillären Lymphknoten oder in klinisch erkennbaren Lymphknoten entlang der A. mammaria interna in Abwesenheit axillärer Lymphknotenmetastasen 2a = Metastase(n) in 4 - 9 axillären Lymphknoten, zumindest eine Metastase mehr als 0,2 cm in größter Ausdehnung 2b = Metastase(n) in klinisch erkennbaren Lymphknoten entlang der A. mammaria interna in Abwesenheit axillärer Lymphknotenmetastasen 3 = Metast. 10 o.m.ipsilat.ax. o. in ipsilat.infrakl. LK o. in klin.erkb.ipsilat. LK entl. A.mam.int. in Anwh. mind. 1 ax. LK-Metast. o.m. als 3 ax. LK-Metast. m. klin.n.erkb., nur mikrk. nachwb. Metast. in LK entl. d. A.mam.int. o. Metast. in suprakl. LK 3a = Metastase(n) in 10 oder mehr ipsilateralen axillären Lymphknoten (zumindest eine größer als 0,2 cm) oder in ipsilateralen infraklavikulären Lymphknoten 3b = Metast. in klin. erkennbaren LK entlang der A.mam.int. in Anwes. v. mind. einer ax. LK-Metast. oder LK-Metast. in mehr als 3 ax. LK und in LK entl. der A. mam. int., nachgew. d. Unters. des Schildwächterlymphknoten(s), aber n. klin. erkennb. 3c = Metastase(n) in ipsilateralen supraklavikulären Lymphknoten X = Regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden (z.B. zur Untersuchung nicht entnommen oder bereits früher entfernt) |
Auswahl nach Schlüssel: pN Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) wird die Angabe als ypN gewertet (ypTNM-Klassifikation nach neoadjuvanter Therapie). pN-Klassifikation Die pN-Klassifikation erfordert die Resektion und histologische Untersuchung zumindest der unteren axillären Lymphknoten (Level I). Hierbei sollen üblicherweise mindestens 10 Lymphknoten histologisch untersucht werden.(1) Wenn die untersuchten Lymphknoten tumorfrei sind, aber die Zahl der üblicherweise untersuchten Lymphknoten nicht erreicht wird, soll pN0 klassifiziert werden (dabei muss aber die Zahl der untersuchten Lymphknoten angegeben werden). Die Untersuchung eines oder mehrerer Sentinel-Lymphknoten kann für die pathologische Klassifikation herangezogen werden. Eine Klassifikation, die allein auf der Untersuchung von Sentinel-Lymphknoten beruht, sollte mit dem Zusatz (sn) bezeichnet werden, z. B. pN1(sn). Dieser Zusatz kann in der QS-Dokumentation nicht verschlüsselt werden. (1) Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte
medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften . Diagnostik, Therapie
und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. Eine nationale S3-Leitlinie.
Deutsche Krebsgesellschaft e.V., (Hrsg.) AWMF Leitlinienregister, Nr.
032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni 2004.
www.uni-duesseldorf.de/awmf/llindex.html |
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61 |
pM |
Kodes: 0 = keine Fernmetastasen 1 = Fernmetastasen X = das Vorliegen von Fernmetastasen kann nicht beurteilt werden |
Auswahl nach Schlüssel 8: pM Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine oder Chemotherapie, vgl. Item 29) wird die Angabe als ypM gewertet (ypTNM-Klassifikation nach neoadjuvanter Therapie). Eine histologisch nachgewiesene Knochenmetastase bedeutet pM1 und M1 (Item 13). Die pathologische Diagnose von Fernmetastasen erfordert die mikroskopische (histologische oder zytologische) Untersuchung. Die pM-Kategorien entsprechen den klinischen M-Kategorien. |
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62 |
G |
Kodes: 1 = gut differenziert 2 = mäßig differenziert 3 = schlecht differenziert X = Differenzierungsgrad kann nicht bestimmt werden |
Auswahl nach Schlüssel: G Beim invasiven Karzinom erfolgt das Grading nach Elston und
Ellis(1) (sog. Nottingham histologic grading). G1 = Gut differenziert (3, 4, 5 Punkte) G2 = Mittelgradig differenziert (6, 7 Punkte) G3 = Gering differenziert
(8, 9 Punkte) (Siehe Tabelle Grading nach Elston und Ellis.)
Eine begleitende in-situ-Komponente wird beim Grading invasiver Karzinome nicht berücksichtigt. Bei alleinigem DCIS wird das Grading bereits in der histologischen
Typisierung erfasst (siehe 19 Histologie) und entfällt daher
hier. (1) Elston CW, Ellis IO (1991) Pathological prognostic factors in breast cancer. 1. The value of histological grade in breast cancer: experience from a large study with long-term follow-up. Histopathology 19: 403-410. |
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63 |
weitere Befunde |
Kodes: 40 = fibrozystische Mastopathie 41 = Fibroadenom 42 = phylloider Tumor 43 = Adenose und Varianten 44 = Adenom 45 = Papillom 46 = duktale Hyperplasie 49 = sonstige benigne Veränderungen 50 = lobuläre Neoplasie (LCIS) 51 = flache epitheliale Atypie (duktale intraepitheliale Neoplasie = DIN 1a) 52 = atypische duktale Hyperplasie (ADH) (DIN 1b) 53 = duktales Carcinoma in situ (DCIS), Grad 1 (DIN 1c) 54 = DCIS, Grad 2 (DIN 2) 55 = DCIS, Grad 3 (DIN 3) 56 = papilläres in situ-Karzinom 60 = invasiv-duktales Karzinom 61 = invasiv-lobuläres Karzinom 62 = tubuläres Karzinom 63 = sonstige invasive Karzinome 70 = benigne sonstige Neoplasien 71 = maligne sonstige Neoplasien 80 = ohne pathologischen Befund |
Auswahl nach Schlüssel 5: Histologie |
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64 |
Sentinel-Lymphknoten Biopsie (ohne weiterführende
Axilladissektion) durchgeführt |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
- |
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65 |
Anzahl histologisch untersuchter regionärer
Lymphknoten |
Gültige
Angabe: ≥ 0 |
geändert Im Falle von Lymphknotenkonglomeraten ist folgenderweise zu
dokumentieren: 1. wenn einzelne Lymphknoten auch mikroskopisch nicht mehr identifizierbar sind, wie 1 Lymphknoten. Begründung: Wenn Konglomerattumor oder Kapsel-überschreitende Metastase in axillären Lymphknoten, betrifft das i. d. R. zwei oder drei Lymphknoten. Dass alle zu einem Konglomerattumor verschmelzen ist unwahrscheinlich. 2. zumeist aber mikroskopisch noch individuelle Lymphknoten abgrenz- und zählbar. |
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66 |
immunhistochemische Hormonrezeptoranalyse
durchgeführt (Eigen- oder Fremdbefund) |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
1 = ja anzugeben, nur falls Hormonrezeptoren mit immunhistochemischem Verfahren bestimmt wurden. 1 = ja auch dann anzugeben, wenn die Hormonrezeptoren aus der
präoperativen Stanzbiopise bestimmt wurden. |
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67 |
Rezeptorstatus |
Kodes: 0 = negativ 1 = positiv Format: (Erläuterungen in den Ausfüllhinweisen) |
Angabe zum endgültigen Rezeptorstatus Entsprechend der St. Gallen - Konferenz zur adjuvanten Therapie 2001(1) und 2003(2) sind rezeptorpositiv und –negativ wie folgt definiert:
(1) Goldhirsch A, Glick JH, Gelber RD, Coates AS, Senn H-J
(2001) Meeting highlights: International Consensus Panel on the Treatement
of Primary Breast Cancer. J Clin Oncol 19: 3817-3827. 2001 Bei einem kleinen Teil der Tumoren liegen weder die Kriterien für
rezeptorpositiv noch jene für rezeptornegativ vor, nämlich dann, wenn 1 –
10 % der Kerne für ER und / oder PgR positiv sind. In diesen Fällen kann
eine geringe Ansprechbarkeit gegenüber endokriner Therapie erwartet
werden. (2) Goldhirsch A, Wood WC, Gelber RD, Coates A.S.,
Thurlimann B, Senn H-J: Meeting highlights. Updated International Expert
consensus on the Rimary Therapy of Erly Breast Cancer. J Clin Oncol 21:
3357-65.2003 |
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68 |
Multizentrizität |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
Angabe zur endgültigen Histologie Multizentrizität (siehe Definition Item 15) |
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69 |
Gesamttumorgröße |
Angabe in:
mm Format: Angabe: größter Durchmesser der invasiven und nicht-invasiven Tumorkomponente |
Angabe bei gut- und bösartigen Tumoren. |
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70 |
geplante adjuvante Strahlentherapie |
Kodes: 0 = nein 1 = ja 2 = nein (auf Wunsch Patient(in), trotz ärztlicher Empfehlung) |
- |
| Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
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71 |
geplante adjuvante endokrine Therapie |
Kodes: 0 = nein 1 = ja 2 = nein (auf Wunsch Patient(in), trotz ärztlicher Empfehlung) |
- |
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72 |
geplante adjuvante Chemotherapie |
Kodes: 0 = nein 1 = ja 2 = nein (auf Wunsch Patient(in), trotz ärztlicher Empfehlung) |
- |
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73 |
geplante adjuvante Immuntherapie |
Kodes: 0 = nein 1 = ja 2 = nein (auf Wunsch Patient(in), trotz ärztlicher Empfehlung) |
1 = ja, wenn Trastuzumab adjuvant gegeben wurde (derzeit nur in Studien zugelassen) |
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74 |
Entlassungsdatum Krankenhaus |
Format:
TT.MM.JJJJ |
Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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75 |
Entlassungsdiagnose(n) ICD 10 |
Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de) |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen)
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen
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75,1 |
Entlassungsdiagnose(n) ICD-10-Version |
Kodes: 0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993 1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999 2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000 3 = ICD-10-GM Version 2004 4 = ICD-10-GM Version 2005 |
Hier ist die Versionskennung
der dokumentierten ICD-10-GM-Kodes anzugeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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76 |
Entlassungsgrund |
Kodes: 01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Leistungsträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV '95) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = Interne Verlegung 13 = Externe Verlegung zur psychosomatischen Betreuung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 16 = externe Verlegung in eine anderes Krankenhaus und nachfolgende Rückverlegung oder interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG und nachfolgende Rückverlegung 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG 18 = Rückverlegung 19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung 20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung mit Komplikation 21 = Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme Format: § 301-Vereinbarung |
Wenn die Angabe des Entlassungsgrunds mit 07 = Tod beantwortet worden ist, sind Angaben bezüglich des Zusammenhangs mit der zugrunde liegenden Erkrankung und einer erfolgten Sektion anzugeben. Der Entlassungsgrund 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung ist auch dann anzugeben, wenn der Patient zwischenzeitlich kurzfristig nach Hause entlassen wird und seine Rehabilitationsmaßnahme von dort aus antritt. |
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77 |
Sektion erfolgt |
Kodes: 0 = nein 1 = ja |
Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Angabe zum Entlassungsgrund mit 07 = Tod beantwortet worden ist. |
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78 |
erfolgte Meldung an Krebsregister/Tumorzentrum
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Kodes: 0 = nein 1 = ja |
- |