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Ausfüllhinweise
Ambulant erworbene Pneumonie (PNEU) |
| Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
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1
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Institutionskennzeichen
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Kodes:
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de) |
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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1,1
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: ≥ 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt. Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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2
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Fachabteilung
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Kodes:
Schlüssel Fachabteilungen Format: § 301-Vereinbarung |
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3
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Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/BQS übermittelt. |
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4
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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5
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Geschlecht
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Kodes:
1 = männlich 2 = weiblich |
- |
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6
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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7
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Aufnahme aus stationärer Pflegeeinrichtung
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Gemeint ist die Aufnahme aus einer Pflegestation.
Dies betrifft auch die Aufnahme von Patienten, die in einem pflegerischen Bereich eines Pflegeheims, einer Seniorenresidenz oder einer ähnlichen Einrichtung gepflegt wurden. Nicht gemeint ist betreutes Wohnen. |
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8
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Aufnahme aus anderem Krankenhaus
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Der Patient ist aus einem anderen Krankenhaus verlegt worden und nicht aus einer Abteilung des eigenen Krankenhauses.
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9
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Chronische Bettlägerigkeit
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Der Patient ist aktiv (unter Mithilfe des Patienten) nicht zu mobilisieren.
Der Patient kann nicht im Stuhl sitzen, auch nicht mit Hilfe. In den ersten 24 Stunden nach Aufnahme kann aufgrund des Zustands des Patienten das Sitzen außerhalb des Bettes, auch mit Hilfe, über einen Zeitraum von 20 Minuten nicht durchgeführt werden. |
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10
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Bei Aufnahme invasive maschinelle Beatmung
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Invasive maschinelle Beatmung bedeutet eine Beatmung mit endotrachealer Intubation oder mit Trachealkanüle.
Eine nicht-invasive maschinelle Maskenbeatmung oder CPAP ist hier nicht gemeint. Wird die Frage mit Ja beantwortet, dann ist eine Abfrage zur Risikoabschätzung in den Datenfeldern 11 bis 16 nicht erforderlich. |
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11
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Desorientierung (bei Aufnahme)
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Besteht zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Bewußtseinstrübung, oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person? Es wird eine qualitative Beurteilung erwartet, die bei der Aufnahme vorgenommen wird. Die Anwendung eines standardisierten Tests ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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12
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Spontane Atemfrequenz (bei Aufnahme)
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Angabe in: 1/min
Gültige Angabe: 0 - 99 1/min Angabe ohne Warnung: 0 - 59 1/min |
Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro Minute bei der Aufnahme. Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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13
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Blutdruck systolisch (bei Aufnahme)
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Angabe in: mmHg
Gültige Angabe: 0 - 349 mmHg Angabe ohne Warnung: 0 - 249 mmHg |
Ergebnis der ersten Messung des systolischen Blutdrucks bei der Aufnahme.
Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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14
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Blutdruck diastolisch (bei Aufnahme)
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Angabe in: mmHg
Gültige Angabe: 0 - 159 mmHg Angabe ohne Warnung: 0 - 119 mmHg |
Ergebnis der ersten Messung des diastolischen Blutdrucks bei der Aufnahme.
Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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15,1
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Harnstoff im Serum (bei Aufnahme) (mmol/l)
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Angabe in: mmol/l
Gültige Angabe: ≥ 0,0 mmol/l Angabe ohne Warnung: 2,0 - 10,0 mmol/l |
ACHTUNG, hier NICHT den Wert für Harnstoff-Stickstoff (Harnstoff-N, BUN, Blood Urea Nitrogen) eintragen. Anstelle des Harnstoffs im Serum kann alternativ auch Harnstoff-Stickstoff im Datenfeld 16 angegeben werden. In diesem Fall ist zunächst im Datenfeld 15 Harnstoff im Serum nicht bestimmt "1=ja" anzugeben. Messung der Konzentration von Harnstoff im Serum des Patienten innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme. Sowohl die Angabe der Konzentration in der Einheit mmol/L als auch in der Einheit mg/dL ist möglich. Die Angaben zum Harnstoff und zum Harnstoff-Stickstoff im Serum sind erwünscht. Wenn sie zur Verfügung stehen, können sie für eine Risikoabschätzung nach dem CURB-Score: Unterschied zum CRB-65-Score (Bewertung des Harnstoff-Stickstoffs anstelle des Alters), verwendet werden. Diese Angaben werden zurzeit nicht grundsätzlich verlangt, weil die Werte noch nicht routinemäßig und noch nicht flächendeckend in allen Krankenhäusern und bei jedem Patienten gemessen werden. Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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15,2
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Harnstoff im Serum (bei Aufnahme) (mg/dl)
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Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: ≥ 0 mg/dl Angabe ohne Warnung: 10 - 59 mg/dl |
ACHTUNG, hier NICHT den Wert für Harnstoff-Stickstoff (Harnstoff-N, BUN, Blood Urea Nitrogen) eintragen. Anstelle des Harnstoffs im Serum kann alternativ auch Harnstoff-Stickstoff im Datenfeld 16 angegeben werden. In diesem Fall ist zunächst im Datenfeld 15 Harnstoff im Serum nicht bestimmt "1=ja" anzugeben. Messung der Konzentration von Harnstoff im Serum des Patienten innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme. Sowohl die Angabe der Konzentration in der Einheit mmol/L als auch in der Einheit mg/dL ist möglich. Die Angaben zum Harnstoff und zum Harnstoff-Stickstoff im Serum sind erwünscht. Wenn sie zur Verfügung stehen, können sie für eine Risikoabschätzung nach dem CURB-Score : Unterschied zum CRB-65-Score (Bewertung des Harnstoff-Stickstoffs anstelle des Alters), verwendet werden. Diese Angaben werden zurzeit nicht grundsätzlich verlangt, weil die Werte noch nicht routinemäßig und noch nicht flächendeckend in allen Krankenhäusern und bei jedem Patienten gemessen werden. Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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15,3
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Harnstoff im Serum nicht bestimmt
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Kodes:
1 = ja |
ACHTUNG, hier NICHT den Wert für Harnstoff-Stickstoff (Harnstoff-N, BUN, Blood Urea Nitrogen) eintragen.
Anstelle des Harnstoffs im Serum kann alternativ auch Harnstoff-Stickstoff im Datenfeld 16 angegeben werden. In diesem Fall ist zunächst im Datenfeld 15 Harnstoff im Serum nicht bestimmt "1=ja" anzugeben. Messung der Konzentration von Harnstoff im Serum des Patienten innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme. Sowohl die Angabe der Konzentration in der Einheit mmol/L als auch in der Einheit mg/dL ist möglich. Die Angaben zum Harnstoff und zum Harnstoff-Stickstoff im Serum sind erwünscht. Wenn sie zur Verfügung stehen, können sie für eine Risikoabschätzung nach dem CURB-Score: Unterschied zum CRB-65-Score (Bewertung des Harnstoff-Stickstoffs anstelle des Alters), verwendet werden. Diese Angaben werden zurzeit nicht grundsätzlich verlangt, weil die Werte noch nicht routinemäßig und noch nicht flächendeckend in allen Krankenhäusern und bei jedem Patienten gemessen werden. Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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16,1
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Harnstoff-Stickstoff im Serum (bei Aufnahme) (mmol/l)
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Angabe in: mmol/l
Gültige Angabe: ≥ 0,0 mmol/l Angabe ohne Warnung: 2,0 - 10,0 mmol/l |
Messung der Konzentration von Harnstoff-STICKSTOFF (Harnstoff-N, BUN, Blood Urea Nitrogen) im Serum des Patienten innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme. Sowohl die Angabe der Konzentration in der Einheit mmol/L als auch in der Einheit mg/dL ist möglich. Die Konzentration des Harnstoff-Stickstoffs in der Einheit mmol/L ist identisch mit derjenigen für Harnstoff. Falls in der Einheit mg/dL angegeben wird, erfolgt für die Auswertung eine Umrechnung. Die Angaben zum Harnstoff und zum Harnstoff-Stickstoff im Serum sind erwünscht. Wenn sie zur Verfügung stehen, können sie für eine Risikoabschätzung nach dem CURB-Score : Unterschied zum CRB-65-Score (Bewertung des Harnstoff-Stickstoffs anstelle des Alters), verwendet werden. Diese Angaben werden zurzeit nicht grundsätzlich verlangt, weil die Werte noch nicht routinemäßig und noch nicht flächendeckend in allen Krankenhäusern und bei jedem Patienten gemessen werden. Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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16,2
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Harnstoff-Stickstoff im Serum (bei Aufnahme) (mg/dl)
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Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: ≥ 0 mg/dl Angabe ohne Warnung: 5 - 29 mg/dl |
Messung der Konzentration von Harnstoff-STICKSTOFF (Harnstoff-N, BUN, Blood Urea Nitrogen) im Serum des Patienten innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme. Sowohl die Angabe der Konzentration in der Einheit mmol/L als auch in der Einheit mg/dL ist möglich. Die Konzentration des Harnstoff-Stickstoffs in der Einheit mmol/L ist identisch mit derjenigen für Harnstoff. Falls in der Einheit mg/dL angegeben wird, erfolgt für die Auswertung eine Umrechnung. Die Angaben zum Harnstoff und zum Harnstoff-Stickstoff im Serum sind erwünscht. Wenn sie zur Verfügung stehen, können sie für eine Risikoabschätzung nach dem CURB-Score : Unterschied zum CRB-65-Score (Bewertung des Harnstoff-Stickstoffs anstelle des Alters), verwendet werden. Diese Angaben werden zurzeit nicht grundsätzlich verlangt, weil die Werte noch nicht routinemäßig und noch nicht flächendeckend in allen Krankenhäusern und bei jedem Patienten gemessen werden. Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 |
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16,3
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Harnstoff-Stickstoff im Serum nicht bestimmt
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Kodes:
1 = ja |
Messung der Konzentration von Harnstoff-STICKSTOFF (Harnstoff-N, BUN, Blood Urea Nitrogen) im Serum des Patienten innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme. Sowohl die Angabe der Konzentration in der Einheit mmol/L als auch in der Einheit mg/dL ist möglich.
Die Konzentration des Harnstoff-Stickstoffs in der Einheit mmol/L ist identisch mit derjenigen für Harnstoff. Falls in der Einheit mg/dL angegeben wird, erfolgt für die Auswertung eine Umrechnung. Die Angaben zum Harnstoff und zum Harnstoff-Stickstoff im Serum sind erwünscht. Wenn sie zur Verfügung stehen, können sie für eine Risikoabschätzung nach dem CURB-Score : Unterschied zum CRB-65-Score (Bewertung des Harnstoff-Stickstoffs anstelle des Alters), verwendet werden. Diese Angaben werden zurzeit nicht grundsätzlich verlangt, weil die Werte noch nicht routinemäßig und noch nicht flächendeckend in allen Krankenhäusern und bei jedem Patienten gemessen werden. Weitere Informationen zu den Datenfeldern 11 bis 16 Falls dies labortechnisch nicht möglich ist, oder Harnstoff bestimmt wurde, soll hier 1 = ja angegeben werden. |
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17
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Zeitpunkt der ersten Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie
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Kodes:
0 = weder Blutgasanalyse noch Pulsoxymetrie 1 = innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme 2 = 4 bis unter 8 Stunden 3 = 8 Stunden und später |
Weder Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie bedeutet, dass während des gesamten Krankenhausaufenthaltes weder eine Blutgasanalyse noch eine Pulsoxymetrie durchgeführt wurde. Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zur Untersuchung 4 Stunden noch nicht vollendet sind. Es wird davon ausgegangen, dass die administrative Aufnahme spätestens zum Zeitpunkt der Untersuchung erfolgt ist. Wenn in einzelnen Fällen die Untersuchung bereits vor der administrativen Aufnahme durchgeführt worden ist, dann ist "1 = Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme" anzugeben. 4 bis unter 8 Stunden bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zur Untersuchung mindestens 4 Stunden, jedoch noch nicht 8 Stunden vollendet sind. 8 Stunden und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zur Untersuchung mindestens 8 Stunden vollendet sind. |
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18
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Initiale antimikrobielle Therapie
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Kodes:
0 = keine antimikrobielle Therapie 1 = innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme 2 = 4 bis unter 8 Stunden 3 = 8 Stunden und später |
Keine antimikrobielle Therapie bedeutet, dass während des gesamten Krankenhausaufenthaltes keine antibiotische Therapie verabreicht wurde. Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum Beginn der antimikrobiellen Therapie 4 Stunden noch nicht vollendet sind oder dass eine ambulant begonnene antimikrobielle Therapie fortgesetzt oder modifiziert wird. Es wird davon ausgegangen, dass die administrative Aufnahme spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der antimikrobiellen Therapie erfolgt ist. Wenn in einzelnen Fällen der Beginn der antimikrobiellen Therapie bereits vor der administrativen Aufnahme durchgeführt worden ist, dann ist "1 = Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme" anzugeben. 4 bis unter 8 Stunden bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum Beginn der antimikrobiellen Therapie mindestens 4 Stunden, jedoch noch nicht 8 Stunden vollendet sind. 8 Stunden und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum Beginn der antimikrobiellen Therapie mindestens 8 Stunden vollendet sind. |
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19
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Beginn der Mobilisation
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Kodes:
0 = keine Mobilisation 1 = innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme 2 = nach 24 Stunden und später |
Keine Mobilisierung bedeutet, dass während des gesamten Krankenhausaufenthaltes keine Mobilisierung des Patienten vorgenommen wurde. Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt 24 Stunden noch nicht vollendet sind. 24 Stunden und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt mindestens 24 Stunden vollendet sind. Mobilisation wird definiert als: • Aufrechtes Sitzen außerhalb des Bettes oder • Gehen mit einer Dauer von mindestens 20 Minuten Referenz: Mundy LM, Leet TL, Darst K, Schnitzler MA, Dunagan WC. Early mobilization of patients hospitalized with community-acquired pneumonia. Chest. 2003;124:883-9. |
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20
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Verlaufskontrolle C-reaktives Protein im Serum am Tag 4 oder 5 nach der Aufnahme
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Messung des C-reaktiven Proteins im Serum des Patienten am Tag 4 oder 5 nach der Aufnahme. Erklärung der Tage: Tag 0 ist der Kalendertag der Aufnahme, unabhängig davon, wie viel Zeit dieses Tages schon vergangen ist. Tag 4 ist der vierte Kalendertag nach dem Aufnahmetag. Tag 5 ist der fünfte Kalendertag nach dem Aufnahmetag. |
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21
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Abfall des C-reaktiven Proteins am Tag 4 oder 5 nach der Aufnahme
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Dieses Feld ist auszufüllen, wenn das C-reaktive Protein am Tag 4 oder 5 nach der Aufnahme gemessen wurde. Ist der Messwert des C-reaktiven Proteins am Tag 4 oder 5 nach der Aufnahme niedriger als der höchste Wert, der zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen der Aufnahme und dem jetzigen Wert bestimmt wurde, wird "Ja" angegeben. Ist der Wert gleich oder höher dieses Wertes, wird "Nein" angegeben. |
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22
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Änderung des diagnostischen und/oder therapeutischen Vorgehens
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Dieses Feld ist auszufüllen, wenn der Wert des C-reaktiven Proteins am Tag 4 bis 5 nach der Aufnahme nicht abgefallen ist. Wurde das diagnostische und/ oder therapeutische Vorgehen verändert? Das C-reaktive Protein ist einer von vielen Parametern, die Hinweise geben, ob die initiale Therapie wirksam ist. Beispiele für eine Änderung des diagnostischen Vorgehens:
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23
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Maschinelle Beatmung
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Kodes:
0 = nein 1 = ja, ausschließlich nicht-invasiv 2 = ja, ausschließlich invasiv 3 = ja, sowohl nicht-invasiv als auch invasiv |
Definition von Nicht-invasiv: Maskenbeatmung, Beatmungshelme Invasiv: Mit endotrachealer Intubation oder mit Trachealkanüle |
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24
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Dauer
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Angabe in: Stunden
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Dauer der maschinellen Beatmung. Dieses Feld wird angegeben, wenn der Patient maschinell beatmet – im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien 2005 – wurde, sowohl invasiv als auch nicht-invasiv. In der Berechnung der Dauer der Beatmung wird zwischen invasiv und nicht-invasiv nicht unterschieden. Beginn und Ende sind definiert. Dieser zu ermittelnde Wert in Stunden soll eingetragen werden. Die Dauer der Entwöhnung wird bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt. Es kann mehrere Versuche geben, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen. Die Definition für die maschinelle Beatmung, Erläuterungen zur Kodierung und Erklärung der Berechnung der Dauer der Beatmung finden sich in den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2005; 10 Krankheiten des Atmungssystems; 1001d Maschinelle Beatmung. http://www.g-drg.de/deutschesdrg/drg_kodier.php?m=11 Definition Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden. Kodierung (Auszug) Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition erfüllt, ist zunächst die Dauer der künstlichen Beatmung zu erfassen. Hierfür steht ein separates Datenfeld im Datensatz nach § 301 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) sowie § 21 KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) zur Verfügung. Berechnung der Dauer der Beatmung (Auszug) Eine Beatmung, die nicht zum Zweck einer Operation begonnen wurde, zählt unabhängig von der Dauer immer zur Gesamtbeatmungszeit. Bei einer/ mehreren Beatmungsperiode(n) während eines Krankenaufenthaltes ist zunächst die Gesamtbeatmungszeit gemäß obigen Regeln zu ermitteln, die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden und dann entsprechend mit einem Kode aus 8-718 zu kodieren. Beginn (Auszug) Die Berechnung der Dauer der Beatmung beginnt mit einem der folgenden Ereignisse. Endotracheale Intubation; Maskenbeatmung; Tracheotomie; Aufnahme eines beatmeten Patienten. Ende (Auszug) Die Berechnung der Dauer der Beatmung endet mit einem der folgenden Ereignisse. Extubation; Beendigung der Beatmung nach einer Periode der Entwöhnung; Entlassung, Tod oder Verlegung eines Patienten, der eine künstliche Beatmung erhält. |
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25
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Beatmung mit positivem endexspiratorischen Druck von mind. 5 cm Wassersäule
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Wird die maschinelle Beatmung – nicht-invasiv oder invasiv – mit einem positiven endexspiratorischen Druck von mindestens 5 cm H2O durchgeführt? Vom Beatmungsgerät wird in den Atemwegen ein Druck von mindestens 5 cm Wassersäule nach dem Ende der Ausatmung und vor dem folgenden Einatmen aufrechterhalten. Englischer Ausdruck: positive end-expiratory pressure; Abkürzung: PEEP. |
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26
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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27
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Entlassungsdiagnose(n) ICD-10
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Kodes:
Schlüssel ICD-10-GM SGB V (Quelle http://www.dimdi.de) |
Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen |
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27,1
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Entlassungsdiagnose(n) ICD-10-Version
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Kodes:
0 = ICD-9, 2. Auflage vom 01.01.1993 1 = ICD-10 1.3 SGB V vom Juli 1999 2 = ICD-10 2.0 SGB V vom 15.11.2000 3 = ICD-10-GM Version 2004 4 = ICD-10-GM Version 2005 |
Hier ist die Versionskennung der dokumentierten ICD-10-GM-Kodes anzugeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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28
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Entlassungsgrund
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Kodes:
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Leistungsträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV '95) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = Interne Verlegung 13 = Externe Verlegung zur psychosomatischen Betreuung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 16 = externe Verlegung in eine anderes Krankenhaus und nachfolgende Rückverlegung oder interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG und nachfolgende Rückverlegung 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Geltungsbereichen der BPflV und des KHEntgG 18 = Rückverlegung 19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung 20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung mit Komplikation 21 = Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme Format: § 301-Vereinbarung |
Wenn die Angabe des Entlassungsgrunds mit 07 = Tod beantwortet worden ist, sind Angaben bezüglich des Zusammenhangs mit der zugrunde liegenden Erkrankung und einer erfolgten Sektion anzugeben. Der Entlassungsgrund 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung ist auch dann anzugeben, wenn der Patient zwischenzeitlich kurzfristig nach Hause entlassen wird und seine Rehabilitationsmaßnahme von dort aus antritt. |
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29
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Desorientierung (vor Entlassung)
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Besteht zum Zeitpunkt der Entlassung eine Bewußtseinstrübung, oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person? Es wird eine qualitative Beurteilung erwartet, die bei der Entlassung vorgenommen wird. Die Anwendung eines standardisierten Tests ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu den Datenfeldern 29 bis 35 |
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30
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Stabile orale und/oder enterale Nahrungsaufnahme (vor Entlassung)
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Damit ist die Fähigkeit des Patienten gemeint, die oral/ enteral aufgenommene Nahrung zu vertragen. Patienten mit Malabsorptionskrankheiten oder Maldigestionskrankheiten, die eine Langzeit-Sondenernährung wegen der Grundkrankheit und unabhängig von der Behandlung der Pneumonie erhalten, werden als stabil eingestuft, wenn sie die Nahrung über die Sonde vertragen können. Eine vom Arzt neu angeordnete enterale Nahrungskarenz gilt als instabil. Als Instabilität bei der Nahrungsaufnahme gilt auch eine kalorisch nicht ausreichende Nahrungszufuhr.
Weitere Informationen zu den Datenfeldern 29 bis 35 |
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31
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Spontane Atemfrequenz (vor Entlassung)
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Kodes:
1 = maximal 24/min (0 – 24/min) 2 = über 24/min (25/min oder mehr) 3 = nicht bestimmt |
Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro Minute. Der Patient wird also nicht maschinell beatmet.
Weitere Informationen zu den Datenfeldern 29 bis 35 |
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32
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Herzfrequenz (vor Entlassung)
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Kodes:
1 = Maximal 100/min (0 – 100/min) 2 = über 100/min (101/min oder mehr) 3 = nicht bestimmt |
Bestimmung der Anzahl der Herzschläge pro Minute.
Weitere Informationen zu den Datenfeldern 29 bis 35 |
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33
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Temperatur (vor Entlassung)
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Kodes:
1 = maximal 37,2°C (0 – 37,2°C) 2 = über 37,2°C (37,3°C oder mehr) 3 = nicht bestimmt |
Bestimmung der Körpertemperatur in Grad Celsius.
Weitere Informationen zu den Datenfeldern 29 bis 35 |
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34
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Sauerstoffsättigung (vor Entlassung)
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Kodes:
1 = unter 90% (0 – 89%) 2 = mindestens 90% (90 – 100%) 3 = nicht bestimmt |
Bestimmung per Pulsoxymetrie oder Blutgasanalyse. Patienten ohne Sauerstofflangzeittherapie sollen bei der Untersuchung Raumluft (Fraktion des eingeatmeten Sauerstoffs = 0,21) atmen. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
Weitere Informationen zu den Datenfeldrn 29 bis 35 |
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35
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Blutdruck systolisch (vor Entlassung)
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Kodes:
1 = unter 90 mmHg (0 – 89 mmHg) 2 = mindestens 90 mmHg (90 – 350 mmHg) 3 = nicht bestimmt |