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BQS-Ausfüllhinweise
Dekubitusprophylaxe (DEK) |
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Institutionskennzeichen
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Kodes:
Schlüssel Institutionskennzeichen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de) |
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: ≥ 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt. Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Fachabteilung
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Kodes:
Schlüssel Fachabteilungen (Quelle § 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de) Format: § 301-Vereinbarung |
geändert Bei Dekubitusprophylaxe ist hier die aufnehmende Fachabteilung anzugeben! |
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Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die Identifikationsnummer erhält der Patient im Krankenhaus bei der Aufnahme. Verbleibt im Krankenhaus, wird nicht an LQS/BQS übermittelt. |
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4
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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Angabe zur Aufnahme
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Kodes:
1 = Aufnahme von zu Hause ohne Versorgung durch eine ambulante Pflegeeinrichtung 2 = Aufnahme von zu Hause mit Versorgung durch eine ambulante Pflegeeinrichtung 3 = Aufnahme aus stationärer Pflegeeinrichtung 4 = Verlegung aus anderem Krankenhaus 5 = Verlegung aus stationärer Rehabilitation 9 = sonstiges |
Die in den Kodes 1, 2 und 3 genannten ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind definiert nach § 71 SGB XI.1 Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
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Mikrobewegungen bei Aufnahme
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Kodes:
0 = nein 1 = ja Format: Ausfüllhinweis beachten |
Hier ist nein anzugeben bei vollständiger Immobilität des Patienten; selbst eine geringe Bewegung des Körpers oder von Extremitäten wird nicht ohne Hilfe durchgeführt. Diese Beschreibung entspricht der:
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insulinpflichtiger Diabetes mellitus bei Aufnahme
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Hier bitte dokumentieren, ob beim Patienten zum Zeitpunkt der Aufnahme ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus vorliegt. |
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Lagen bei Aufnahme ein oder mehrere Dekubitalulzera vor?
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Hier ist ein ja anzugeben, wenn bei der Aufnahme in das Krankenhaus bereits ein oder mehrere Dekubitalulzera vorliegen. Die Einschätzung kann bei Patienten, bei denen ein Dekubitusrisiko ohne ein formelles Assessment ausgeschlossen werden kann, auch ohne körperliche Untersuchung erfolgen. |
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Gradeinteilung des höchstgradigen Dekubitalulkus
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Kodes:
1 = Dekubitus 1. Grades: Umschriebene Rötung bei intakter Haut 2 = Dekubitus 2. Grades: Hautdefekt 3 = Dekubitus 3. Grades:Tiefer Hautdefekt, Muskeln und Sehnen sind sichtbar und eventuell betroffen 4 = Dekubitus 4. Grades: Tiefer Hautdefekt mit Knochenbeteiligung Format: nach ICD-10-GM L89, in Anlehnung an NPUAP |
geändert Der Dekubitus mit der h�chsten Auspr�gung nach der Gradierungsskala des ICD-10-GM ist hier anzugeben. Die Beschreibung dieser Grade ist an die Gradierung des National Pressure Ulcer Advisory Panel (NPUAP 1989) angelehnt. Grad 1: Persistierende (nicht wegdr�ckbare), umschriebene Hautrötung bei intakter Haut. Weitere klinische Zeichen können Ödembildung, Verhärtung und eine lokale Überwärmung sein. Grad 2: Teilverlust der Haut. Epidermis bis hin zu Anteilen der Dermis (Korium) sind geschädigt. Der Druckschaden ist oberflächlich und kann sich klinisch als Blase, Hautabschürfung oder flaches Geschwür zeigen. Grad 3: Verlust aller Hautschichten und Sch�digung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, Muskeln und Sehnen sind sichtbar und eventuell betroffen (nach ICD-10-GM). Der Dekubitus zeigt sich als tiefes, offenes Geschw�r. Grad 4: Verlust aller Hautschichten und Knochenbeteiligung (nach ICD-10-GM). |
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-FallzusammenführungBei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2005 bis zum 10.1.2005 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2005 bis zum 20.1.2005 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 5.1.2005, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.1.2005 |
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Entlassungsgrund
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Kodes:
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 12 = interne Verlegung 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 16 = externe Verlegung mit Rückverlegung oder Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG mit Rückverlegung 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 18 = Rückverlegung 19 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung 20 = Entlassung vor Wiederaufnahme mit Neueinstufung wegen Komplikation 21 = Entlassung mit nachfolgender Wiederaufnahme Format: § 301-Vereinbarung |
Der Entlassungsgrund 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung ist auch dann anzugeben, wenn der Patient zwischenzeitlich kurzfristig nach Hause entlassen wird und seine Rehabilitationsmaßnahme von dort aus antritt. Bei Fallzusammenführung (Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) bitte den Entlassungsgrund des letzten Aufenthaltes angeben (analog zum Entlassungsdatum). |
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Mikrobewegungen bei Entlassung
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Kodes:
0 = nein 1 = ja Format: Ausfüllhinweis beachten |
Hier ist nein anzugeben bei vollständiger Immobilität des Patienten; selbst eine geringe Bewegung des Körpers oder von Extremitäten wird nicht ohne Hilfe durchgeführt. Diese Beschreibung entspricht der:
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kontinuierliche Intensivbehandlung >= 24 Stunden
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Kodes:
0 = nein 1 = ja Format: entspricht OPS 8-980 |
geändert Die Angabe bezieht sich auf den gesamten stationären Aufenthalt.
Intensivbehandlung ist definiert nach OPS 301 Version 2006, 8-980 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung, Basisprozedur):
Exklusive: Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme oder kurzfristige (< 24 Stunden) Intensivbehandlung. Kurzfristige (< 24 Stunden) Stabilisierung von Patienten nach operativen Eingriffen
Eine Intensivbehandlung >= 24 Stunden ist unabhängig vom Entlassungsgrund (Zeile 12) des Patienten zu dokumentieren, auch bei Entlassungsgrund 07 = Tod.
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Dauer der Intensivbehandlung
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Angabe in: Tage
Gültige Angabe: ≥ 0 Tage |
geändert Bitte hier die Anzahl der Tage der intensivmedizinischen Komplexbehandlung entsprechend der Definition OPS 301, 8-980 eintragen. Ein Tag entspricht 24 Stunden. Zählweise nach angefangenen Tagen.
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Lagen bei Entlassung ein oder mehrere Dekubitalulzera vor?
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Kodes:
0 = nein 1 = ja |
Hier ist ein ja anzugeben, wenn bei der Entlassung aus dem behandelnden Krankenhaus ein oder mehrere Dekubitalulzera vorliegen. Die Einschätzung kann bei Patienten, bei denen ein Dekubitusrisiko ohne ein formelles Assessment ausgeschlossen werden kann, auch ohne körperliche Untersuchung erfolgen. |
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Gradeinteilung des höchstgradigen Dekubitalulkus
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Kodes:
1 = Dekubitus 1. Grades: Umschriebene Rötung bei intakter Haut 2 = Dekubitus 2. Grades: Hautdefekt 3 = Dekubitus 3. Grades:Tiefer Hautdefekt, Muskeln und Sehnen sind sichtbar und eventuell betroffen 4 = Dekubitus 4. Grades: Tiefer Hautdefekt mit Knochenbeteiligung Format: nach ICD-10-GM L89, in Anlehnung an NPUAP |
geändert Der Dekubitus mit der h�chsten Auspr�gung nach der Gradierungsskala des ICD-10-GM ist hier anzugeben. Die Beschreibung dieser Grade ist an die Gradierung des National Pressure Ulcer Advisory Panel (NPUAP 1989) angelehnt. Grad 1: Persistierende (nicht wegdr�ckbare), umschriebene Hautrötung bei intakter Haut. Weitere klinische Zeichen können Ödembildung, Verhärtung und eine lokale Überwärmung sein. Grad 2: Teilverlust der Haut. Epidermis bis hin zu Anteilen der Dermis (Korium) sind geschädigt. Der Druckschaden ist oberflächlich und kann sich klinisch als Blase, Hautabschürfung oder flaches Geschwür zeigen. Grad 3: Verlust aller Hautschichten und Sch�digung oder Nekrose des subkutanen Gewebes, Muskeln und Sehnen sind sichtbar und eventuell betroffen (nach ICD-10-GM). Der Dekubitus zeigt sich als tiefes, offenes Geschw�r. Grad 4: Verlust aller Hautschichten und Knochenbeteiligung (nach ICD-10-GM). |