Die Forderung einer metrischen minimalen Abstandsangabe zum
Resektionsrand
entspricht der Stufe-3-Leitlinie Brustkrebs-Früherkennung in
Deutschland1 und der Stufe-3-Leitinie Diagnostik, Therapie
und Nachsorge des
Mammakarzinoms der Frau2.
- In den Fällen, in denen vom Pathologen im histologischen
Befund
die
Angabe R0 vorliegt oder auch „ist im Gesunden entfernt“ ohne Angabe des
metrischen Abstandes in Millimetern soll 0 = nein dokumentiert werden.
- Resektionen nicht im Gesunden (R1) sind mit 1 = ja anzugeben.
- Bei mehrzeitigem Vorgehen „Angaben des Pathologen zum
Sicherheitsabstand = ja“, wenn zu allen Gewebsentnahmen metrische
Angaben vorliegen, die sich auf den Primärtumor beziehen. Bei
Nachresektaten ohne histologisch nachweisbare Tumorreste muss demnach
die minimale zum Tumor ursprünglich gelegene Schichtdicke (mm)
bekannt sein, damit der definitive Gesamtabstand ermittelt werden kann
(für die Prognose und das weitere Vorgehen ausschlaggebend ist der
minimale Abstand des Tumors zur Wundhöhle).
- Bei einer BET mit 1 = ja ausfüllen, wenn der Pathologe bei der mikroskopischen Begutachtung einen Mindestabstand des Tumors zum Resektionsrand in mm angegeben hat.
- Bei einer Mastektomie mit 1 = ja ausfüllen, wenn entweder in der mikroskopischen oder makroskopischen Begutachtung ein Mindestabstand angegeben wurde.
1Schulz
KD, Albert
US und die Mitglieder der Planungsgruppe und Leiter der Arbeitsgruppen
Konzertierte Aktion Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland.
Stufe-3-Leitlinie
Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland. 1. Auflage. Zuckschwerdt,
München.
2003.
2Deutsche
Krebsgesellschaft und beteiligte medizinisch-wissenschaftliche
Fachgesellschaften. Diagnostik, Therapie und Nachsorge des
Mammakarzinoms der
Frau. Eine nationale S3-Leitlinie. Deutsche Krebsgesellschaft e.V.,
(Hrsg.)
AWMF Leitlinienregister, Nr. 032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni
2004.
www.uni-duesseldorf.de/awmf/llindex.html