Liegt keine Mehrlingsgeburt vor, so tragen Sie bei Anzahl der
Mehrlinge und laufende Nummer des Mehrlings jeweils eine "1" ein.
Folgender Sonderfall ist bekannt:
Da eine Totgeburt <500g laut Personenstandsgesetz als Abort
definiert ist, müsste bei einer Zwillingsschwangerschaft mit
intrauterinem Fruchttod eines Zwillings mit einem Gewicht unter 500g im
Datenfeld 1,3 daher konsequenterweise als Anzahl Mehrlinge "1"
angegeben werden. Allerdings verhindert eine Plausibilitätsregel
sinnvollerweise, dass bei einer Einlingsschwangerschaft als
Geburtsrisiko im Schlüssel 4 "35=Mehrlingsschwangerschaft"
dokumentiert wird.
Daher soll die Dokumentation
in dem geschilderten Sonderfall folgendermaßen erfolgen:
Eintrag im Datenfeld 1,3 "Anzahl der Mehrlinge = 2" und
Dokumentation des verstorbenen Mehrlings als Totgeburt mit korrekter
Angabe des Geburtsgewichts. Damit kann das Geburtsrisiko korrekt
dokumentiert werden. Eine Verfälschung der Auswertung von
Totgeburten erfolgt nicht, da als Totgeburten nur Fälle mit einem
Geburtsgewicht >500g gezählt werden.