Regeln zur klinischen M-Klassifikation:
TNM Klassifikation nach UICC, 6. Auflage, 2002
Zur Fernmetastasensuche sollen als Standard das Knochenszintigramm,
ein Röntgen-Thorax und eine Lebersonographie gefordert werden
(entspricht interdisziplinärer Stufe-3-Leitlinie „Diagnostik,
Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms(1)).
Nur bei Vorliegen dieser Untersuchungen kann eine
Fernmetastasierung ausgeschlossen werden und damit M0 dokumentiert
werden.
Ein zytologisch positiver Knochenmarksbefund allein bedeutet M0.
MX darf nur angewandt werden, falls kein adäquates
Metastasen-Screening (klinische Untersuchung und bildgebende Verfahren,
UICC, 6. Auflage. Wittekind et al. 2003, S. 122) vorgenommen wurde.
Bei zweifelhaften Befunden im Metastasen-Screening ist M0 anzugeben. M1
ist einer klinisch (oder pathologisch) eindeutigen Metastasierung
vorbehalten. (Greene et al. 2005. On the Use and Abuse of X in the TNM
Classification. Cancer February 1.2005. Volume 103 (3), p. 647-49)
Im Falle einer neoadjuvanten Therapie (vorausgegangene endokrine
oder Chemotherapie, vgl. Item präoperative tumorspezifische
Therapie) ist hier der prätherapeutische
Befund vor der neoadjuvanten Therapie anzugeben
(1) Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte
medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften . Diagnostik, Therapie
und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. Eine nationale S3-Leitlinie.
Deutsche Krebsgesellschaft e.V., (Hrsg.) AWMF Leitlinienregister, Nr.
032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni 2004.
www.uni-duesseldorf.de/awmf/llindex.html