Im pathologischen Befund soll der minimale Abstand des Tumors von den Resektionsrändern angegeben werden. Dabei ist bei invasivem Tumor mit umgebender in-situ-Komponente die letztere mit einzubeziehen.
Sowohl
kontinuierliche
Primärtumorausläufer als auch diskontinuierliche Tumorherde
(sog. Satelliten
bei Multifokalität) werden berücksichtigt. Tumorzellen oder
–zellverbände in
Lymph- oder Blutgefäßen am Resektionsrand werden nur dann
berücksichtigt, wenn
sie Kontakt mit dem Endothel oder Gefäßinvasion zeigen (1).
Bei mehrzeitigem Vorgehen müssen die Abstände so aufsummiert werden, dass der angegebene Wert (mm) dem minimalen Abstand des Tumors zur Wundhöhle entspricht. Bei Nachresektaten ohne histologisch nachweisbare Tumorreste ist die minimale zum Tumor ursprünglich gelegene Schichtdicke (mm) einzubeziehen.
Wenn die Entfernung des Tumors zum Resektionsrand im histologischen Bericht im Submillimeter-Bereich angegeben wurde, muss dieser Wert für die Dokumentation immer auf ganze Millimeter abgerundet werden (z. B. 0,8 mm sind als 0 mm zu dokumentieren).
Wenn der Tumor den Resektionsrand erreicht, wird „00“ angegeben.
Weitere Empfehlungen zur Angabe des Sicherheitsabstandes:
Zur Beurteilung des mit Pektoralisfaszie entnommenen dorsalen und des mit Haut entnommenen ventralen Resektionsrandes gibt es derzeit keine Empfehlungen.
Aus sachlichen Erwägungen ist derzeit folgendes Vorgehen zu empfehlen:
Beim intraduktalen Karzinom (duktales Carcinoma in situ) ist bei miterfasster Faszie und miterfasster Haut das DCIS in diesen beiden Resektionsrändern im Gesunden entfernt. In diesen Fällen werden nur die jeweils anderen Resektionsgrenzen berücksichtigt.
Beim invasiven Mammakarzinom empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Der tumorfreie dorsale Resektionsrand sollte in mm angegeben werden. Hier ist entscheidend, ob die miterfasste Faszie und evtl. die Pektoralismuskulatur frei von Tumorinfiltraten oder befallen ist, da sich hieraus Hinweise für eine mögliche Strahlentherapie ergeben.
Für
den
ventralen (hauttragenden) Anteil eines Exzidates ist lediglich
anzugeben, ob
die Subkutis, Dermis oder Epidermis befallen ist. Eine metrische Angabe
(mm)
ist hier nicht nötig.
Damit bezieht sich beim invasiven Karzinom die Angabe des geringsten angegebenen Sicherheitsabstandes auf die dorsalen und seitlichen Resektionsränder