Empfehlungen der internationalen Literatur (Nicolaides et al. 2006) sind in ihren Aussagen zur medikamentösen Thromboembolieprophylaxe konform. Die S2-Leitlinie der AWMF Nr. 003/001 (http://leitlinien.net) gibt differenzierte Auskünfte zur Thromboseprophylaxe. Die Verabreichung von Aspirin (Acetylsalicylsäure) kann hiernach nicht zur wirksamen medikamentösen Thromboembolieprophylaxe eingesetzt werden.