Liegt keine Mehrlingsgeburt vor, so tragen Sie bei Anzahl der Mehrlinge und laufende Nummer des Mehrlings jeweils eine "1" ein.
Folgender Sonderfall ist bekannt:
Da eine Totgeburt <500g laut Personenstandsgesetz als Abort definiert ist, müsste bei einer Zwillingsschwangerschaft mit intrauterinem Fruchttod eines Zwillings mit einem Gewicht unter 500g im Datenfeld 1,3 daher konsequenterweise als Anzahl Mehrlinge "1" angegeben werden. Allerdings verhindert eine Plausibilitätsregel sinnvollerweise, dass bei einer Einlingsschwangerschaft als Geburtsrisiko im Schlüssel 4 "35=Mehrlingsschwangerschaft" dokumentiert wird.
Daher soll die Dokumentation in dem geschilderten Sonderfall folgendermaßen erfolgen:
Eintrag im Datenfeld 1,3 "Anzahl der Mehrlinge = 2" und Dokumentation des verstorbenen Mehrlings als Totgeburt mit korrekter Angabe des Geburtsgewichts. Damit kann das Geburtsrisiko korrekt dokumentiert werden. Eine Verfälschung der Auswertung von Totgeburten erfolgt nicht, da als Totgeburten nur Fälle mit einem Geburtsgewicht >500g gezählt werden.