Es gibt zunehmend Zentren, die für besonders dringliche Patienten auf einer Warteliste zur Herz- oder Lebertransplantation Organe von Spendern mit relevanten Vorerkrankungen akzeptieren. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer liegen beispielsweise dann erweiterte Spenderkriterien vor, wenn der Spender unter einer der folgenden Erkrankungen gelitten hat:

·          Sepsis mit positiver Blutkultur

·          Virushepatitis (jeweils HBSAg+, antiHBC+ oder Anti-HCV+

·          Meningitis

·          Maligner Tumor in der Anamnese

·          i.v. Drogenabhängigkeit