Es gibt zunehmend Zentren, die für besonders dringliche Patienten auf einer Warteliste zur Herz- oder Lebertransplantation Organe von Spendern mit relevanten Vorerkrankungen akzeptieren. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer liegen beispielsweise dann erweiterte Spenderkriterien vor, wenn der Spender unter einer der folgenden Erkrankungen gelitten hat:
· Sepsis mit positiver Blutkultur
· Virushepatitis (jeweils HBSAg+, antiHBC+ oder Anti-HCV+
· Meningitis
· Maligner Tumor in der Anamnese
· i.v. Drogenabhängigkeit