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| 2. Datenbasis für den
BQS-Bundesdatenpool 2005 |
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| Im
Erfassungsjahr 2005 haben 1.501 Krankenhäuser im Verfahren der externen
vergleichenden Qualitätssicherung insgesamt 2.624.862 QS-Datensätze
dokumentiert und an die BQS übermittelt. |
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| Von
den gelieferten Datensätzen konnten alle 2.622.554 Datensätze der
medizinischen Basisdokumentationen ausgewertet werden. Darüber hinaus
wurden 2.308 Minimaldatensätze geliefert. Das Datensatzaufkommen hat
sich im Vergleich zum Jahr 2004 erhöht. |
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| Die
Dokumentation erfolgte auf Basis der BQS-Spezifikation 8.0 für
QS-Dokumentationssoftware. Für die Ermittlung der
QS-Dokumentationspflicht und die Auslösung der Dokumentation war der
QS-Filter entsprechend der BQS-Spezifikation 8.0 für QS-Filter-Software
im Einsatz. Die Funktionsweise des QS-Filters ist im Kapitel
„QS-Filter“ beschrieben. |
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| 1.708
(2004: 1.684) Krankenhäuser übermittelten die methodische
QS-Filter-Sollstatistik. Dabei wurden insgesamt 16.633.350 (DRG-) Fälle
auf die Verpflichtung zur QS-Dokumentation überprüft. 1.567
Krankenhäuser haben dokumentationspflichtige Leistungen erbracht. Die
Anzahl der zu dokumentierenden (erwarteten) Datensätze beträgt
2.683.573. Weitere 141 Krankenhäuser haben eine sog.
„Nullmeldung“ abgegeben, d.h. sie haben keine
dokumentationspflichtigen Leistungen erbracht. |
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| Die
Vollständigkeit der Datensätze, die die bundesweite
Dokumentationsrate (Verhältnis von gelieferten zu erwarteten
Datensätzen) widerspiegelt, lag bei 97,81%. Die Vollständigkeit der
Krankenhäuser (Verhältnis von teilnehmenden zu erwarteten
Krankenhäusern) lag bei 95,79 %. |
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| Die
Beteiligung der einzelnen Bundesländer variierte und wies, bezogen auf
das Verhältnis von gelieferten zu erwarteten Datensätzen,
gegenüber 2004 eine etwas höhere Spannweite von 91,78% bis 103,57%
auf (2004: 94,64% bis 103,45%). |
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| Vollständigkeitsanalyse |
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| Die
Anzahl der im Erfassungsjahr 2005 erwarteten Datensätze wurde auf Basis
der von den Krankenhäusern übermittelten methodischen
QS-Filter-Sollstatistik berechnet. Die methodische Sollstatistik ist die
Aufstellung der von einem Krankenhaus im Berichtszeitraum zu dokumentierenden
Leistungen pro Leistungsbereich. Sie ist Grundlage für die Berechnung
der Dokumentationsrate, die im Qualitätsbericht der Krankenhäuser
gem. § 137 SGB V seit 2005 zu veröffentlichen ist. Die LQS und die
BQS benötigen sie zur Bewertung der Aussagekraft ihrer Auswertungen auf
Landes- und Bundesebene. |
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| Ein
Vergleich der aufgrund der übermittelten QS-Filter-Sollstatistik
erwarteten Datensätze (SOLL) mit den tatsächlich gelieferten
Datensätzen (IST) ergab eine durchschnittliche Dokumentationsrate von
97,81% (2004: 98,28%). |
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| Bei
drei Leistungsbereichen lagen die Dokumentationsraten über 100%. Hier
gab es folgende Besonderheiten: |
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| • Im Leistungsbereich Herzschrittmacher-Aggregatwechsel
entstand eine Dokumentationsrate von 100,39% |
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| durch zusätzliche
Dokumentation ambulant erbrachter Leistungen. |
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| • Im Leistungsbereich
Koronarangiographie und perkutane transluminale Koronarangioplastie
(PTCA) entstand |
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| eine Dokumentationsrate von
100,85% durch zusätzliche Dokumentation ambulant erbrachter Leistungen. |
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| •
In der Herzchirurgie haben einige Krankenhäuser eine sogenannte
Vollerhebung durchgeführt und |
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| unabhängig vom
Auslöseergebnis des QS-Filters weitere herzchirurgische Operationen
dokumentiert. Dadurch |
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| entstand eine Dokumentationsrate
von 103,69%, z.B. koronarchirurgische Operationen ohne Einsatz der Herz- |
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| Lungen-Maschine. |
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| Datenübermittlung und
Datenimport |
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| Die Datenübermittlung
wurde im Jahr 2005 ausschließlich elektronisch durchgeführt. Das
bereits 2003 eingeführte Verschlüsselungsverfahren Triple DES (Data
Encryption Standard) wurde weiter genutzt. |
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| Für die
Übermittlung der Daten in den BQS-Bundesdatenpool wurden
unterschiedliche Datenübermittlungswege genutzt: |
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| •
für die Direktverfahren (Herzchirurgie und Herztransplantation incl.
Follow-Up) die direkte Datenübermittlung |
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| vom Krankenhaus an die BQS, |
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| • für die indirekten Verfahren
(alle anderen Leistungsbereiche) die Datenübermittlung von den
Krankenhäusern |
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| an die zuständigen
Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und von diesen
an die BQS. |
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| Die Übermittlungsfrist
für die Daten der externen vergleichenden Qualitätssicherung an die
BQS endete 2005 bundeseinheitlich am 15.03.2006. |
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| Technische Anforderungen an
das Datenmanagement |
|
| Die technischen
Anforderungen an die Verfahren zur Datenerfassung,
Plausibilitätsprüfung und Datenübermittlung wurden in formalen
Regelwerken zusammengefasst, die für den Erfassungszeitraum
(Aufnahmedatum 01.01.2005 bis 31.12.2005, Entlassungsdatum 31.01.2006)
Gültigkeit besaßen. |
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|
| Die BQS-Spezifikationen
enthalten für die dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche jeweils
die Datensätze, Schlüsseldefinitionen, Plausibilitätsregeln
und Exportformate. Für das Erfassungsjahr 2005 wurden sie in der
BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware 8.0 zusammengefasst und
am 30.06.2004 veröffentlicht. Für das Erfassungsjahr 2005 wurden
zwei Service-Releases veröffentlicht, welche Anpassungen an die
Klassifikationen, Prozeduren- und Entgeltkataloge sowie Verbesserungen
innerhalb der Definitionen und Plausibilitätsprüfungen von
Datensätzen enthielten. |
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| Administrative Anforderungen |
|
| Die deutschen
Krankenhäuser waren durch die Vereinbarung über die externe
Qualitätssicherung im Jahr 2005 verpflichtet, festgelegte Daten
über bestimmte Behandlungsfälle zu dokumentieren und in
elektronischer Form zu übermitteln. Die Leistungsbereiche, für die
Dokumentationen zu erstellen waren, sind Bestandteil der Vereinbarung
über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach §
108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. Die Inhalte der einbezogenen
Leistungen standen über den QS-Filter als Auslöser (mit definierten
Ein- bzw. Ausschlusskriterien sowie über die dazugehörigen
BQS-Spezifikationen) zur Verfügung. |
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|
| Grundlage für die
Definition der Dokumentationsverpflichtung waren die im Jahr 2005 für
die Verschlüsselung von Diagnosen, Prozeduren und Entgelten geltenden
Klassifikationen sowie Prozeduren- und Entgeltkataloge. |
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|
| Alle administrativen
Vorschriften für das Verfahren sowie weitere Hinweise zur
Vollständigkeit der Datengrundlage für die BQS-Bundesauswertung
2005 werden ausführlich im Kapitel „Datenbasis“ des
BQS-Qualitätsreports 2005 auf der CD-ROM oder auf der BQS-Homepage
www.bqs-qualitaetsreport.de dokumentiert. |
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|
| Datensatz Minimaldatensatz
externe Qualitätssicherung (MDS) |
|
| Wenn eine medizinische
Leistung erbracht wurde, die zwar vom QS-Filter als dokumentationspflichtig
klassifiziert wurde, aber in dem entsprechenden
Qualitätssicherungsdatensatz nicht dokumentiert werden konnte, stand als
Möglichkeit für eine Ersatzdokumentation der Minimaldatensatz
externe Qualitätssicherung (MDS) zur Verfügung. |
|
| • für die indirekten Verfahren
(alle anderen Leistungsbereiche) die Datenübermittlung von den
Krankenhäusern |
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| an die zuständigen
Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und von diesen
an die BQS. |
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| Die Übermittlungsfrist
für die Daten der externen vergleichenden Qualitätssicherung an die
BQS endete 2005 bundeseinheitlich am 15.03.2006. |
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| Technische Anforderungen an
das Datenmanagement |
|
| Die technischen
Anforderungen an die Verfahren zur Datenerfassung,
Plausibilitätsprüfung und Datenübermittlung wurden in formalen
Regelwerken zusammengefasst, die für den Erfassungszeitraum
(Aufnahmedatum 01.01.2005 bis 31.12.2005, Entlassungsdatum 31.01.2006)
Gültigkeit besaßen. |
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|
| Die BQS-Spezifikationen
enthalten für die dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche jeweils
die Datensätze, Schlüsseldefinitionen, Plausibilitätsregeln
und Exportformate. Für das Erfassungsjahr 2005 wurden sie in der
BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware 8.0 zusammengefasst und
am 30.06.2004 veröffentlicht. Für das Erfassungsjahr 2005 wurden
zwei Service-Releases veröffentlicht, welche Anpassungen an die
Klassifikationen, Prozeduren- und Entgeltkataloge sowie Verbesserungen
innerhalb der Definitionen und Plausibilitätsprüfungen von
Datensätzen enthielten. |
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| Administrative Anforderungen |
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| Die deutschen
Krankenhäuser waren durch die Vereinbarung über die externe
Qualitätssicherung im Jahr 2005 verpflichtet, festgelegte Daten
über bestimmte Behandlungsfälle zu dokumentieren und in
elektronischer Form zu übermitteln. Die Leistungsbereiche, für die
Dokumentationen zu erstellen waren, sind Bestandteil der Vereinbarung
über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach §
108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. Die Inhalte der einbezogenen
Leistungen standen über den QS-Filter als Auslöser (mit definierten
Ein- bzw. Ausschlusskriterien sowie über die dazugehörigen
BQS-Spezifikationen) zur Verfügung. |
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| Grundlage für die
Definition der Dokumentationsverpflichtung waren die im Jahr 2005 für
die Verschlüsselung von Diagnosen, Prozeduren und Entgelten geltenden
Klassifikationen sowie Prozeduren- und Entgeltkataloge. |
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| Alle administrativen
Vorschriften für das Verfahren sowie weitere Hinweise zur
Vollständigkeit der Datengrundlage für die BQS-Bundesauswertung
2005 werden ausführlich im Kapitel „Datenbasis“ des
BQS-Qualitätsreports 2005 auf der CD-ROM oder auf der BQS-Homepage
www.bqs-qualitaetsreport.de dokumentiert. |
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| Datensatz Minimaldatensatz
externe Qualitätssicherung (MDS) |
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| Wenn eine medizinische
Leistung erbracht wurde, die zwar vom QS-Filter als dokumentationspflichtig
klassifiziert wurde, aber in dem entsprechenden
Qualitätssicherungsdatensatz nicht dokumentiert werden konnte, stand als
Möglichkeit für eine Ersatzdokumentation der Minimaldatensatz
externe Qualitätssicherung (MDS) zur Verfügung. |
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