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2. Datenbasis für den BQS-Bundesdatenpool 2005
Im Erfassungsjahr 2005 haben 1.501 Krankenhäuser im Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung insgesamt 2.624.862 QS-Datensätze dokumentiert und an die BQS übermittelt.
Von den gelieferten Datensätzen konnten alle 2.622.554 Datensätze der medizinischen Basisdokumentationen ausgewertet werden. Darüber hinaus wurden 2.308 Minimaldatensätze geliefert. Das Datensatzaufkommen hat sich im Vergleich zum Jahr 2004 erhöht. 
Die Dokumentation erfolgte auf Basis der BQS-Spezifikation 8.0 für QS-Dokumentationssoftware. Für die Ermittlung der QS-Dokumentationspflicht und die Auslösung der Dokumentation war der QS-Filter entsprechend der BQS-Spezifikation 8.0 für QS-Filter-Software im Einsatz. Die Funktionsweise des QS-Filters ist im Kapitel „QS-Filter“ beschrieben.
1.708 (2004: 1.684) Krankenhäuser übermittelten die methodische QS-Filter-Sollstatistik. Dabei wurden insgesamt 16.633.350 (DRG-) Fälle auf die Verpflichtung zur QS-Dokumentation überprüft. 1.567 Krankenhäuser haben dokumentationspflichtige Leistungen erbracht. Die Anzahl der zu dokumentierenden (erwarteten) Datensätze beträgt 2.683.573. Weitere 141 Krankenhäuser haben eine sog. „Nullmeldung“ abgegeben, d.h. sie haben keine dokumentationspflichtigen Leistungen erbracht.
Die Vollständigkeit der Datensätze, die die bundesweite Dokumentationsrate (Verhältnis von gelieferten zu erwarteten Datensätzen) widerspiegelt, lag bei 97,81%. Die Vollständigkeit der Krankenhäuser (Verhältnis von teilnehmenden zu erwarteten Krankenhäusern) lag bei 95,79 %.
Die Beteiligung der einzelnen Bundesländer variierte und wies, bezogen auf das Verhältnis von gelieferten zu erwarteten Datensätzen, gegenüber 2004 eine etwas höhere Spannweite von 91,78% bis 103,57% auf (2004: 94,64% bis 103,45%).
Vollständigkeitsanalyse
Die Anzahl der im Erfassungsjahr 2005 erwarteten Datensätze wurde auf Basis der von den Krankenhäusern übermittelten methodischen QS-Filter-Sollstatistik berechnet. Die methodische Sollstatistik ist die Aufstellung der von einem Krankenhaus im Berichtszeitraum zu dokumentierenden Leistungen pro Leistungsbereich. Sie ist Grundlage für die Berechnung der Dokumentationsrate, die im Qualitätsbericht der Krankenhäuser gem. § 137 SGB V seit 2005 zu veröffentlichen ist. Die LQS und die BQS benötigen sie zur Bewertung der Aussagekraft ihrer Auswertungen auf Landes- und Bundesebene.
Ein Vergleich der aufgrund der übermittelten QS-Filter-Sollstatistik erwarteten Datensätze (SOLL) mit den tatsächlich gelieferten Datensätzen (IST) ergab eine durchschnittliche Dokumentationsrate von 97,81% (2004: 98,28%).
Bei drei Leistungsbereichen lagen die Dokumentationsraten über 100%. Hier gab es folgende Besonderheiten:
• Im Leistungsbereich Herzschrittmacher-Aggregatwechsel entstand eine Dokumentationsrate von 100,39% 
   durch zusätzliche Dokumentation ambulant erbrachter Leistungen.
  Im Leistungsbereich Koronarangiographie und perkutane transluminale Koronarangioplastie (PTCA)  entstand
   eine Dokumentationsrate von 100,85% durch zusätzliche Dokumentation ambulant erbrachter Leistungen.
• In der Herzchirurgie haben einige Krankenhäuser eine sogenannte Vollerhebung durchgeführt und 
   unabhängig vom Auslöseergebnis des QS-Filters weitere herzchirurgische Operationen dokumentiert. Dadurch 
   entstand eine Dokumentationsrate von 103,69%, z.B. koronarchirurgische Operationen ohne Einsatz der Herz-
   Lungen-Maschine.
Datenübermittlung und Datenimport
Die Datenübermittlung wurde im Jahr 2005 ausschließlich elektronisch durchgeführt. Das bereits 2003 eingeführte Verschlüsselungsverfahren Triple DES (Data Encryption Standard) wurde weiter genutzt.
Für die Übermittlung der Daten in den BQS-Bundesdatenpool wurden unterschiedliche Datenübermittlungswege genutzt: 
• für die Direktverfahren (Herzchirurgie und Herztransplantation incl. Follow-Up) die direkte Datenübermittlung 
   vom Krankenhaus an die BQS,
  für die indirekten Verfahren (alle anderen Leistungsbereiche) die Datenübermittlung von den Krankenhäusern 
    an die zuständigen Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und von diesen an die BQS.
Die Übermittlungsfrist für die Daten der externen vergleichenden Qualitätssicherung an die BQS endete 2005 bundeseinheitlich am 15.03.2006. 
Technische Anforderungen an das Datenmanagement
Die technischen Anforderungen an die Verfahren zur Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Datenübermittlung wurden in formalen Regelwerken zusammengefasst, die für den Erfassungszeitraum (Aufnahmedatum 01.01.2005 bis 31.12.2005, Entlassungsdatum 31.01.2006) Gültigkeit besaßen.
Die BQS-Spezifikationen enthalten für die dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche jeweils die Datensätze, Schlüsseldefinitionen, Plausibilitätsregeln und Exportformate. Für das Erfassungsjahr 2005 wurden sie in der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware 8.0 zusammengefasst und am 30.06.2004 veröffentlicht. Für das Erfassungsjahr 2005 wurden zwei Service-Releases veröffentlicht, welche Anpassungen an die Klassifikationen, Prozeduren- und Entgeltkataloge sowie Verbesserungen innerhalb der Definitionen und Plausibilitätsprüfungen von Datensätzen enthielten.
Administrative Anforderungen
Die deutschen Krankenhäuser waren durch die Vereinbarung über die externe Qualitätssicherung im Jahr 2005 verpflichtet, festgelegte Daten über bestimmte Behandlungsfälle zu dokumentieren und in elektronischer Form zu übermitteln. Die Leistungsbereiche, für die Dokumentationen zu erstellen waren, sind Bestandteil der Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. Die Inhalte der einbezogenen Leistungen standen über den QS-Filter als Auslöser (mit definierten Ein- bzw. Ausschlusskriterien sowie über die dazugehörigen BQS-Spezifikationen) zur Verfügung.
Grundlage für die Definition der Dokumentationsverpflichtung waren die im Jahr 2005 für die Verschlüsselung von Diagnosen, Prozeduren und Entgelten geltenden Klassifikationen sowie Prozeduren- und Entgeltkataloge.
Alle administrativen Vorschriften für das Verfahren sowie weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Datengrundlage für die BQS-Bundesauswertung 2005 werden ausführlich im Kapitel „Datenbasis“ des BQS-Qualitätsreports 2005 auf der CD-ROM oder auf der BQS-Homepage www.bqs-qualitaetsreport.de dokumentiert.
Datensatz Minimaldatensatz externe Qualitätssicherung (MDS)
Wenn eine medizinische Leistung erbracht wurde, die zwar vom QS-Filter als dokumentationspflichtig klassifiziert wurde, aber in dem entsprechenden Qualitätssicherungsdatensatz nicht dokumentiert werden konnte, stand als Möglichkeit für eine Ersatzdokumentation der Minimaldatensatz externe Qualitätssicherung (MDS) zur Verfügung.
  für die indirekten Verfahren (alle anderen Leistungsbereiche) die Datenübermittlung von den Krankenhäusern 
    an die zuständigen Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und von diesen an die BQS.
Die Übermittlungsfrist für die Daten der externen vergleichenden Qualitätssicherung an die BQS endete 2005 bundeseinheitlich am 15.03.2006. 
Technische Anforderungen an das Datenmanagement
Die technischen Anforderungen an die Verfahren zur Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Datenübermittlung wurden in formalen Regelwerken zusammengefasst, die für den Erfassungszeitraum (Aufnahmedatum 01.01.2005 bis 31.12.2005, Entlassungsdatum 31.01.2006) Gültigkeit besaßen.
Die BQS-Spezifikationen enthalten für die dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche jeweils die Datensätze, Schlüsseldefinitionen, Plausibilitätsregeln und Exportformate. Für das Erfassungsjahr 2005 wurden sie in der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware 8.0 zusammengefasst und am 30.06.2004 veröffentlicht. Für das Erfassungsjahr 2005 wurden zwei Service-Releases veröffentlicht, welche Anpassungen an die Klassifikationen, Prozeduren- und Entgeltkataloge sowie Verbesserungen innerhalb der Definitionen und Plausibilitätsprüfungen von Datensätzen enthielten.
Administrative Anforderungen
Die deutschen Krankenhäuser waren durch die Vereinbarung über die externe Qualitätssicherung im Jahr 2005 verpflichtet, festgelegte Daten über bestimmte Behandlungsfälle zu dokumentieren und in elektronischer Form zu übermitteln. Die Leistungsbereiche, für die Dokumentationen zu erstellen waren, sind Bestandteil der Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser. Die Inhalte der einbezogenen Leistungen standen über den QS-Filter als Auslöser (mit definierten Ein- bzw. Ausschlusskriterien sowie über die dazugehörigen BQS-Spezifikationen) zur Verfügung.
Grundlage für die Definition der Dokumentationsverpflichtung waren die im Jahr 2005 für die Verschlüsselung von Diagnosen, Prozeduren und Entgelten geltenden Klassifikationen sowie Prozeduren- und Entgeltkataloge.
Alle administrativen Vorschriften für das Verfahren sowie weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Datengrundlage für die BQS-Bundesauswertung 2005 werden ausführlich im Kapitel „Datenbasis“ des BQS-Qualitätsreports 2005 auf der CD-ROM oder auf der BQS-Homepage www.bqs-qualitaetsreport.de dokumentiert.
Datensatz Minimaldatensatz externe Qualitätssicherung (MDS)
Wenn eine medizinische Leistung erbracht wurde, die zwar vom QS-Filter als dokumentationspflichtig klassifiziert wurde, aber in dem entsprechenden Qualitätssicherungsdatensatz nicht dokumentiert werden konnte, stand als Möglichkeit für eine Ersatzdokumentation der Minimaldatensatz externe Qualitätssicherung (MDS) zur Verfügung.