Gemeinsamer Bundesausschuss
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) änderten sich 2004 die Entscheidungsstrukturen des BQS-Verfahrens. Gemäß § 137 Abs. 1 SGB V ging die Verantwortung für das Verfahren der externen vergleichenden Qualitätssicherung vom Bundeskuratorium Qualitätssicherung an den Gemeinsamen Bundesausschuss (g-BA) in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V (Krankenhausbehandlung) über. Dieser wurde damit zum zentralen Beratungs- und Beschlussgremium für den externen Qualitätsvergleich der nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser.
Mit der Gesundheitsreform des Jahres 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) änderte sich die bis dahin sektoral organisierte Struktur des G-BA. Seit dem 1. Juli 2008 werden alle Entscheidungen in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium für ambulante, ärztliche und zahnärztliche, sowie stationäre Belange getroffen. Der Gemeinsamen Bundesausschuss (Plenum) hat 13 Mitglieder:
- drei unparteiische Mitglieder (davon ein unparteiischer Vorsitzender)
- fünf Vertreter der Kostenträger (GKV-Spitzenverband)
- fünf Vertreter der Leistungserbringer (2 Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 2 Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), 1 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV))
Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen des G-BA bis zu fünf Patientenvertreter teil, die Antrags- und Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht haben.
Seit Anfang 2001 ist die BQS mit der Leitung und Koordination der inhaltlichen Entwicklung und organisatorischen Umsetzung der externen vergleichenden Qualitätssicherung in den deutschen Krankenhäusern beauftragt. Im September 2004 verlängerte der G-BA den Beauftragungsvertrag der BQS. Er hat damit die formalen Grundlagen geschaffen, auf denen die BQS die externe Qualitätsdarstellung für die deutschen Krankenhäuser weiterentwickelt.
Aktuelle Verträge
Unterausschüsse des G-BA
Die Beschlüsse des G-BA werden in Unterausschüssen vorbereitet. Bis zum 30. Juni 2008 war der Unterausschuss "Externe stationäre Qualitätssicherung“ für die Beratung des Gemeinsamen Bundesausschusses in allen Fragen der externen vergleichenden Qualitätssicherung in der stationären Versorgung verantwortlich. Im Unterausschuss "Externe stationäre Qualitätssicherung“ waren neben den Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverbände der Krankenkassen zusätzlich der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer sowie die Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe verfahrensbeteiligt. Sie wirkten beratend mit, hatten aber kein Beschlussrecht.
Seit dem 1. Juli 2008 werden alle Entscheidungen zur externen Qualitätssicherung sektorenübergreifend im "Unterausschuss Qualitätssicherung" getroffen. Dieser ist ebenso wie das Beschlussgremium paritätisch mit Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer (KBV, KZBV, DKG) besetzt. Den Vorsitz hat jeweils eines der unparteiischen Mitglieder inne. Außerdem nehmen an den Sitzungen Patientenvertreter teil.
Nach Abschluss seiner Beratungen gibt der Unterausschuss dem Plenum eine Beschlussempfehlung, über die dort abschließend beraten und beschlossen wird. Die Sitzungen der Unterausschüsse sind im Gegensatz zu denen des Plenums nicht öffentlich.
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