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BQS-Bundesauswertung

Die Durchführung der Auswertung auf der Basis des BQS-Bundesdatenpools mit anschließender Bewertung, Berichterstattung und Auslösung des Strukturierten Dialogs ist in Abbildung 2 dargestellt.

Auswertungsroutinen und Musterauswertungen

Grundlage für die Programmierung der Auswertungsroutinen der BQS-Bundesauswertung sind einerseits die in den Auswertungskonzepten und Musterauswertungsentwürfen niedergelegten Festlegungen und Rechenregeln und andererseits die bereits für das vorhergehende Verfahrensjahr validierten Auswertungsroutinen.

Validierung von Rechenregeln, Probeauswertung und Erstellung der BQS-Bundesauswertung

Die BQS-Bundesauswertungen werden für alle dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche nach einem einheitlichen Vorgehen in mehreren Arbeitsschritten entwickelt, geprüft und freigegeben.

Die statistische Validierung erfolgte durch den jeweiligen Projektleiter Biometrie bei der BQS, die inhaltliche Validierung durch den Projektleiter Medizin und Pflege sowie durch die jeweilige BQS-Fachgruppe.

Die Validierung und Freigabe der Probeauswertungen erfolgte in jeweils zwei Schritten. Nach der statistischen und inhaltlichen Validierung wurden die notwendigen Korrekturen und Verbesserungen eingearbeitet. Nach einer abschließenden Prüfung erfolgte die Freigabe für die Berechnung der BQS-Bundesauswertung.

Die inhaltliche Freigabe der Auswertung durch die BQS-Fachgruppen erfolgte bereits auf der Basis der Probeauswertungen. Die BQS-Bundesauswertung wird mit den gleichen Auswertungsroutinen berechnet wie die letzte freigegebene Probeauswertung. Eventuell verbliebene Fehler und Auffälligkeiten werden in einem Erratum zur BQS-Bundesauswertung dokumentiert.

Validierung von Qualitätsindikatoren

Die Validierung eines Qualitätsmessverfahrens erstreckt sich vor allem auf drei Bereiche: das Messinstrument, die Daten und das Auswertungskonzept.
Das Messinstrument mit Datensatz und Ausfüllhinweisen soll einen Anwendungsversuch unter Praxisbedingungen (Pilottest) durchlaufen, um eine inhaltlich trennscharfe und verwechslungsfreie Datenerfassung zu gewährleisten. Unklarheiten bei der Formulierung in den Bezeichnungen von Datenfeldern und Antwortmöglichkeiten müssen in diesem Anwendungsversuch beseitigt werden.

Die im Verfahren erhobenen Daten sollten möglichst frühzeitig auf ihre Plausibilität geprüft werden. Dabei werden Regeln genutzt, die bei der Ableitung des Datensatzes festgelegt wurden. Außerdem kann eine Validierung der Datenqualität durch die Überprüfung der Übereinstimmung von klinischer Dokumentation in der Patientenakte mit den für das Messverfahren übermittelten Daten in Form von Datenvalidierungs-Audits erfolgen.

Für die Validierung von Auswertungskonzepten und Qualitätsindikatoren werden Kriterien verwendet, wie sie zum Beispiel die Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zusammengefasst hat. Dabei werden insbesondere die Diskriminationsfähigkeit und Reliabilität, aber auch Spezifität, Sensitivität, interne und externe Validität oder die Anwendbarkeit von Qualitätsindikatoren geprüft.