BQS-Bundesauswertung
Die Durchführung der Auswertung auf der Basis des BQS-Bundesdatenpools
mit anschließender Bewertung, Berichterstattung und Auslösung des
Strukturierten Dialogs ist in Abbildung 2 dargestellt.
Auswertungsroutinen und Musterauswertungen
Grundlage für die Programmierung der Auswertungsroutinen der
BQS-Bundesauswertung sind einerseits die in den
Auswertungskonzepten und Musterauswertungsentwürfen niedergelegten
Festlegungen und Rechenregeln und andererseits die bereits für das
vorhergehende Verfahrensjahr validierten Auswertungsroutinen.
Validierung von Rechenregeln, Probeauswertung und Erstellung der BQS-Bundesauswertung
Die BQS-Bundesauswertungen werden für alle dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche nach einem einheitlichen
Vorgehen in mehreren Arbeitsschritten entwickelt, geprüft und freigegeben.
Die statistische Validierung erfolgte durch den jeweiligen
Projektleiter Biometrie bei der BQS, die inhaltliche Validierung durch
den Projektleiter Medizin und Pflege sowie durch die jeweilige
BQS-Fachgruppe.
Die Validierung und Freigabe der Probeauswertungen erfolgte in jeweils
zwei Schritten. Nach der statistischen und inhaltlichen Validierung
wurden die notwendigen Korrekturen und Verbesserungen eingearbeitet.
Nach einer abschließenden Prüfung erfolgte die Freigabe für die
Berechnung der BQS-Bundesauswertung.
Die inhaltliche Freigabe der Auswertung durch die BQS-Fachgruppen
erfolgte bereits auf der Basis der Probeauswertungen. Die
BQS-Bundesauswertung wird mit den gleichen Auswertungsroutinen
berechnet wie die letzte freigegebene Probeauswertung. Eventuell verbliebene Fehler und Auffälligkeiten werden in einem Erratum zur BQS-Bundesauswertung dokumentiert.
Validierung von Qualitätsindikatoren
Die Validierung eines Qualitätsmessverfahrens erstreckt sich vor allem
auf drei Bereiche: das Messinstrument, die Daten und das
Auswertungskonzept.
Das Messinstrument mit Datensatz und Ausfüllhinweisen soll einen
Anwendungsversuch unter Praxisbedingungen (Pilottest) durchlaufen, um
eine inhaltlich trennscharfe und verwechslungsfreie Datenerfassung zu
gewährleisten. Unklarheiten bei der Formulierung in den Bezeichnungen
von Datenfeldern und Antwortmöglichkeiten müssen in diesem
Anwendungsversuch beseitigt werden.
Die im Verfahren erhobenen Daten sollten möglichst frühzeitig auf ihre
Plausibilität geprüft werden. Dabei werden Regeln genutzt, die bei der
Ableitung des Datensatzes festgelegt wurden. Außerdem kann eine
Validierung der Datenqualität durch die Überprüfung der Übereinstimmung
von klinischer Dokumentation in der Patientenakte mit den für das
Messverfahren übermittelten Daten in Form von Datenvalidierungs-Audits
erfolgen.
Für die Validierung von Auswertungskonzepten und Qualitätsindikatoren
werden Kriterien verwendet, wie sie zum Beispiel die Arbeitsgruppe
Qualitätsindikatoren des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der
Medizin (ÄZQ) zusammengefasst hat. Dabei werden insbesondere
die Diskriminationsfähigkeit und Reliabilität, aber auch Spezifität,
Sensitivität, interne und externe Validität oder die Anwendbarkeit von
Qualitätsindikatoren geprüft.