Datenvalidierungsverfahren
Die
externe Qualitätsdarstellung der deutschen Krankenhäuser steht und
fällt mit vertrauenswürdigen Daten. Die Verpflichtung zur korrekten und
vollständigen Dokumentation besteht, wurde aber mit den bislang
verfügbaren Instrumenten nicht systematisch überprüft.
Notwendigkeit
Durch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die 2005 erstmals zu erstellen waren, hat das Thema
Datenvalidität
neue Dynamik erhalten. Qualitätsberichterstattung wird erstmals
öffentlich und kann als Marketinginstrument genutzt und möglicherweise
auch missbraucht werden. Dieser neue Anreiz zum Manipulieren von Daten
hat folgende Konsequenzen, die frühzeitig erkannt wurden:
- negative Wahrnehmung des BQS-Verfahrens in der Öffentlichkeit,
- eingeschränkte Validität der Auswertungsergebnisse durch eine falsche Datenbasis und
- eingeschränkte Vergleichbarkeit der Qualitätsberichteder Krankenhäuser für den Patienten.
Konzept

Eine Projektgruppe, bestehend aus externen Experten, Vertretern der Landesebene und Vertretern
der
BQS, ein Datenvalidierungsverfahren zur Umsetzungsreife entwickelt. Nach einem Probebetrieb 2005 in drei Bundesländern wird das Datenvalidierungsverfahren seit dem Jahr 2006 bundesweit eingesetzt.
Das Verfahren setzt sich aus zwei Säulen zusammen:
- Eine
statistische Basisprüfung ermittelt dokumentationsauffällige
Krankenhäuser. Ziele dieser Vorgehensweise sind die Analyse der
Dokumentationsqualität und die Ermittlung von Auffälligkeiten, die
anschließend im Strukturierten Dialog auf Landesebene bearbeitet werden.
- In
einer Zufallsstichprobe aus fünf Prozent aller Krankenhäuser wird vor
Ort ein Vergleich der Qualitätssicherungs-Datensätze mit der
Patientenakte durchgeführt. Auf diese Weise werden quantitative
Aussagen über die Dokumentationsqualität in den deutschen
Krankenhäusern möglich.
Ziele
Ziel ist es, mit
einem standardisierten Verfahren Datengrundlagen für die
Berichterstattung zur externen vergleichenden Qualitätssicherung auf
Bundesebene zu bewerten und qualitativ abzusichern. Bislang
vorgetragene Vorwürfe einer systematischen Falschberichtung sollen
entweder bestätigt oder entkräftet werden. Gleichzeitig können auf
diesem Weg die Validität der Angaben zur Ergebnisqualität im
Qualitätsbericht der Krankenhäuser untermauert und
wettbewerbsverzerrende Vorteile durch Datenmanipulation weitgehend
ausgeschlossen werden. Das Verfahren dient so im Wesentlichen
der Information der Patienten, dem Schutz der Krankenhäuser und der methodischen Weiterentwicklung
des BQS-Verfahrens.