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Datenvalidierungsverfahren

Die externe Qualitätsdarstellung der deutschen Krankenhäuser steht und fällt mit vertrauenswürdigen Daten. Die Verpflichtung zur korrekten und vollständigen Dokumentation besteht, wurde aber mit den bislang verfügbaren Instrumenten nicht systematisch überprüft. 

Notwendigkeit

Durch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die 2005 erstmals zu erstellen waren, hat das Thema
Datenvalidität neue Dynamik erhalten. Qualitätsberichterstattung wird erstmals öffentlich und kann als Marketinginstrument genutzt und möglicherweise auch missbraucht werden. Dieser neue Anreiz zum Manipulieren von Daten hat folgende Konsequenzen, die  frühzeitig erkannt wurden:

  • negative Wahrnehmung des BQS-Verfahrens in der Öffentlichkeit,
  • eingeschränkte Validität der Auswertungsergebnisse durch eine falsche Datenbasis und
  • eingeschränkte Vergleichbarkeit der Qualitätsberichteder Krankenhäuser für den Patienten.

Konzept

Eine Projektgruppe, bestehend aus externen Experten, Vertretern der Landesebene und Vertretern

der BQS, ein Datenvalidierungsverfahren zur Umsetzungsreife entwickelt. Nach einem Probebetrieb 2005 in drei Bundesländern wird das Datenvalidierungsverfahren seit dem Jahr 2006 bundesweit eingesetzt.

Das Verfahren setzt sich aus zwei Säulen zusammen:

  • Eine statistische Basisprüfung ermittelt dokumentationsauffällige Krankenhäuser. Ziele dieser Vorgehensweise sind die Analyse der Dokumentationsqualität und die Ermittlung von Auffälligkeiten, die anschließend im Strukturierten Dialog auf Landesebene bearbeitet werden.
  • In einer Zufallsstichprobe aus fünf Prozent aller Krankenhäuser wird vor Ort ein Vergleich der Qualitätssicherungs-Datensätze mit der Patientenakte durchgeführt. Auf diese Weise werden quantitative Aussagen über die Dokumentationsqualität in den deutschen Krankenhäusern möglich.

Ziele

Ziel ist es, mit einem standardisierten Verfahren Datengrundlagen für die Berichterstattung zur externen vergleichenden Qualitätssicherung auf Bundesebene zu bewerten und qualitativ abzusichern. Bislang vorgetragene Vorwürfe einer systematischen Falschberichtung sollen entweder bestätigt oder entkräftet werden. Gleichzeitig können auf diesem Weg die Validität der Angaben zur Ergebnisqualität im Qualitätsbericht der Krankenhäuser untermauert und wettbewerbsverzerrende Vorteile durch Datenmanipulation weitgehend ausgeschlossen werden. Das Verfahren dient so im Wesentlichen
der Information der Patienten, dem Schutz der Krankenhäuser und der methodischen Weiterentwicklung
des BQS-Verfahrens.