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Rechenregeln

Die Qualitätsmessung erfolgt in der Regel über die Ermittlung des Anteils (Rate) von erwünschten oder unerwünschten Ereignissen (Zähler) an allen Merkmalsträgern in einer definierten Grundgesamtheit. Die Rechenvorschriften (Rechenregel), die Identifizierung der benötigten Daten (Datensatz), die Ein- und Ausschlusskriterien für die Grundgesamtheit und die Verfahren zur Risikoadjustierung für die angemessene Berücksichtigung von Einflussfaktoren werden in einem Auswertungskonzept (Rechenregeltabelle) und einem Musterauswertungsentwurf zusammengefasst.

Für die im BQS-Qualitätsindikatoren wird die Rechenregel standardisiert dargestellt:

  • Zähler: Definition der Ein- und ggf. Ausschlusskriterien für den Zähler
  • Grundgesamtheit: Definition der Ein- und ggf. Ausschlusskriterien für die Grundgesamtheit
  • Erläuterung der Rechenregel: Hier werden Hinweise zur Berechnung der Kennzahl für den Indikator und auf Besonderheiten für die Interpretation der Berechnungvorschrift gegeben.