Rechenregeln
Die Qualitätsmessung erfolgt in der Regel über die Ermittlung des
Anteils (Rate) von erwünschten oder unerwünschten Ereignissen (Zähler)
an allen Merkmalsträgern in einer definierten Grundgesamtheit. Die
Rechenvorschriften (Rechenregel), die Identifizierung der benötigten
Daten (Datensatz), die Ein- und Ausschlusskriterien für die
Grundgesamtheit und die Verfahren zur Risikoadjustierung für die
angemessene Berücksichtigung von Einflussfaktoren werden in einem
Auswertungskonzept (Rechenregeltabelle) und einem
Musterauswertungsentwurf zusammengefasst.
Für die im BQS-Qualitätsindikatoren wird die Rechenregel standardisiert dargestellt:
- Zähler: Definition der Ein- und ggf. Ausschlusskriterien für den Zähler
-
Grundgesamtheit: Definition der Ein- und ggf. Ausschlusskriterien für die Grundgesamtheit
- Erläuterung der Rechenregel: Hier werden Hinweise zur Berechnung
der Kennzahl für den Indikator und auf Besonderheiten für die
Interpretation der Berechnungvorschrift gegeben.