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Referenzbereiche

Teil der Entwicklung der Auswertungskonzepte ist die Definition von Referenzbereichen. Die Grenzen der Referenzbereiche legen fest, dass außerhalb dieses Bereichs liegende Ergebnisse auffällig sind und Hinweise auf verbesserungswürdige Qualität geben. Sie dienen als Auslöser für den Strukturierten Dialog.
Die Definition von Referenzbereichen orientiert sich dabei an den Ergebnissen, die sich aus der wissenschaftlichen Literatur, der Analyse eigener Erhebungen oder aus den Erkenntnissen der klinischen Praxis ableiten lassen. Die Festlegung der Auffälligkeits- und Referenzbereiche sollte einerseits möglichst frühzeitig erfolgen, erfordert aber andererseits oft erste Auswertungsergebnisse, wenn die wissenschaftliche Literatur hierzu keine ausreichenden oder sich stark unterscheidende Ergebnisse enthält.

Für die BQS-Bundesauswertung sind – bis auf wenige begründete Ausnahmen – für alle BQS-Qualitätsindikatoren Referenzbereiche festgelegt worden. Die Begründung für die Festlegung des Referenzwertes wird jeweils in der Erläuterung zum Referenzbereich dargelegt. Kriterien für die Entscheidung über Referenzwerte waren insbesondere

  • die Evidenz aus der wissenschaftlichen Literatur,
  • die beobachtete Spannweite der Krankenhausergebnisse in den BQS-Bundesauswertungen 
  • die Anzahl der Krankenhäuser, für die ein Strukturierter Dialog mit den verfügbaren Ressourcen auf der Landesebene durchführbar erscheint.

Neben Referenzbereichen, die jene Ausprägungen eines Qualitätsindikators umfassen, die Ausdruck guter Indikations-, Prozess- oder Ergebnisqualität sind, werden im Datenvalidierungsverfahren für ausgewählte Leistungsbereiche auch Auffälligkeitsbereiche für Datenvalidität bestimmt.