Referenzbereiche
Teil der Entwicklung der Auswertungskonzepte ist die Definition von
Referenzbereichen. Die Grenzen der Referenzbereiche
legen fest, dass außerhalb dieses Bereichs liegende Ergebnisse
auffällig sind und Hinweise auf verbesserungswürdige Qualität geben.
Sie dienen als Auslöser für den Strukturierten Dialog.
Die Definition von Referenzbereichen orientiert sich dabei an den
Ergebnissen, die sich aus der wissenschaftlichen Literatur, der Analyse
eigener Erhebungen oder aus den Erkenntnissen der klinischen Praxis
ableiten lassen. Die Festlegung der Auffälligkeits- und
Referenzbereiche sollte einerseits möglichst frühzeitig erfolgen,
erfordert aber andererseits oft erste Auswertungsergebnisse, wenn die
wissenschaftliche Literatur hierzu keine ausreichenden oder sich stark
unterscheidende Ergebnisse enthält.
Für die BQS-Bundesauswertung sind – bis auf wenige begründete
Ausnahmen – für alle BQS-Qualitätsindikatoren Referenzbereiche
festgelegt worden. Die Begründung für die Festlegung des Referenzwertes
wird jeweils in der Erläuterung zum Referenzbereich dargelegt.
Kriterien für die Entscheidung über Referenzwerte waren insbesondere
- die Evidenz aus der wissenschaftlichen Literatur,
- die beobachtete Spannweite der Krankenhausergebnisse in den BQS-Bundesauswertungen
- die Anzahl der Krankenhäuser, für die ein Strukturierter Dialog
mit den verfügbaren Ressourcen auf der Landesebene durchführbar
erscheint.
Neben Referenzbereichen, die jene Ausprägungen eines
Qualitätsindikators umfassen, die Ausdruck guter Indikations-, Prozess-
oder Ergebnisqualität sind, werden im Datenvalidierungsverfahren für ausgewählte Leistungsbereiche auch Auffälligkeitsbereiche für
Datenvalidität bestimmt.