Transparenz im Krankenhaus: Die gesetzlich verpflichtenden Krankenhaus-Qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhaus-Qualitätsberichte Pflicht. Die Berichte sollen Krankenhausleistungen für die Patienten und die Öffentlichkeit verständlich machen. Die Qualitätsberichte werden alle zwei Jahre aktualisiert. Ziel der Berichte ist eine übersichtliche und auf Vergleichbarkeit angelegte Veröffentlichung über die Qualität und Leistungen der Häuser. Die Berichte bestehen aus vier Teilen:
- Teil A: Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses
- Teil B: Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten /
Fachabteilungen
- Teil C: Qualitätssicherung
- Teil D: Qualitätsmanagement
Die Teile A und B stellen allgemeine Daten dar und umfassen unter anderem Angaben zur Betten- und Patientenzahl und zur Anzahl der Behandlungen und Operationen, darüber hinaus Angaben zu den Fachabteilungen, zum Krankenhauspersonal und zu den Besonderheiten der Fachabteilungen und zu den Geräten und zu den therapeutischen Besonderheiten.
Der wichtige Teil C – und dort der Teil C 1.2, stellt die Ergebnisse der BQS-Qualitätsindikatoren dar. Er enthält die Kennzahlen zu ausgewählten Leistungen des Krankenhauses.
Übersicht über die darzustellenden Qualitätsindikatoren:
Die BQS hat in einem wissenschaftlichen Gutachten Qualitätsindikatoren identifiziert, die sich für eine Veröffentlichung eignen.
- verpflichtende Veröffentlichung: Für 27 dieser Indikatoren sind die Krankenhäuser verpflichtet, die Ergebnisse in ihren Qualitätsberichten zu veröffentlichen. Die Ergebnisse dieser Indikatoren finden Sie im Teil C-1.2 AI des Qualitätsberichts der Krankenhäuser.
- empfohlen zur freiwilligen Veröffentlichung: Vier weitere Indikatoren sind für eine Veröffentlichung empfohlen, die Krankenhäuser sind aber nicht verpflichtet, Ergebnisse zu veröffentlichen. Zwei Indikatoren werden trotz eingeschränkter Eignung für die freiwillige Veröffentlichung empfohlen. Ergebnisse für empfohlene Indikatoren finden Sie im Teil C-1.2 BI des Qualitätsberichts der Krankenhäuser.
- freiwillige Veröffentlichung: Darüber hinaus steht es den Krankenhäusern frei, die Ergebnisse zusätzlicher BQS-Qualitätsindikatoren zu veröffentlichen. Die Ergebnisse für diese Indikatoren finden Sie im Teil C-1.2 CI des Qualitätsberichts der Krankenhäuser.
Bewertung und Veröffentlichung auffälliger Ergebnisse:
Allerdings können möglicherweise nicht alle Krankenhäuser Ergebnisse zu den 33 verpflichtenden und empfohlenen Qualitätsindikatoren veröffentlichen. Der Grund dafür ist, dass auffällige Ergebnisse zunächst von neutralen Fachexperten analysiert werden müssen (siehe „Grenzen der Anwendung von Qualitätsindikatoren“). Diese Analysen erfolgen in einem standardisierten Verfahren – dem sogenannten Strukturierten Dialog. Da diese Analysen manchmal längere Zeit dauern, kann es sein, dass dieses Verfahren bis Ende Oktober – also dem Zeitpunkt, zu dem die Qualitätsberichte abgegeben werden müssen - noch nicht abgeschlossen ist.
Auffällige Ergebnisse, bei denen die Bewertung im Strukturierten Dialog noch nicht abgeschlossen ist, sind von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Diese Regelung gilt für die verpflichtenden und zur freiwilligen Veröffentlichung empfohlenen Indikatorgruppen. In diesen Fällen wird in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser in der dritten Spalte in das Feld "Bewertung durch den Strukturierten Dialog" die Ziffer 0 eingetragen:
Schlüssel
|
Bewertung |
0
|
Eine Einstufung als auffällig oder unauffällig ist noch nicht möglich, da der
Strukturierte Dialog noch nicht abgeschlossen ist. |
Auffällige Ergebnisse, deren Bewertung im Strukturierten Dialog abgeschlossen ist, können veröffentlicht werden. In diesen Fällen wird in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser in der dritten Spalte in das Feld "Bewertung durch den Strukturierten Dialog" mit Hilfe eines Schlüssels das Ergebnis der Bewertung durch die Fachexperten eingetragen. Dabei können folgende Bewertungsergebnisse festgestellt werden:
| Schlüssel |
Bewertung |
| 1 |
Krankenhaus wird nach Prüfung als unauffällig eingestuft |
| 6 |
Krankenhaus wird nach Prüfung als positiv auffällig, d. h. als besonders gut eingestuft |
| 2 |
Krankenhaus wird für dieses Erhebungsjahr als unauffällig eingestuft, in der nächsten Auswertung sollen die Ergebnisse aber noch mal kontrolliert werden |
| 3 |
Krankenhaus wird ggf. trotz Begründung erstmals als qualitativ auffällig* bewertet |
| 4 |
Krankenhaus wird ggf. trotz Begründung wiederholt als qualitativ auffällig* bewertet |
| 5 |
Krankenhaus wird wegen Verweigerung einer Stellungnahme als qualitativ auffällig* eingestuft |
| 9 |
Sonstiges (In diesem Fall ist auch der dem Krankenhaus zur Verfügung gestellte Kommentar in die Spalte 8 zu übernehmen.) |
* Die Bezeichnung „qualitativ auffällig“ heißt, dass in diesem Krankenhaus Qualitätsprobleme festgestellt worden sind, die verbessert werden müssen.
Im Teil D haben die Krankenhäuser Gelegenheit, ihre Qualitätspolitik, ihr Qualitätsmanagementsystem sowie weitere eigene Ergebnisse und ihre eigenen Projekte darzustellen.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter dem Link:
Vereinbarung zum Qualitätsbericht (Beschluss vom 21.06.2007)