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Interpretationshilfe für Patienten

(Stand: 21.06.2007)

Qualitätsindikator

Entscheidung für die Herzschrittmacher-Behandlung und die Auswahl des Herzschrittmachersystems

BQS-Qualitätsindikator

Leitlinienkonforme Indikationsstellung und leitlinienkonforme Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen

Versorgungsbereich:
Herzschrittmachereinsatz

Indikatortyp:
Indikationsstellung (Prozessindikator)

BQS-Leistungsbereich:
Herzschrittmacher-Implantation

Art des Referenzbereichs:
Zielbereich

Informationen zum Versorgungsbereich: Link.

Begriffserläuterungen finden Sie im Glossar.

Qualitätsziel
Die Entscheidung für die Herzschrittmacher-Behandlung und die Auswahl des Herzschrittmachersystems soll möglichst häufig so erfolgen, wie dies in den Leitlinien zur Herzschrittmacherbehandlung empfohlen wird.

Warum kann das Erreichen dieses Ziels als gute Qualität angesehen werden?
Zu den Erkrankungen, die einen Herzschrittmacher notwendig werden lassen, zählen die sogenannten bradykarden Rhythmusstörungen. Bei dieser Art der Rhythmusstörung schlägt das Herz ungewöhnlich langsam (Bradykardie, griech: βραδυκαρδία – bradikardía; wörtlich übersetzt: die „Langsamherzigkeit“), d. h. mit 60 Herzschlägen pro Minute oder weniger. Diese Rhythmusstörungen können nur gelegentlich oder dauerhaft vorhanden sein.

Die Ursache des verlangsamten Herzschlages (Bradykardie) liegt in der Erregungsbildung oder der Erregungsleitung im Herzen begründet. Eine Bradykardie kann auf verschiedene Weise festgestellt werden. Man kann den Puls fühlen, d. h. die Pulsschläge pro Minute zählen, oder das Herz abhören. Der Nachweis durch ein Elektrokardiogramm, kurz EKG genannt, ist die gebräuchlichste Methode zur Diagnose (Feststellung) des verlangsamten Herzschlages. Das EKG registriert die elektrische Aktivität des Herzmuskels und zeichnet diese auf.

Die Entscheidung des behandelnden Arztes, einen Herzschrittmacher einzusetzen, soll sich an der aktuellen Leitlinie für diesen Bereich „Herzschrittmacherimplantation“ orientieren (Lemke et al. 2005: Leitlinie zur Herzschrittmachertherapie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung).

Was sind Leitlinien?
Zur Unterstützung und als Entscheidungshilfe für Ärzte, Pflegepersonal und andere im Gesundheitswesen tätige Mitarbeiter werden so genannte Leitlinien erarbeitet.

Leitlinien werden für verschiedene medizinische Bereiche erstellt, indem nationale und internationale wissenschaftliche Studien und Erfahrungen zusammengetragen und ausgewertet werden. Leitlinien geben damit die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder. Sie sollen durch Formulierung klarer Behandlungsempfehlungen zu einer Verbesserung der Qualität in Diagnosestellung und Therapie beitragen.

In Deutschland werden Leitlinien von einzelnen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, der Bundesärztekammer, von Krankenhausträgern und ähnlichen Institutionen entwickelt und veröffentlicht.

Der geltenden Leitlinie entsprechend sollen Patienten, bei denen eine verlangsamte Herzfrequenz von weniger als 60 Schlägen pro Minute festgestellt wurde und die außerdem zusätzliche Krankheitsanzeichen (Symptome) haben, wie

  • Schwindel,
  • plötzliche kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope),
  • Atemnot,

in der Regel einen Herzschrittmacher zur Stimulation des Herzschlages erhalten.

Daneben gibt es bradykarde Rhythmusstörungen, die bedrohlich werden können und die unbehandelt die Lebenserwartung der betroffenen Patienten verkürzen. In diesen Fällen kann ein Herzschrittmacher auch bei völlig beschwerdefreien Patienten erforderlich sein.

Der behandelnde Arzt entscheidet auf Grund des Krankheitsbildes des betreffenden Patienten, an welcher Stelle das Herz durch den Schrittmacher stimuliert werden soll. Faktoren wie die Grunderkrankung des Herzens und Art und Häufigkeit der zugrunde liegenden Rhythmusstörung fließen in den Entscheidungsprozess ein. Genauso werden das Alter des Patienten und dessen Allgemeinzustand in die Betrachtung einbezogen.

Die Entscheidung des behandelnden Arztes, einen Herzschrittmacher einzusetzen (Indikation), soll sich an der aktuellen Leitlinie für den Bereich „Herzschrittmacherimplantation“ orientieren. Die Leitlinie ersetzt allerdings nicht die individuelle Beurteilung jedes einzelnen Patienten und die Anpassung der Behandlung an die spezielle Situation.

Je nach Krankheitsbild werden die Schrittmachersonden an folgenden Stellen positioniert:

  • im Vorhof (Atrium),
  • in der Herzkammer (Ventrikel) oder
  • in Vorhof und Kammer (Atrium und Ventrikel).

Dementsprechend wird ein geeignetes Schrittmachermodell ausgewählt. Dieser Vorgang wird als Systemwahl bezeichnet.

Ergänzend zu den Qualitätsindikatoren Indikation und Systemwahl hat die BQS-Fachgruppe Herzschrittmacher einen Qualitätsindikator definiert, der für jeden Patienten überprüft, ob sowohl die Indikation, als auch die Systemwahl leitlinienkonform war. Dieser Qualitätsindikator stellt somit quasi die Schnittmenge zwischen den erst genannten Qualitätsindikatoren dar.

Ziel aller Krankenhäuser muss es sein, sowohl die Entscheidung zur Herzschrittmacherimplantation (das Einsetzen eines Schrittmachers) als auch die Systemwahl so eng wie möglich an die geltenden Leitlinien anzulehnen.

Wie werden die Ergebnisse zu diesem Qualitätsindikator ermittelt?
Das Krankenhaus dokumentiert für alle Patient(inn)en, bei denen ein Herzschrittmacher eingesetzt wurde, ob die Therapieentscheidung und die Systemwahl gemäß der geltenden Leitlinie erfolgt ist.

Aus diesen Angaben wird eine Kennzahl berechnet, deren Ergebnis in Prozent angegeben wird. Sie gibt an, wie oft die Entscheidung zur Herzschrittmacherbehandlung und die Auswahl des Herzschrittmachersystems in Abstimmung mit der geltenden Leitlinie erfolgt sind.

Wie kann man die Versorgungsqualität bewerten?
Für diesen Qualitätsindikator lag der Referenzbereich im Jahre 2006 bei mindestens 80%. Dieser Referenzbereich beschreibt gute Qualität, die nachweislich erreichbar ist.

Wie sind die Ergebnisse in Deutschland?
Welche Versorgungsqualität für dieses Qualitätsziel erwartet werden kann, zeigt das Ergebnis, das 2006 in Deutschland erreicht wurde: Es betrug 81,22%.

Damit lagen bei 81 bis 82 von 100 Patient(inn)en, die 2006 in deutschen Krankenhäusern wegen langsamer Herzrhythmusstörungen einen Herzschrittmacher erhielten, eine leitlinienkonforme Indikationsstellung und eine leitlinienkonforme Systemwahl vor.

Wie sind die Krankenhausergebnisse einzuschätzen?
Krankenhäuser mit einem Ergebnis von 80% und mehr haben das Qualitätsziel erreicht. Krankenhäuser mit mehr als 81,22% liegen über dem Durchschnitt.

Aus Ergebnissen von Krankenhäusern, die das Qualitätsziel nicht erreichen, kann nicht automatisch auf schlechte Qualität geschlossen werden. Daher werden diese Ergebnisse im Strukturierten Dialog gemeinsam durch eine Gruppe von Fachexperten und das Krankenhaus analysiert. Dabei wird geprüft, ob in einem Krankenhaus mit auffälligen Ergebnissen Verbesserungsmaßnahmen erforderlich sind.

Autoren:
BQS gGmbH, BQS Fachgruppe Herzschrittmacher, Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

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