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Ab wann wird das Verfahren "Neonatologie"auf Bundesebene eingeführt? Wie lange muß auf Landesebene für das freiwillige Verfahren noch eigene Erfassungssoftware vorgehalten werden?Auf Bundesebene wird ein aus den Leistungsbereichen "Geburtshilfe" und "Neonatologie" zusammengefaßtes Verfahren Perinatalmedizin eingeführt werden. Die interdisziplinär mit Geburtshelfern und Neonatologen besetzte Fachgruppe Perinatalmedizin erarbeitet gegenwärtig die Qualitätsindikatoren und abgestimmte Datensatzdefinitionen. Im Projektverlauf werden Modelle für eine technisch praktikable und datenschutzkonforme Datenerfassung und Auswertung erarbeitet und erprobt. Die Einführung des Verfahrens und die erste Datenerfassung ist derzeit für das Jahr 2010 geplant. Bis zur Einführung des Verfahrens "Perinatalmedizin" ist daher das Verfahren "Neonatologie" auf Landesebene weiter zu betreiben und die erforderliche Erfassungsoftware vorzuhalten. Zurück |