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Wie werden Überlieger dokumentiert?


Die Abgrenzung des Erhebungsjahres ist einheitlich festgelegt, es besteht keine Ausnahme mehr für die Geburtshilfe.

Das Aufnahmedatum der Mutter entscheidet über die Zugehörigkeit zum Kalenderjahr.

Dokumentiert wird, wenn die stationäre Behandlung in das folgende Jahr reicht und die Mutter bis zum 31.01. entlassen wird.

Wird die Mutter nach dem 31.01. entlassen, werden die Dokumentationen nicht berücksichtigt.

Dies wird durch eine harte Plausibilitätsregel geprüft.

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