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Wann und wohin müssen die Daten übermittelt werden?Die Daten zur Dekubitusprophylaxe müssen analog den anderen BQS-Leistungsbereichen bis spätestens 28. Januar 2009 exportiert werden.Die Übermittlung zur Datenentgegennehmenden Stelle ist von der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (LQS) Ihres Bundeslandes abhängig. Achtung: Die terminlichen Regelungen für die Datenübermittlung können von Bundesland zu Bundesland variieren. So werten einige Landesgeschäftstellen bereits unterjährig die Daten zur Dekubitusprophylaxe aus. Link zu den Adressen der Landesgeschäftsstellen |