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Wann und wohin müssen die Daten übermittelt werden?

Die Daten zur Dekubitusprophylaxe müssen analog den anderen BQS-Leistungsbereichen bis spätestens 28. Januar 2009 exportiert werden.
Die Übermittlung zur Datenentgegennehmenden Stelle ist von der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (LQS) Ihres Bundeslandes abhängig.

Achtung:

Die terminlichen Regelungen für die Datenübermittlung können von Bundesland zu Bundesland variieren. So werten einige Landesgeschäftstellen bereits unterjährig die Daten zur Dekubitusprophylaxe aus.
Link zu den Adressen der Landesgeschäftsstellen