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Sind Besondere Einrichtungen gem. § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG zur QS-Dokumentation und zur Abgabe der Sollstatistik verpflichtet?

Bis 2007: Nein, solange keine DRGs abgerechnet wurden.

Ab 2008: Ja, wenn Sie vollstationäre Fälle abrechnen und Ihr Krankenhaus nach § 108 SGB V zugelassen ist.