Sind Besondere Einrichtungen gem. § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG zur QS-Dokumentation und zur Abgabe der Sollstatistik verpflichtet?
Bis 2007: Nein, solange keine DRGs abgerechnet wurden.
Ab 2008: Ja, wenn Sie vollstationäre Fälle abrechnen und Ihr Krankenhaus nach § 108 SGB V zugelassen ist.