Wer soll dokumentieren?
Wer wann den Datensatz dokumentiert unterliegt krankenhausinternen
Regelungen. Die BQS empfiehlt eine möglichst behandlungsnahe
Dokumentation, d. h. zum Zeitpunkt der Aufnahme bzw. zum Zeitpunkt der
Entlassung des Patienten. Außerdem erhöht es die Validität der
Ergebnisse, wenn diejenigen dokumentieren, die in der Regel den
Dekubitusstatus und die Risikofaktoren beim Patienten erheben.
Übertragungsfehler könnten damit vermieden werden.