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Wer soll dokumentieren?

Wer wann den Datensatz dokumentiert unterliegt krankenhausinternen Regelungen. Die BQS empfiehlt eine möglichst behandlungsnahe Dokumentation, d. h. zum Zeitpunkt der Aufnahme bzw. zum Zeitpunkt der Entlassung des Patienten. Außerdem erhöht es die Validität der Ergebnisse, wenn diejenigen dokumentieren, die in der Regel den Dekubitusstatus und die Risikofaktoren beim Patienten erheben. Übertragungsfehler könnten damit vermieden werden.