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In welchen Abständen müssen/sollen die Qualitätssicherungsbögen exportiert werden?


Generell gilt „unverzüglich“.

Die zuständigen Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung regeln dies unterschiedlich. Von daher empfehlen wir eine enge Abstimmung durch Nachfrage bei der Landesgeschäftsstelle.

Kurze Zeiträume sind zweifellos empfehlenswert, da bei unplausiblen Datensätzen und Nachfragen ein rascheres Wiederauffinden und eine evtl. notwendige, nochmalige Überprüfung wahrscheinlicher ist.

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