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Gilt die Qualitätssicherung auch für berufsgenossenschaftliche Fälle?


Alle Kostenträger sind gleichermaßen zur Zahlung verpflichtet, da die Dokumentationszuschläge über die Budgetvereinbarungen für alle Kostenträger verbindlich geregelt sind. Wenn die Häuser nach § 108 zugelassen sind, sind sie zur Qualitätssicherung verpflichtet.

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