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Wie werden Überlieger dokumentiert?


Seit dem Verfahrensjahr 2004 gilt als Abgrenzungskriterium das Aufnahmedatum.

Das bedeutet, alle Fälle, die im Jahr 200x aufgenommen wurden und bis einschließlich 31.01. de Folgejahres entlassen werden, sind gemäß der gültigen BQS-Spezifikation  für Dokumentationssoftware zu dokumentieren.
Fälle aus dem Verfahrensjahr 200x, die nach dem 31.01. des Folgejahres entlassen werden, sind nicht zu dokumentieren.

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