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Wie erfolgt die Dokumentation des Entlassungsgrundes nach § 301 bei Patienten, die nach dem Krankenhausaufenthalt mit einem Zwischenaufenthalt zu Hause in eine Rehabilitationseinrichtung entlassen werden?

Wenn der Patient nicht direkt aus dem Krankenhaus in eine Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sondern zunächst nach Hause, ist entgegen den Ausfüllhinweisen zum Entlassungsgrund die Dokumentation nach dem § 301 Entlassungsdatensatz durchzuführen, also: „Entlassungsgrund 01 - Behandlung regulär beendet“ zu dokumentieren.

Mit dem nächsten Service-Release wird dieser Ausfüllhinweis korrigiert.

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