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Fragen zur Finanzierung
Die Antworten erhalten Sie, indem Sie die Fragen anklicken.
Wie wird der QS-Zuschlag bei Entbindungen berechnet in Krankenhäusern mit DRG-Abrechnung bzw. Krankenhäusern ohne DRG-Abrechnung?
Wir rechnen Fallpauschalen nach § 6 KHEntgG ab. Müssen für diese Fallpauschalen QS-Zuschläge berechnet und abgeführt werden?
Kann für psychiatrische Fälle in 2005 ein QS-Zuschlag abgerechnet werden, wenn das Krankenhaus nach § 17 b KHG auf das neue Vergütungssystem umsteigen muss, aber wegen der noch laufenden Vergütungsverhandlungen noch gemäß § 21 BPflV ab 01.01.2004 weiterhin Pflegesätze sowie Fallpauschalen und Sonderentgelte abrechnet?
Welcher Zuschlag ist anzuwenden bei Patienten, die über den Jahreswechsel im Krankenhaus liegen?
Müssen Dokumentationszuschläge auch gezahlt werden, wenn Kostenträger nicht zum Kreis der Vertragspartner der externen vergleichenden Qualitätssicherung gehören?
Ist es korrekt, daß die PKV in den Fällen, in denen PKV-Versicherte zu 50 % PKV und zu 50 % Beihilfe versichert sind, nur die Hälfte des Dokumentationszuschlages zahlt?
Ist der QS-Zuschlag ab 01.01.2008 auch für mit aufgenommene Begleitpersonen abzurechnen?