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Wie wird der QS-Zuschlag bei Entbindungen berechnet in Krankenhäusern mit DRG-Abrechnung bzw. Krankenhäusern ohne DRG-Abrechnung?


Krankenhäuser mit DRG-Abrechnung: Für jede DRG wird ein Zuschlag abgerechnet, d. h. ein Zuschlag für die Abrechnung der Entbindung der Mutter und ein Zuschlag für das Kind, sofern für das Kind eine eigene DRG abrechenbar ist.

Krankenhäuser ohne DRG-Abrechnung: Ein Zuschlag je Entbindungsfall. Für das Kind kann ein Zuschlag nur dann abgerechnet werden, wenn das Kind ein eigener Krankenhausfall wird.

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