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Kann für psychiatrische Fälle in 2005 ein QS-Zuschlag abgerechnet werden, wenn das Krankenhaus nach § 17 b KHG auf das neue Vergütungssystem umsteigen muss, aber wegen der noch laufenden Vergütungsverhandlungen noch gemäß § 21 BPflV ab 01.01.2004 weiterhin Pflegesätze sowie Fallpauschalen und Sonderentgelte abrechnet?Nein, psychiatrische Fälle werden in aller Regel nicht mit DRG abgerechnet. Die Abrechnung eines QS-Zuschlags ist daher nicht möglich. Die Vertragspartner haben in der Sitzung des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung am 17.02.2004 klargestellt, dass nur die vollstationären Fälle somatischer Fachabteilungen, für die nach § 17 b KHG Vergütungsverhandlungen mit dem Ziel des Umstiegs auf das neue Vergütungssystem durchgeführt werden (müssen), unter die Regelungen der Protokollnotiz fallen. Für Fälle aus Fachabteilungen, für die ein Umstieg auf das DRG-System nicht geplant ist, kann daher kein QS-Zuschlag abgerechnet werden, da diese auch nach dem Umstieg ihres Krankenhauses weiterhin ihre Leistungen nach Pflegesätzen abrechnen. Zurück |