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Ist es korrekt, daß die PKV in den Fällen, in denen PKV-Versicherte zu 50 % PKV und zu 50 % Beihilfe versichert sind, nur die Hälfte des Dokumentationszuschlages zahlt?


Die Aufteilung des QS-Dokumentationszuschlages ist korrekt. Der Zuschlag ist immer anteilig von den jeweiligen Kostenträgern zu zahlen.

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