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In der Qualitätssicherung Herzchirurgie muß das Entlassungsdatum dokumentiert werden. Ist hierbei die Entlassung aus der Abteilung oder die Entlassung aus dem Krankenhaus gemeint?


Im Erfassungsjahr 2005 müssen sowohl das Entlassungsdatum aus der Abteilung als auch das Entlassungsdatum aus dem Krankenhaus dokumentiert werden.

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