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Müssen Patienten, die zu operativen Eingriffen aus der Kinderkardiolgie in die Herzchirurgie verlegt werden, in der Qualitätssicherung Herzchirurgie dokumentiert werden? Wer muß dokumentieren?Ja, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der QS-Filter definiert, welche Leistungen im Rahmen der Qualitätssicherung Herzchirurgie zu dokumentieren sind. Ob die Dokumentation durch die herzchirurgische, die kinderkardiologische oder durch beide Abteilungen gemeinsam erfolgt, ist vom Krankenhaus selbst festzulegen. Zurück |