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Muss eine neue Registrierungsnummer angefordert werden, wenn ein Softwarewechsel stattgefunden hat oder eine zusätzlich angeschaffte Software genutzt wird?


Ja. Hierzu bitte im Direktverfahren die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung informieren, von dort aus wird eine neue Registrierungsnummer zur Verfügung gestellt.

Bei Indirekten Verfahren ist die zuständige Landesgeschäftsstelle zu informieren.

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