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Besteht bei Patienten mit Pneumonie, die immunsupprimiert sind eine Dokumentationsverpflichtung?


Die Dokumentationspflicht für den Leistungsbereich Pneumonie ist nach den Auslösekriterien des QS-Filters definiert. Dieser beinhaltet genau definierte ICD-Kodes als Einschluss- bzw. Ausschlussdiagnosen. Dokumentationspflichtig sind alle Fälle, die mindestens eine Einschlussdiagnose als DRG-Hauptdiagnose abrechnen, sofern nicht zeitgleich eine Ausschlussdiagnose dokumentiert wurde. Als Ausschlussdiagnosen sind bestimmte ICD-Kodes, die mit einer generalisierten Immunsuppression einhergehen definiert. Fälle mit anderen als den aufgelisteten Ausschluss-ICD-Kodes maligner Erkrankungen müssen somit dokumentiert werden.

Weitere Informationen siehe: http://www.bqs-online.com/download/spezifikationen/QSFilter-Anwender-110sr2/PNEU.htm

(Siehe auch: QSF-Anwenderinformation-20041126.docDOC im Leistungsbereich Pneumonie).

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