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Wie erfolgt die Berechnung der Dokumentationsraten pro Krankenhaus?

Die Krankenhäuser, die eine Dokumentationsrate für die Leistungsbereiche Herzchirurgie und Herztransplantation speziell für ihr Haus benötigen, können diese anhand der durch die BQS bereits versendeten Bescheinigungen selbst ermitteln und in ihren Strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V (Teil C-1) übernehmen.

Die krankenhausbezogenen Dokumentationsraten werden durch die Krankenhäuser selbst berechnet (vgl. Handbuch für den Einsatz der QS-Filter-Software im Krankenhaus, Seite 20 
(Download des Handbuchs hier)

Die Dokumentationsraten werden in % angegeben. Sie berechnen sich als Quotient aus folgenden Werten:

 "Anzahl der gelieferten Datensätze"

 (entsprechend der Bescheinigung gelieferter Datensätze durch die BQS)

durch

"Anzahl der erwarteten Datensätze"

 (entsprechend der methodischen QS-Filter- Sollstatistik bzw. der Bescheinigung über  die Übermittlung der Sollstatistik an die BQS)

Eine Veröffentlichung der Dokumentationsraten pro Krankenhaus kann aus Gründen des Datenschutzes durch die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung nicht erfolgen.

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