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Ist ein Softwareanbieter dazu verpflichtet, ein Programm für die Sollstatistik anzubieten?

Entsprechend § 137 SGB V ist das Krankenhaus zur QS-Dokumentation und zur Erstellung der Sollstatistik verpflichtet. Es hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung eingehalten wird.

Das schließt ein, dafür zu sorgen, dass die Software zur Verfügung steht und einen geeigneten Softwareanbieter auszuwählen.

Bei entsprechender Vertragsgestaltung zwischen Krankenhaus und Softwareanbieter kann ein Softwareanbieter gegenüber seinem Kunden verpflichtet sein, ein Programm zur Erstellung der QS-Filter-Sollstatistik bereitzustellen.

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