Ist ein Softwareanbieter dazu verpflichtet, ein Programm für die Sollstatistik anzubieten?
Entsprechend § 137 SGB V ist das Krankenhaus zur QS-Dokumentation
und zur Erstellung der Sollstatistik verpflichtet. Es hat dafür Sorge
zu tragen, dass diese Verpflichtung eingehalten wird.
Das schließt ein, dafür zu sorgen, dass die Software zur Verfügung steht und einen geeigneten Softwareanbieter auszuwählen.
Bei entsprechender Vertragsgestaltung zwischen Krankenhaus und
Softwareanbieter kann ein Softwareanbieter gegenüber seinem Kunden
verpflichtet sein, ein Programm zur Erstellung der
QS-Filter-Sollstatistik bereitzustellen.
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