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Sind Besondere Einrichtungen zur Abgabe einer Sollstatistik verpflichtet?

Bis 2007:
Nein, solange keine DRGs abgerechnet wurden.

Ab 2008:
Ja, wenn Sie vollstationäre Fälle abrechnen und Ihr Krankenhaus nach § 108 SGB V zugelassen ist, sind Sie entsprechend der Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 135 a SGB V zur Abgabe einer Sollstatistik vertraglich verpflichtet.


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