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Während eines stationären Krankenhaus-Aufenthaltes werden durch zusätzliche medizinisch notwendige Eingriffe bei einem Patienten weitere verpflichtende Leistungsbereiche durch den QS-Filter ausgelöst. Muss der zweite Leistungsbereich dokumentiert und in der QS-Sollstatistik aufgeführt werden?

 Ja.

Dabei ist es zu empfehlen, den bereits ausgelösten und ggf. dokumentierte Leistungsbereich noch einmal zu prüfen.

Falls sich durch die zusätzlichen Leistungen ein Ausschlusskriterium ergeben hat, ist die Dokumentation zu stornieren.

Das Verfahren zum Storno entnehmen Sie bitte der technischen Dokumentation der Spezifikation.

Falls sich durch die zusätzlichen Leistungen Änderungen innerhalb der Dokumentation ergeben haben, aktualisieren sie diese bitte und exportieren Sie den Datensatz erneut.

Die QS-Filter-Sollstatistik muss den aktuellen Stand der Dokumentationsverpflichtung korrekt wiedergeben.

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