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Bezieht sich die 80% Regelung in der Vollständigkeit auf alle Leistungsbereiche oder gilt diese pro Leistungsbereich?

Die 80%-Regelung bezieht sich auf alle dokumentationspflichtigen Leistungen unabhängig vom Leistungsbereich.

Abschlagsregelungen werden auf Bundesebene durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Sie werden umgesetzt durch die Vertragspartner der externen vergleichenden Qualitätssicherung.

Die Verpflichtung zur Dokumentation besteht entsprechend § 137 SGB V jedoch für alle QS-relevanten Fälle. Die 80%-Regelung bezieht sich nur auf die Berechnung von Abschlägen. Sie setzt die Dokumentationspflicht nicht außer Kraft.

Die Dokumentationsraten sind im Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Teil C) enthalten.

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