Wenn ein Krankenhaus nur Leistungen erbringt, die den Bereich
Rehabilitation umfassen, muss dieses dann eine Sollstatistik erstellen?
Nein, soweit das Krankenhaus nicht nach § 108 zugelassen ist.
Ja, falls diese Zulassung vorhanden ist (über Versorgungsvertrag) und
- bis 2007: DRG-Fälle abgerechnet werden bzw.
- ab 2008: Vollstationäre Fälle abgerechnet werden.
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