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Grundlagen

Wo ist die Verpflichtung zur Qualitätssicherung geregelt?

Wo ist die Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt?

Wo ist der Begriff „zugelassene Krankenhäuser“ erläutert?

Wo ist der Begriff „einbezogene Leistungen“ erläutert?

Wo sind die Berichtspflichten zugelassener Krankenhäuser festgelegt?

Was ist unter Sollstatistik zu verstehen?

Welche Verbindung besteht zwischen dem QS-Filter und der Sollstatistik?

Handelt es sich bei der Sollstatistik nicht eigentlich um IST-Daten?

Warum muss eine Sollstatistik erstellt werden? Reicht nicht eine Bescheinigung über die importierten Daten durch die datenentgegennehmenden Stellen aus?

Welche Arten von Sollstatistiken gibt es? Warum unterscheidet man zwischen einer methodischen Sollstatistik und der Sollstatistik für den Vollständigkeitsabgleich?

Was ist unter der methodischen Sollstatistik zu verstehen?

Was beinhaltet die methodische Sollstatistik? Welche Informationen müssen in der Sollstatistik erscheinen?

Kann die Sollstatistik getrennt nach Leistungsbereichen übermittelt werden?

Muss die Sollstatistik getrennt nach Betriebsstätten übermittelt werden?

Müssen nur die Daten in der Sollstatistik aufgeführt sein, die bundesweit verpflichtend sind?

Welche Fälle gehen bei der "Meldung zur methodischen Sollstatistik" in die "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" ein?

Welche Konsequenzen hat es, wenn die QS-Filter-Software in der "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" zu viele Fälle prüft und als geprüft ausweist?

Wird sich durch die Einführung der teilstationären DRG L90B an der Ermittlungsvorgabe für die "Gesamtzahl geprüfter Fälle (DRG)" etwas ändern?