Muss die Sollstatistik getrennt nach Betriebsstätten übermittelt werden?
Bitte beachten Sie die Erläuterungen der Ausfüllhinweise zum Datenfeld „Betriebsstätten-Nummer“:
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung
organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder
Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei
festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw.
Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen
jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls
keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben.
Die Handhabung der Betriebsstätten-Nummer ist flexibel. Wenn Sie
eine Krankenhaus-Auswertung nach Betriebsstätten wünschen, müssen Sie
sowohl die QS-Dokumentation als auch die Sollstatistik getrennt nach
Betriebsstätten-Nummern senden.
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