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Muss die Sollstatistik getrennt nach Betriebsstätten übermittelt werden?

Bitte beachten Sie die Erläuterungen der Ausfüllhinweise zum Datenfeld „Betriebsstätten-Nummer“:

Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig „1“. Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstättennummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben.

Die Handhabung der Betriebsstätten-Nummer ist flexibel. Wenn Sie eine Krankenhaus-Auswertung nach Betriebsstätten wünschen, müssen Sie sowohl die QS-Dokumentation als auch die Sollstatistik getrennt nach Betriebsstätten-Nummern senden.

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